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   BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75   

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https://dejure.org/1976,4482
BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75 (https://dejure.org/1976,4482)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1976 - 4 StR 671/75 (https://dejure.org/1976,4482)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75 (https://dejure.org/1976,4482)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Objektives Vorliegen einer Notwehrlage - Absichtliche oder leichtfertige Herbeiführung einer Notwehrlage

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Wenn auch die Pflicht zur Zurückhaltung bei der Abwehr eines provozierten Angriffs nicht unbegrenzt dauert (vgl. BGHSt 26, 256 ff.), so kann doch der lebensgefährliche Einsatz einer Waffe immer nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein.
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Er kann, auch wegen (nur) fahrlässiger Herbeiführung des Erfolges, nicht bestraft werden, wenn ihm ein Vorwurf weder daraus gemacht werden kann, daß er einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff für gegeben gehalten hat, noch daraus, daß er das Maß der Abwehr verkannt hat, das gegen den angenommenen Angriff notwendig war (BGH NJW 1968, 1885).
  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 593/70

    Befolgung der dem Gericht überzeugender erscheinenden Meinung bei nicht

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Vielmehr konnte sich das Gericht der Meinung anschließen, die es für überzeugend hielt (BGH Urteil vom 27. Januar 1971 - 2 StR 593/70 -).
  • BGH, 23.06.1971 - 3 StR 80/71

    Die Zurechnungsfähigkeit ausschließende Bewußtseinsstörung - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Daß deren Gutachten nicht voll übereinstimmten, nötigte nicht zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1971 - 3 StR 80/71 - und vom 20. Dezember 1972 - 2 StR 567/72 -).
  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72
    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Als gegenwärtiger Angriff ist auch ein Verhalten anzusehen, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann, so daß durch das Hinausschieben der Abwehrhandlung deren Erfolg gefährdet würde; für die "Gegenwärtigkeit" entscheidet also nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH NJW 1973, 255).
  • BGH, 20.12.1972 - 2 StR 567/72

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Gutachtens über die

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Daß deren Gutachten nicht voll übereinstimmten, nötigte nicht zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1971 - 3 StR 80/71 - und vom 20. Dezember 1972 - 2 StR 567/72 -).
  • BGH, 16.01.1975 - 4 StR 585/74

    Grenzen der Putativnotwehr - Notwehr nach provozierendem Vorverhalten

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Der in sogenannter Putativnotwehr Handelnde darf allerdings zur Verteidigung nicht mehr tun als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH Urteil vom 16. Januar 1975 - 4 StR 585/74 -).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75
    Sollte das Schwurgericht zu der Auffassung gelangen, daß ein gegenwärtiger (rechtswidriger) Angriff vorlag, als der Angeklagte den (ungezielten) Schuß auf Walter K. abgab, wird es bei der (weiteren) rechtlichen Beurteilung seines Verhaltens die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwehr eines selbst schuldhaft provozierten Angriffs anerkannten Rechtsgrundsätze (vgl. BGHSt 26, 143 ff. mit Nachweisen) beachten müssen.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Ein solcher Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr - Putativnotwehr - würde als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen sein (BGHSt 3, 195 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; BGH NJW 1968, 1885; BGH bei Holtz MDR 1979, 985; 80, 453; BGH NStZ 1983, 500) und die Verurteilung wegen Totschlags ausschließen, wenn - da der in Putativnotwehr Handelnde zur Verteidigung nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75) - die weiteren Voraussetzungen des § 32 StGB vorliegen.
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Mit diesem Ergebnis stimmt das bereits erwähnte Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Juni 1983 (= Strafverteidiger 1983, 455) überein, der damit die in seinem Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75 - S. 10 angedeutete gegenteilige Auffassung aufgegeben hat.
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH MDR 1973, 237; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 - und vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 05.07.1983 - 1 StR 337/83

    Versuchter Totschlag - Handeln in Putativnotwehr - Irrtum über das Bestehen einer

    Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Urt. vom 20.5. 1976 - 4 StR 671/75).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 680/79

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für eine erheblich verminderte

    Der Tatrichter kann auch aus Gutachten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, die Sachkunde gewonnen haben, die es ihm ermöglicht, einem Gutachten den Vorzug zu geben (BGH bei Holtz MDR 1977, 810; BGH, Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75; Urteil vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77).
  • BGH, 26.02.1980 - 4 StR 23/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nothilfesituation - Objektive Beurteilung

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob nach der Sachlage zur Zeit der Tat die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 StGB objektiv gegeben waren (RGSt 64, 101, 102; BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl., § 32 Rdn. 27; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl., § 32 Rdn. 3).
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