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   BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14   

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https://dejure.org/2014,37414
BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14 (https://dejure.org/2014,37414)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2014 - 4 StR 69/14 (https://dejure.org/2014,37414)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14 (https://dejure.org/2014,37414)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO, § 200 Abs. 1 StPO
    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele zur Anklageschrift, Auslegung, Folgen eines mehrdeutigen Einstellungsbeschlusses); Anklageschrift (Funktion)

  • lexetius.com

    StPO § 154 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 265 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Fassung eines wirksamen Einstellungsbeschlusses für unwesentliche Nebenstraftaten

  • IWW

    § 30a Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 154 a Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 154 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 5 StPO, § 265 StPO, § 154a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Fassung eines wirksamen Einstellungsbeschlusses für unwesentliche Nebenstraftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2
    Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Fassung eines wirksamen Einstellungsbeschlusses für unwesentliche Nebenstraftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schönes Durcheinander: BGH mal grundsätzlich zu § 154 StPO!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verfahrenseinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 181
  • NStZ 2015, 96
  • StV 2015, 673
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    (1) Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; jeweils mwN).

    Fehlt es an einer hinreichenden Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13 jeweils mwN).

    Mängel der Anklage in dieser Hinsicht führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit (Informationsfunktion - vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2009 und vom 11. Januar 1994 aaO, Beschluss vom 19. Februar 2008 aaO jeweils mwN).

    Dies gilt insbesondere in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, in denen bei einer Serie von Taten einzelne Handlungen überhaupt nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45 ff.; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.).

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    (1) Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 24; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; jeweils mwN).

    Mängel der Anklage in dieser Hinsicht führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit (Informationsfunktion - vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2009 und vom 11. Januar 1994 aaO, Beschluss vom 19. Februar 2008 aaO jeweils mwN).

  • BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08

    Unklare Urteilsfeststellungen zu eingestellten und abgeurteilten Taten (Begriff

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Dabei können bei der Prüfung, ob der Einstellungsbeschluss die gebotene Umgrenzung des verbleibenden Verfahrensstoffs leistet, auch die zugelassene Anklage, der Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 StR 539/11), auf die Einstellungsentscheidung bezogene Hinweise und Anregungen des Gerichts, Hinweise des Gerichts nach § 265 StPO sowie im Rahmen einer auf die Erledigung des gesamten Verfahrens bezogenen Betrachtung jedenfalls dann, wenn der Einstellungsbeschluss zeitnah zur Urteilsverkündung gefasst wurde, auch die Schlussanträge der Verfahrensbeteiligten und das Urteil (anders zur Heranziehung der Urteilsfeststellungen noch Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08) berücksichtigt werden.

    Soweit den Senatsentscheidungen vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08 - und vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 461/13 - eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 461/13

    Unbestimmte Teileinstellung

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Sollte dem Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 461/13 - eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein, hält der Senat daran nicht fest.

    Soweit den Senatsentscheidungen vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08 - und vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 461/13 - eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06

    Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung)

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Sind eingestellte Taten ausgeurteilt worden, stellt das Revisionsgericht das (weitere) Verfahren insoweit ein (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 19 ff., insoweit in BGHSt 57, 95 nicht abgedruckt; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83).
  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 300/11

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Verfahrenshindernis: übersehene

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Lässt sich dies den Urteilsgründen nicht hinreichend sicher entnehmen, kann dies zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung führen (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 4 StR 300/11).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Sind eingestellte Taten ausgeurteilt worden, stellt das Revisionsgericht das (weitere) Verfahren insoweit ein (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 19 ff., insoweit in BGHSt 57, 95 nicht abgedruckt; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83).
  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 192/13

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Sind eingestellte Taten ausgeurteilt worden, stellt das Revisionsgericht das (weitere) Verfahren insoweit ein (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13; Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 19 ff., insoweit in BGHSt 57, 95 nicht abgedruckt; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 290/06, NStZ-RR 2007, 83).
  • BGH, 16.07.1980 - 3 StR 232/80

    Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit zu außerehelichen sexuellen Handlungen oder

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Soweit in Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs gefordert wird, dass ausgeschiedene Tatteile oder Strafbestimmungen konkret ("positiv") zu bezeichnen sind, betrifft dies Verfahrensbeschränkungen der Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 StR 59/13 Rn. 21; vom 7. Oktober 2011 - 1 StR 321/11, NStZ-RR 2012, 50, 51 und vom 16. Juli 1980 - 3 StR 232/80, NStZ 1981, 23).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14
    Fehlt es an einer hinreichenden Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13 jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96

    Inhaltliche Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens in der

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 11/05

    Tateinheit (teilweise Tatidentität); Schuldfähigkeit; Urteilsgründe

  • BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfahrensbeschränkung;

  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07

    Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

  • BGH, 07.10.2011 - 1 StR 321/11

    Verschaffung falscher amtlicher Ausweise ("Sich oder einem anderen verschaffen";

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 539/11

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses im Fall eines Vermerk der Einstellung im

  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für

  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 487/13

    Übersehene vorläufige Einstellung (mangelnder förmlicher Wiederaufnahmebeschluss)

