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   BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81   

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https://dejure.org/1982,643
BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81 (https://dejure.org/1982,643)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1982 - 4 StR 666/81 (https://dejure.org/1982,643)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1982 - 4 StR 666/81 (https://dejure.org/1982,643)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer Strafe - Bewährung - Aussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 285
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Dabei waren die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die Nebenfolgen, die mit der Verurteilung verbunden sind (Verlust des Richteramtes, Reputationsverlust), erneut zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Unstreitig ist, daß eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich möglich ist (s. §§ 318 Satz 1, 344 Abs. 1 StPO; BGHSt 24, 164, 165; BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; StV 1992, 230; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 318 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Eine isolierte Anfechtung einer Bewährungsentscheidung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte sind so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, dass das Rechtsmittel notwendig den ganzen Strafausspruch erfasst, oder es besteht die Gefahr, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bliebe (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81, NStZ 1982, 285, 286; vom 9. Februar 1983 - 3 StR 493/82, NJW 1983, 1624; Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 35; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5 St RR 182/04, NStZ-RR 2004, 336, 337; ferner Fischer aaO, § 56 Rn. 27; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 40; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12; LR/Gössel aaO, Rn. 96; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 65; BeckOK StPO/Wiedner, § 344 Rn. 25, 25.2).
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