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   BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11   

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https://dejure.org/2012,4806
BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11 (https://dejure.org/2012,4806)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 StR 667/11 (https://dejure.org/2012,4806)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11 (https://dejure.org/2012,4806)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB; § 315 Abs. 2, 3 Nr. 1 StGB
    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr: erforderliche Feststellungen; absichtlicher Auffahrunfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 3 Nr 1 Buchst a StGB, § 315 Abs 3 Nr 1 Buchst b StGB, § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen bei Herbeiführung eines Auffahrunfalls

  • verkehrslexikon.de

    Zur konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen bei Herbeiführung eines Auffahrunfalls - erforderliche Urteilsfeststellungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen hinsichtlich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen bei Herbeiführung eines Auffahrunfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen hinsichtlich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bewusstes Auffahrenlassen - hohe Anforderungen an die Feststellung der "konkreten Gefährdung"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Scheppermannfälle - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wann wird ein Versicherungsbetrug zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen i.S.d. § 315b Abs. 1 StGB durch einen Auffahrunfall erfordert genauere Feststellungen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") - konkrete Gefährdung fehlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).

    Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    Dass das Landgericht mit 1300 Euro von einer höheren als der nach der Rechtsprechung des Senats maßgeblichen Wertgrenze von 750 Euro ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11

    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012 ( 4 StR 523/11) Bezug genommen.
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Nähere Feststellungen zu den Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Zeitpunkt der verschiedenen Kollisionen und der jeweiligen Intensität der Anstöße zwischen den beteiligten Fahrzeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701) hat die Strafkammer nicht getroffen.
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701 und vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

    cc) Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn das Gefährdungsobjekt so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ist, dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt; es muss also ein sog. "Beinaheunfall" vorliegen, bei dem es rückblickend nur "gerade noch einmal gut gegangen" ist (BGH, Beschl. 4 StR 375/68 v. 05.03.1969; 4 StR 667/11 v. 25.04.2012; 4 StR 725/94 v. 30.03.1995 -jew. n. juris).
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