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   BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98   

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BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98 (https://dejure.org/1999,2518)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1999 - 4 StR 693/98 (https://dejure.org/1999,2518)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98 (https://dejure.org/1999,2518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98
    Ob er verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht in Freibeweisverfahren zu klären (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16).

    Wenn während der Verhandlung, die zudem überwiegend in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Verteidiger nicht geäußert wurden, so kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16; Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98).

  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 250/96

    Einlegen der Revision, wenn zuvor auf Rechtsmittel verzichtet wurde - Beweiskraft

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98
    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei einer

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98
    Wenn während der Verhandlung, die zudem überwiegend in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Verteidiger nicht geäußert wurden, so kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16; Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98
    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1984, 181; Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    b) Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1999, 258, 259).

    Ob er verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären (BGH NStZ 1999, 258; NStZ-RR 1999, 109).

    Wenn während der Verhandlung, die zudem an zwei von vier Tagen in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht - wie der Vorsitzende in seinem Vermerk (Bd. III Bl. 96) ausdrücklich hervorgehoben hat -keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten hatte und solche auch von dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (BGH NStZ 1999, 258, 259).

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 -, NStZ 1984, S. 181 m.w.N., vom 12. Januar 1999 - 4 StR 649/98 -, NStZ 1999, S. 364 m.w.N., und vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98 -, NStZ 1999, S. 258 ) werden im Strafverfahren hohe Anforderungen an die Eindeutigkeit dieser Prozesserklärung gestellt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Juni 1971 - Ss (OWi) 77/71 -, VRS Bd. 41, S. 440 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 1 Ws 269/92 -, VRS Bd. 83, S. 358 ; Ruß, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 302 Rn. 11).
  • BGH, 27.04.2001 - 3 StR 502/99

    Wirksame Zurücknahme der eingelegten Revision; Ermächtigung des Verteidigers

    Ob dies der Fall ist, hat das Rechtsmittelgericht im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. BGH NStZ 1999, 258; 1999, 526, 527).

    In einem derartigen Fall kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht ohne weitere Ermittlungen bejaht werden (vgl. BGH NStZ 1999, 258, 259; 1999, 526, 527; BGH, Beschl. vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00).

  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16

    Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen

    Ob die prozessuale Handlungsfähigkeit besteht bzw. bestand, hat das jeweils zuständige Gericht im Freibeweisverfahren aufzuklären (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 5 und vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3, 6 Rn. 7).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 467/10

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (außergewöhnliche

    Bei der Annahme einer solchen Ausnahme orientiert sich der Senat an der Wertung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen dieser Art (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258; vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526; vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00; vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 302 Rn. 8a mN).
  • BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (Ausschluss einer

    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526).
  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam

    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526).
  • BGH, 07.06.2001 - 4 StR 149/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    bb) Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526; Senatsbeschluß vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 530/00).
  • BGH, 23.01.2007 - 4 StR 593/06

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (vgl. Senat NStZ 1999, 258, 259).
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04

    Rechtsmittelverzicht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 326/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 337/00

    Unzulässigkeit wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei

  • BGH, 28.11.2001 - 2 StR 498/01

    Rechtsmittelverzicht; Unzulässigkeit

  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 450/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts

  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 293/07
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