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   BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20   

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https://dejure.org/2020,24986
BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20 (https://dejure.org/2020,24986)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2020 - 4 StR 69/20 (https://dejure.org/2020,24986)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 4 StR 69/20 (https://dejure.org/2020,24986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Angriff auf den Seeverkehr

  • rewis.io

    Beihilfe zum Angriff auf den Seeverkehr: Beendigung der Tathandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20
    Bei Tätigkeitsdelikten ist die Tat mit Ausführung der Tathandlung zwar vollendet, nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff aber erst mit dem Abschluss der auf demselben Vorsatz beruhenden tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung beendet, also erst wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, NStZ 2008, 567 mwN; vgl. ebenso bei anderen Tätigkeitsdelikten wie dem Subventionsbetrug gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, NStZ 2007, 578 f., und der geheimdienstlichen Agententätigkeit gemäß § 99 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1 ff.).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 390/15

    Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (Möglichkeit der tätigen Reue:

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20
    Das Merkmal "um dadurch die Herrschaft ... zu erlangen oder auf dessen Führung einzuwirken' beschreibt lediglich ein Handlungsziel im Sinne einer überschießenden Innentendenz, aber keinen tatbestandsmäßigen Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 390/15 Rn. 15, BGHSt 61, 76, 80).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20
    Bei Tätigkeitsdelikten ist die Tat mit Ausführung der Tathandlung zwar vollendet, nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff aber erst mit dem Abschluss der auf demselben Vorsatz beruhenden tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung beendet, also erst wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, NStZ 2008, 567 mwN; vgl. ebenso bei anderen Tätigkeitsdelikten wie dem Subventionsbetrug gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, NStZ 2007, 578 f., und der geheimdienstlichen Agententätigkeit gemäß § 99 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1 ff.).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

    Auszug aus BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20
    Bei Tätigkeitsdelikten ist die Tat mit Ausführung der Tathandlung zwar vollendet, nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff aber erst mit dem Abschluss der auf demselben Vorsatz beruhenden tatbestandsmäßigen Ausführungshandlung beendet, also erst wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, NStZ 2008, 567 mwN; vgl. ebenso bei anderen Tätigkeitsdelikten wie dem Subventionsbetrug gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, NStZ 2007, 578 f., und der geheimdienstlichen Agententätigkeit gemäß § 99 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1 ff.).
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