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   BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10   

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https://dejure.org/2011,11446
BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10 (https://dejure.org/2011,11446)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - 4 StR 651/10 (https://dejure.org/2011,11446)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10 (https://dejure.org/2011,11446)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 510
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10
    Auf die Postpendenzfeststellung finden die Grundsätze der Wahlfeststellung Anwendung (vgl. LK-Dannecker, StGB, 12. Aufl. Anh. § 1, Rn. 104), bei der die Strafe dem Gesetz entnommen werden muss, das die - aufgrund konkreter Betrachtung zu ermittelnde - mildeste Strafe zulässt (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, NStZ 2000, 473, 474).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10
    Er ist weder Gegenstand des angefochtenen Urteils noch des Beschlusses vom 14. April 2010 (PB 92) über die Einstellung des Verfahrens wegen einzelner Tatvorwürfe gemäß § 154 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93, BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10, NStZ-RR 2010, 251).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10
    c) Da Gegenstand der Anklage in den Fällen II.1, II.2, II.5, II.7, II.8, II.18, II.29 und II.33 jeweils zwei Taten waren, nämlich das Diebstahlsgeschehen in der Nacht und der Verkauf der Beute am folgenden Tag, eine Beteiligung des Angeklagten G. an den Diebstahlstaten aber nicht nachgewiesen werden konnte, war er insoweit freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635, zur Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei eindeutiger Verurteilung nach Anklage von Alternativtaten).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10
    Er ist weder Gegenstand des angefochtenen Urteils noch des Beschlusses vom 14. April 2010 (PB 92) über die Einstellung des Verfahrens wegen einzelner Tatvorwürfe gemäß § 154 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93, BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; vom 16. März 2010 - 4 StR 48/10, NStZ-RR 2010, 251).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 214/98

    Voraussetzungen des schweren Bandendiebstahls

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10
    c) Da Gegenstand der Anklage in den Fällen II.1, II.2, II.5, II.7, II.8, II.18, II.29 und II.33 jeweils zwei Taten waren, nämlich das Diebstahlsgeschehen in der Nacht und der Verkauf der Beute am folgenden Tag, eine Beteiligung des Angeklagten G. an den Diebstahlstaten aber nicht nachgewiesen werden konnte, war er insoweit freizusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635, zur Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs bei eindeutiger Verurteilung nach Anklage von Alternativtaten).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 170/89

    Abgrenzung der Mittäterschaft bei einem Diebstahl von einer Hehlereihandlung

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10
    b) Bei einer derartigen Fallgestaltung der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft bei der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden "Nachtat" der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1989 - 4 StR 170/89, BGHR vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 3).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    Ein eindeutiger Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei aufgrund bestehender Postpendenz (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86; vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510) scheidet aus, weil die Strafkammer nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte K. den Diebstahl als Alleintäter begangen hatte.
  • BGH, 09.11.2017 - 2 StR 320/17

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Diebstahl und Hehlerei)

    In derartigen Fällen geht eine Verurteilung auf eindeutiger Grundlage im Wege der Postpendenz unter Anwendung des Zweifelssatzes einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung vor (vgl. BGHSt 35, 86-90; BGHSt 55, 148-153; BGHR StGB vor § 1 Wahlfeststellung, Postpendenz 3 und 4; BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 -, NStZ 1995, 500; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 131).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Eine Verurteilung Angeklagter zu 3s wegen gewerbsmäßiger Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung verbietet sich vorliegend, da er eben möglicherweise als "Stehler" und nicht als "Hehler" handelte (vgl. BGH, Beschluss v. 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 in NStZ-RR 2016, 274; Beschluss v. 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10 in NStZ 2011, 510).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten:

    b) Bei einer derartigen Fallgestaltung der Nichterweislichkeit der Mittäterschaft bei der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl folgenden "Nachtat' der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510 mwN).
  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

    Bei Konstellationen der Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der Vortat und der zweifelsfreien Feststellung einer Hehlereihandlung ist eine Verurteilung wegen der dem Diebstahl nachfolgenden "Nachtat" der Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung möglich und geboten (BGHSt 35, 86 (89), BGH, Urteil vom 23. Februar 1989, Az.: 4 StR 628/88 = NStZ 1989, 266; BGH, Urteil vom 14. September 1989, Az.: 4 StR 170/89 = NStZ 1989, 574; zur Abgrenzung zwischen Wahl- oder Postpendenzfeststellung bei Betrug und Untreue: vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 1994, Az.: 2 Ss 4/94 = MDR 1994, 712, 713), zugleich aber wegen der nicht erweislichen Vortat freizusprechen (BGH NStZ 2011, 510; Meyer-Goßner /Schmitt (58. Aufl.) § 260 Rn. 27mwN).
  • LG Hamburg, 05.11.2020 - 612 KLs 15/20

    Verurteilung wegen Hehlerei auf Grundlage einer Postpendenzfeststellung

    Damit geht eine Verurteilung auf eindeutiger Grundlage im Wege der Postpendenz unter Anwendung des Zweifelssatzes der gesetzesalternativen Wahlfeststellung vor (vgl. BGH, Beschl. v. 09.11.2017 - 2 StR 320/17; Beschl. vom 24.02.2011 - 4 StR 651/10; Urt. v. 21.06.1995 - 2 StR 157/95 - jew. zit. n. juris; Sander in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 131).
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