Rechtsprechung
BGH, 09.05.2012 - 4 StR 649/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 346 StPO
Unzulässige Revision (mangelnde Beschwer nach dem Urteilstenor); exklusive Verwerfungskompetenz des Revisionsgerichts - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf eine fehlende Beschwer des Beschuldigten bei Absehen von einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch die Vorinstanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf eine fehlende Beschwer des Beschuldigten bei Absehen von einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch die Vorinstanz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Revision: Dafür brauche ich eine Beschwer…
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 197
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12
Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der …
Das Revisionsgericht ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Entschädigungsentscheidung der Strafkammer im Urteil gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO nur dann zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision in der Sache zu befinden hat, weil nur in diesem Fall der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; vom 25. November 2008 - 4 StR 418/08, NStZ-RR 2009, 96). - BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13
Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil …
Über diese hat das Revisionsgericht bei einer Entschädigungsentscheidung im Urteil lediglich dann zu befinden, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte zulässige Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Fall der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den beiden Rechtsmitteln besteht (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08, NStZ-RR 2009, 96; vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253; und vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11). - BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19
Zulässigkeit der Revision (keine Berücksichtigung sonstiger Rechts- und …
Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die unmittelbare Beeinträchtigung der Rechte des Rechtsmittelführers aus dem Tenor selbst und nicht nur aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 18. Januar 1955 - 5 StR 499/54, BGHSt 7, 153 und vom 26. März 1959 - 2 StR 566/58, BGHSt 13, 75, 77 für den auch hier vorliegenden Fall eines Freispruchs nach dem Grundsatz in dubio pro reo; Beschlüsse vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 376 ff. für einen Freispruch aus rechtlichen Gründen; vom 12. Juli 2016 - KRB 16/15 für das Kartellordnungswidrigkeitenverfahren;… Quentin in MüKo-StPO, § 322 Rn. 2 für die Berufung;… Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 333 Rn. 10 für die Revision und allgemein Allgayer in MüKo-StPO, § 296 Rn. 44 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18).
- BGH, 11.11.2014 - 3 StR 430/14
Bedeutungslosigkeit der erneuten Revisionseinlegung nach Verwerfung
Dieses Rechtsmittel führt zu der Feststellung, dass den Schreiben des Beschwerdeführers vom 3. Januar und vom 11. Februar 2014 hinsichtlich der Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 12. Oktober 2006 keine eigenständige Bedeutung zukommt, weil er dieses Rechtsmittel bereits mit Schreiben vom 29. Dezember 2006 eingelegt hatte und über dessen Zulässigkeit durch den Senat durch den Beschluss vom 8. Februar 2007 abschließend entschieden worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 3 StR 433/09, vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11, juris Rn. 3;… vom 22. August 2012 - 4 StR 299/12, juris Rn. 5). - BGH, 02.11.2021 - 3 StR 354/21
Unzulässigkeit der Revision
[...] Außerdem wurde die Revisionseinlegungsfrist (§ 341 Abs. 1 StPO) nicht eingehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2016, 24; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 StR 541/08).". - BGH, 03.08.2021 - 4 StR 188/21
Verwerfung der Revision als unzulässig
Die Beschuldigte ist durch das angefochtene Urteil nicht beschwert (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 StR 649/11 mwN).