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   BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85   

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BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85 (https://dejure.org/1986,10419)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - 4 StR 681/85 (https://dejure.org/1986,10419)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - 4 StR 681/85 (https://dejure.org/1986,10419)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und wegen sexueller Nötigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium eines Tötungsdeliktes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 122; 21, 263; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]tritt die Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter das Tötungsdelikt zurück.

    Dies gilt selbst dann, wenn das Tötungsdelikt nicht über das Versuchsstadium hinausgediehen ist und die Körperverletzung eine der in § 224 Abs. 1 StGB bezeichneten schweren Folgen verursacht hat (vgl. BGHSt 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].".

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß die Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH NJW 1977, 2321; 1984, 1568; BGH JR 1985, 512 m. abl. Anm. Maiwald, der sich jedoch insoweit zu Unrecht auf BGHSt 4, 219 beruft: Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage der Unterbrechung des - einheitlichen - Entschlusses, geht aber von einer gleichartigen Betätigung des Willens zur Erreichung eines einheitlichen Zieles aus).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hierfür ein einheitlicher Willensentschluß, ein gleichartiger Handlungswille oder die Verfolgung eines einheitlichen Ziels erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1984, 1568 m.w.Nachw.); denn die sexuelle Nötigung und der Verdeckungsmord beruhten hier - wie ohne weiteres erkennbar ist - auf getrennten, ungleichartigen Willensentschlüssen und dienten unterschiedlichen Zielen (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 536/85).

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß die Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH NJW 1977, 2321; 1984, 1568; BGH JR 1985, 512 m. abl. Anm. Maiwald, der sich jedoch insoweit zu Unrecht auf BGHSt 4, 219 beruft: Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage der Unterbrechung des - einheitlichen - Entschlusses, geht aber von einer gleichartigen Betätigung des Willens zur Erreichung eines einheitlichen Zieles aus).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Besondere Umstände, die die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nahelegten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f; 23, 176, 187 ff), waren hier nicht ersichtlich; solche Umstände können - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht darin gefunden werden, daß in der psychiatrischen und psychologischen Wissenschaft unterschiedliche Lehrmeinungen vertreten werden.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 122; 21, 263; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]tritt die Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter das Tötungsdelikt zurück.
  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 122; 21, 263; 22, 248) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]tritt die Körperverletzung als notwendiges Durchgangsstadium für die Tötung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter das Tötungsdelikt zurück.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Besondere Umstände, die die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nahelegten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f; 23, 176, 187 ff), waren hier nicht ersichtlich; solche Umstände können - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht darin gefunden werden, daß in der psychiatrischen und psychologischen Wissenschaft unterschiedliche Lehrmeinungen vertreten werden.
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß die Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH NJW 1977, 2321; 1984, 1568; BGH JR 1985, 512 m. abl. Anm. Maiwald, der sich jedoch insoweit zu Unrecht auf BGHSt 4, 219 beruft: Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage der Unterbrechung des - einheitlichen - Entschlusses, geht aber von einer gleichartigen Betätigung des Willens zur Erreichung eines einheitlichen Zieles aus).
  • BGH, 24.08.1982 - 5 StR 234/82

    Annahme von Tateinheit zwischen einem gemeinschaftlich begangenen schweren Raub

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Der Wegfall der Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung berührt die gegen den Angeklagten verhängte lebenslange Freiheitsstrafe nicht, weil diese allein auf der Verurteilung wegen versuchten Verdeckungsmordes beruht (vgl. UA 25; BGH, Beschluß vom 24. August 1982 - 5 StR 234/82).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hierfür ein einheitlicher Willensentschluß, ein gleichartiger Handlungswille oder die Verfolgung eines einheitlichen Ziels erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1984, 1568 m.w.Nachw.); denn die sexuelle Nötigung und der Verdeckungsmord beruhten hier - wie ohne weiteres erkennbar ist - auf getrennten, ungleichartigen Willensentschlüssen und dienten unterschiedlichen Zielen (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 536/85).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Tateinheit zwischen einem (versuchten) Verdeckungsmord und einer Sexualstraftat in einem Fall bejaht, in dem der Angeklagte noch während der Begehung des Sexualdeliktes mit der Tötungshandlung begann (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371, 372), und die Annahme von Tatmehrheit in einem Fall bestätigt, in dem sich aus den Urteilsfeststellungen nicht ergab, dass der Täter noch weitere sexuelle Handlungen an seinem Opfer vornehmen wollte, als er zum Angriff auf dessen Leben ansetzte (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85, MDR 1986, 622 bei Holtz).

    Er fiel zwar mit der Entscheidung zusammen, das (fehlgeschlagene) Vergewaltigungsvorhaben aufzugeben, war aber auf ein anderes Ziel gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85, MDR 1986, 622 bei Holtz).

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Das gilt auch für die gefährliche Körperverletzung (§§ 223, 223 a StGB) neben dem versuchten Totschlag (BGHSt 16, 122, 123; BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85), selbst wenn dieser (nur) mit bedingtem Tötungsvorsatz begangen wird (BGHSt 21, 265, 266).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85 - (bei Holtz MDR 1986, 622) zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1986 - 4 StR 681/85   

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BGH, 03.06.1986 - 4 StR 681/85 (https://dejure.org/1986,3291)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - 4 StR 681/85 (https://dejure.org/1986,3291)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 4 StR 681/85 (https://dejure.org/1986,3291)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 622
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Tateinheit zwischen einem (versuchten) Verdeckungsmord und einer Sexualstraftat in einem Fall bejaht, in dem der Angeklagte noch während der Begehung des Sexualdeliktes mit der Tötungshandlung begann (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371, 372), und die Annahme von Tatmehrheit in einem Fall bestätigt, in dem sich aus den Urteilsfeststellungen nicht ergab, dass der Täter noch weitere sexuelle Handlungen an seinem Opfer vornehmen wollte, als er zum Angriff auf dessen Leben ansetzte (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85, MDR 1986, 622 bei Holtz).

    Er fiel zwar mit der Entscheidung zusammen, das (fehlgeschlagene) Vergewaltigungsvorhaben aufzugeben, war aber auf ein anderes Ziel gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85, MDR 1986, 622 bei Holtz).

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85 - (bei Holtz MDR 1986, 622) zugrunde lag.
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