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   BGH, 03.01.1986 - 4 StR 654/85   

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https://dejure.org/1986,3633
BGH, 03.01.1986 - 4 StR 654/85 (https://dejure.org/1986,3633)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1986 - 4 StR 654/85 (https://dejure.org/1986,3633)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1986 - 4 StR 654/85 (https://dejure.org/1986,3633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen einer schuldmindernden erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 03.01.1986 - 4 StR 654/85
    Dem situationsgerechten Verhalten nach der Tat - hier nach einem folgenschweren Verkehrsunfall - kommt außerdem auch deshalb nur ein beschränkter Beweiswert zu, weil der Täter ernüchtert worden sein kann (BGH NStZ 1984, 408; BGH bei Müller NStZ 1985, 159).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daß jemand zweckgerichtet und planmäßig gehandelt hat, eine lückenlose Erinnerung hat und sich nach der Tat - eventuell nach einem abgeklungenen Affekt - situationsgerecht verhält, ist insoweit nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; VRS 23, 209, 211; NStZ 1981, 298; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408; BGH, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 3 StR 26/78; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85 - und vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 1/86

    Berechnung der in durch einen Angeklagten konsumierten Bier enthaltenen

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß bei der Berücksichtigung des Resorptionsdefizits der dem Angeklagten im Rahmen des § 21 StGB günstigste Mindestwert von 10 % (nicht 20 % UA 29) zugrundezulegen ist (vgl. Mühlhaus/Janiszewski, § 316 StGB Anm. 3 a; Gerchow/Heberle S. 11) Außerdem wird das Landgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Blutalkoholgehalt eine nicht unmaßgebliche Bedeutung für das Ausmaß einer alkoholbedingten Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zukommt (BGH NStZ 1984, 506 Nr. 2 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
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