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 230/14

    Teilweises Absehen von der Verfolgung bei mehreren Taten (Einstellung als

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 128/14

    Begriff der prozessualen Tat (Strafklageverbrauch; Unterscheidbarkeit von

  • OLG München, 13.02.2008 - 5St RR 221/07

    Revision im Strafverfahren: Behandlung einer vorläufigen Verfahrenseinstellung

  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

  • BGH, 14.02.2006 - 4 StR 6/06

    Strafzumessungsfehler; Beruhen

  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390 zu § 154 Abs. 1 StPO: "in Wirklichkeit nach § 154a StPO'; Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181, 182 zu § 154 Abs. 2 StPO: "Umdeutung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO').
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    Vielmehr ergibt die Auslegung dieses Beschlusses unter ergänzender Heranziehung der Anklageschrift, dass eine Verfahrensbeschränkung nur insoweit erfolgen sollte, als sich die Verfolgung wegen des tateinheitlich verwirklichten Delikts des Herstellens von kinderpornographischen Schriften statt auf die angeklagten 28 Fotos nunmehr nur noch auf 14 Fotos beziehen sollte (vgl. zur Auslegung von Beschlüssen zur Verfahrenseinstellung: BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14 Rn. 15).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    aa) Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen (§ 264 StPO), dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist (§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO); sie muss sich von anderen gleichartigen Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Umgrenzungsfunktion - st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45 und vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Verfahrenshindernis 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 200 Rn. 7; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 200 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Die Einstellung ging vor dem Hintergrund des Vorliegens einer einheitlichen Tat ins Leere (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Verfahrenshindernis 1 Rn. 16; Beschluss vom 23. März 2005 - 2 StR 11/05 Rn. 5; anders: BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13 mit krit. Anmerkung P. Allgayer, NStZ 2014, 48).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 2 RVs 85/20

    Computerbetrug, Onlineticketkauf, unbefugte Kreditkartennutzung, Vermögensschaden

    Ein Einstellungsbeschluss soll aus sich selbst heraus verständlich sein (vgl. BGH NJW 2015, 181, 182), was hier nicht der Fall ist, da es zur Abgrenzung des Rückgriffs auf die Fallakten bedarf, in denen je Fallakte teils mehrere Online-Ticketkäufe erfasst worden sind.

    Sind eingestellte Taten abgeurteilt worden, stellt das Revisionsgericht das (weitere) Verfahren insoweit ein (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; NJW 2015, 181, 183; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 154a Rdn. 27).

    Daher ist die Verfahrensbeschränkung insoweit wirkungslos und steht einer Aburteilung nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2015, 181, 182).

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Der anhand des in Bezug genommenen Antrages der Staatsanwaltschaft auszulegende Beschluss des Landgerichts vom 15. Januar 2014, mit dem das Verfahren teilweise nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, bezieht sich auf den Zeitraum bis einschließlich Oktober 2011 und stand daher der Aburteilung der verfahrensgegenständlichen Taten nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14).
  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare

    Regelmäßig ist in solchen Fällen erforderlich, in der Anklage den bestimmten Tatzeitraum, das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, die Tatfrequenz und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, anzugeben (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Verfahrenshindernis 1 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 248/16

    Urteilsbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil); Strafzumessung

    Die insoweit in den Urteilsgründen erfolgte Bezugnahme auf den Beschluss der Strafkammer vom 15. Dezember 2015 über die teilweise Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, den der Senat im Rahmen der Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen zur Kenntnis zu nehmen hatte, kann die fehlende Darstellung der vom Teilfreispruch erfassten Anklagepunkte schon deshalb nicht ersetzen, weil dieser Beschluss gleichermaßen unbestimmt ist (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181 f.).

    Der Einstellungsbeschluss ist, bezogen auf diesen Tatzeitraum, unter Heranziehung von Urteil und Anklage hinreichend bestimmt und damit insoweit wirksam (vgl. Senatsurteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181 f.).

  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
    Der die Einstellung aussprechende Beschluss soll aus sich heraus verständlich sein (BGH, Urteil vom 25.09.2014 - 4 StR 69/14 -).

    Lässt sich indes Klarheit über die ausgeschiedenen Verfahrensteile nicht erzielen, hat dies die fehlende Wirksamkeit des Beschlusses nach § 154 Abs. 2 StPO zur Folge mit der Konsequenz, dass die Entscheidung des Tatgericht einer Aburteilung nicht entgegensteht (BGH NJW 2015, 181).

  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Die Umgrenzungsfunktion der Anklage ist dabei durch die Festlegung auf den modus operandi, die in zentraler Funktion beteiligten Personen, den Tatzeitraum und die sich aus den weiteren Daten ergebende Mindestanzahl an Taten gewahrt (vgl. zu den Anforderungen bei Tatserien BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 513/18

    Abgrenzung einer Mittäterschaft des Angeklagten von einer Beihilfe bei einer

  • AG Meldorf, 18.11.2020 - 25 OWi 305 Js 16575/20

    Rotlichtverstoß, Bußgeldbescheid, Bezeichnung des Tatortes

  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 255/17

    Verfahren bei rechtsirriger Verfahrensbeschränkung anstelle der gebotenen

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 151/14

    Hinreichende Konkretisierung eines auf § 154 Abs. 2 StPO gestützten

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