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BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 176 Abs 4 Nr 1 StGB, § 184g Nr 2 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen Handlung vor einem anderen - Wolters Kluwer
Die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer ist Voraussetzung für die Annahme einer sexuellen Handlung im strafrechtlichen Sinne
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 28.10.2010 - 5 KLs 27/10
- BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 633
- StV 2012, 667
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
Erforderlich soll vielmehr sein, "dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist' (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vom 12. Mai 2011 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; vom 9. Dezember 2015 2 StR 261/15, NStZ 2016, 467;… Beschluss vom 21. November 2013 2 StR 459/13, juris Rn. 4). - BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278). - BGH, 13.11.2012 - 3 StR 370/12
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
Erforderlich soll vielmehr sein, dass der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Kind von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633). - BGH, 09.12.2015 - 2 StR 261/15
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind: …
Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ausdehnung der Strafbarkeit zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof die Regelung der § 176 Abs. 4 Nr. 1, § 184g Nr. 2 StGB aber insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus erforderlich ist, dass der Täter das Kind so in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von handlungsleitender Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, NStZ 2011, 633; Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 370/12, NStZ 2013, 278). - BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15
Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderung an die Begründung: positive …
Ihm kommt bei der Beurteilung der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, Rn. 11 mwN).