Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3504
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96 (https://dejure.org/1997,3504)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 662/96 (https://dejure.org/1997,3504)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96 (https://dejure.org/1997,3504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn - Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Gefährdung des Vertrauens in die Rechtsordnung und der Verbindlichkeit der geltenden Regeln durch die Strafaussetzung - Übergießen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 260 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Strafaussetzung zur Bewährung kann vielmehr nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15).

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Strafaussetzung zur Bewährung kann vielmehr nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 493/82

    Formelhafte Begründung - Strafaussetzung - Bewährung - Ablehnung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Die Beschwerdeführerin hat die Revision wirksam auf die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Die Beschwerdeführerin hat die Revision wirksam auf die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkt (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624).
  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Nach der Rechtsprechung ist vielmehr die in der Sache erlittene Untersuchungshaft bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB stets zu berücksichtigen (BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 m.w.N.; BGH NStZ 1991, 581).
  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
    Das Ergebnis der rechtsfehlerfreien Würdigung des Tatrichters hat der Senat hinzunehmen (vgl. BGH wistra 1994, 193).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Dies darf freilich einerseits nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96, StV 1998, 260 (Ls), und vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

    Diese generalpräventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 1993, § 56 Rn. 45 ff.) .
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Dabei dürfen die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (Senat a.a.O.; BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.; LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 2003, § 56 Rn. 45 ff.).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände ( BGH, Beschluss vom 24. April 1997, Az.: 4 StR 662/96 , Rn. 10, zit. nach juris).
  • KG, 28.01.2022 - 121 Ss 116/21

    Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bei Straftaten nach § 114

    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96 - juris Rn. 10 m. w. Nachw.).
  • KG, 28.01.2022 - 5-44/21
    Ist dies der Fall, bedarf das Urteil einer spezifischen und sorgfältigen Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1997 - 4 StR 662/96 - juris Rn. 10 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 5 Ss 776/01

    Strafzumessung, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht, Bemessung der Strafe,

    Dazu reicht das Zusammentreffen durchschnittlicher Milderungsgründe; solcher, die "den Stempel des Außergewöhnlichen" tragen, bedarf es für die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nicht mehr (BGH StV 1998, 260; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 StGB Rdnr. 9 d m.w.N.).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418; StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht