Rechtsprechung
BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 StGB
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtstrafe ohne Mitteilung der wesentlichen Strafzumessungserwägungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Bildung einer Gesamtstrafe ohne Mitteilung der wesentlichen Strafzumessungserwägungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als …
Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14). - BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum …
Das vorliegende Urteil lässt deshalb eine vollständige Überprüfung der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09, NStZ-RR 2009, 277, und vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1475 mwN;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 17). - BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16
Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung …
Neben der Höhe der einzubeziehenden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung sind in der Regel auch die zugrundeliegenden Taten sowie die wesentlichen Strafzumessungserwägungen in den Urteilsgründen darzulegen, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung dieses Strafzumessungsakts zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97, juris; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, juris; BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, juris;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 55 Rn. 34).
- BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche
Einer Entscheidung darüber, ob das angefochtene Urteil dem Begründungserfordernis bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269 f.; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 Rn. 2 …und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11 Rn. 3 ff.) noch genügt, bedarf es deshalb nicht. - BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13
Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderungen an die Begründung: Darlegung von …
Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind. - BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Denn auszugehen ist von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, so dass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11). - BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten …
Bei der Gesamtstrafenbildung hat die Strafkammer zwar den vom jeweiligen Vorderrichter angestellten Strafzumessungsgesichtspunkten "ausschlaggebende Bedeutung' zugemessen, hat es aber versäumt, diese in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10). - BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer gesondert bestehen …
Da Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezogen auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils ebenso fehlen wie die Angabe der den jeweiligen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatzeiten (zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10), das Landgericht jedoch die Voraussetzungen für eine Einbeziehung nach § 55 StGB ersichtlich für gegeben erachtet hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass bereits dem Strafbefehl des Amtsgerichts G. vom 17. Oktober 2012 als erster unerledigter Verurteilung eine Zäsurwirkung zukommt und deshalb eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten Nr. 1 bis 3 möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29). - BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18
Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe
Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29, und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269 mit Anm. Drees; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14). - OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23
Strafzumessung, BtM-Verfahren, minder schweren Fall, Nemo-tenetur
Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass es im Falle einer erneuten nachträglichen Gesamtstrafenbildung grundsätzlich nicht nur der Mitteilung, dass die erkannte Strafe noch nicht erledigt ist, bedarf, sondern darüber hinaus auch der Mitteilung der Tatzeit der einbezogenen Strafe, der wesentlichen Zumessungserwägungen der einbezogenen Verurteilung - sofern es sich nicht um eine Verurteilung im Strafbefehlswege handelt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 5. Mai 2014, 1 M/s 38/14, juris, Rn. 7) - und der Mitteilung, dass die frühere Mitteilung rechtskräftig ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, 4 StR 658/10, juris, Rn. 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl, § 55, Rn. 5, 17). - BGH, 28.04.2020 - 2 StR 134/19
Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines …
- OLG Hamm, 05.05.2014 - 1 RVs 38/14
Erforderliche Feststellungen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung