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   BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57   

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BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57 (https://dejure.org/1958,1564)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1958 - 4 StR 725/57 (https://dejure.org/1958,1564)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57 (https://dejure.org/1958,1564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1736
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch verfahrensmäßige Vorgänge und Situationen entstehen, wie es der Fall ist, wenn ein kurzfristig gewählter oder bestellter Verteidiger sich nicht ausreichend auf die Verteidigung vorbereiten konnte (vgl. BGH NJW 1958, 1736, 1737; 1965, 2164, 2165; BGH NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5 bis 7).

    Nach Auffassung des Landgerichts hätte sich der Verteidiger vielmehr geweigert, sich durch genügende Vorbereitung verteidigungsfähig zu machen, was indes ebenfalls einer Fortführung der Verhandlung entgegen gestanden und allenfalls ein Vorgehen gemäß § 145 Abs. 1 und 4 StPO ermöglicht hätte (vgl. BGH NJW 1958, 1736, 1737; Stern in AKStPO § 145 Rdn. 11).

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Der Begriff der "veränderten Sachlage' darf daher nicht eng ausgelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737; Radtke in Radtke/Hohmann, aaO Rn. 106; LR/Stuckenberg, aaO Rn. 99; KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 265 Rn. 29).

    Indem das Landgericht den hilfsweise gestellten Unterbrechungsantrag im Wesentlichen unter Hinweis auf das Beschleunigungsgebot und mit dem Argument ablehnte, der erteilte Hinweis betreffe lediglich Fragen der Konkurrenzen und der Art der Alleintäterschaft, übte es das ihm gemäß § 265 Abs. 4 StPO zustehende Ermessen nicht pflichtgemäß aus (zur Revisibilität der Ermessensausübung vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738 und Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 StR 44/07, StraFo 2007, 243); denn es nahm nicht ausreichend in den Blick, dass sich die Anforderungen an den Nachweis von Alleintäterschaft und mittelbarer Täterschaft in Form des uneigentlichen Organisationsdelikts deutlich unterscheiden, dass der Hinweis erst nach 28 Hauptverhandlungstagen erfolgte, nachdem die Beweisaufnahme bereits geschlossen worden war, und zeitnah bereits weitere Hauptverhandlungstermine anberaumt waren, so dass sich die Verzögerung durch eine weitergehende Unterbrechung in Grenzen gehalten hätte.

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Ob auf eine veränderte Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO in Ausübung der prozessualen Fürsorgepflicht mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu reagieren ist, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, NStZ-RR 2002, 270; Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738).

  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98

    Auswahl und Bestellung eines Verteidigers durch ein Gericht - Anspruch auf

    In der Ablehnung des Aussetzungsantrages liegt ein Fehlgebrauch des dem Gericht durch § 265 Abs. 4 StPO eingeräumten Ermessens (vgl. BGH NJW 1958, 1736 [BGH 19.06.1958 - 4 StR 725/57]).

    Bei dieser Sachlage legte die mit dem Eintritt des neuen Verteidigers verbundene Änderung der Verfahrenslage (BGH NJW 1958, 1736 [BGH 19.06.1958 - 4 StR 725/57]; 1965, 2164) [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]unter dem Gesichtspunkt des Rechts des Angeklagten auf eine wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK) und unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Fürsorgepflicht (BGH aaO) eine Aussetzung nahe: Allerdings hatte der bestellte Verteidiger erklärt, zur Verteidigung bereit zu sein.

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

    Eine mögliche Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung einer Verfahrensaussetzung nach § 265 Abs. 4 StPO ist durch das Revisionsgericht zu überprüfen (BGH NJW 1958, 1736, 1738; StraFo 2007, 243 ; BGH, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 StR 34/18 -, juris; OLG Celle NJW 1965, 2264 ).
  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Eine Veränderung der Sachlage kann auch durch Verfahrensvorgänge, z.B. durch einen Wechsel des Verteidigers eintreten, selbst wenn der neue Verteidiger sogleich an die Stelle des früheren tritt (RGSt 65, 246; 71, 353; 77, 153; JW 1926, 1218; HRR 1936, 1402; BGH NJW 1958, 1736 = LM Nr. 16 zu § 265 StPO).
  • BGH, 10.11.1964 - 1 StR 394/64

    Beschränkung der Verteidigung auf Grund der Hinderung an der Wahl eines neuen

    Die Voraussetzungen des § 265 Abs. 4 StPO sind bei dieser Sachlage - anders als im Falle der Entscheidung BGH NJW 1958, 1736 Nr. 22 - überhaupt nicht gegeben.
  • BGH, 01.07.1966 - 4 StR 144/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Sachwuchers in

    Die veränderte Sachlage, die durch den Wegfall des bisherigen Wahlverteidigers und die Wahl des Rechtsanwalts B. zum neuen Verteidiger geschaffen wurde, nötigte jedenfalls dazu (§ 265 Abs. 4 StPO); denn daß dieser Verteidiger ohne Kenntnis der Akten seiner Aufgabe nicht gerecht werden konnte, liegt auf der Hand (vgl. auch RGSt 71, 353, 354; BGH NJW 1958, 1736; BGH Urt. v. 2. April 1965 - 4 StR 135/65 -).
  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 156/69

    Vorbereitungszeit für einen neuen Verteidiger

    Es liegt jedenfalls auf der Hand, daß dieser Verteidiger ohne Kenntnis der Handakten des früheren Verteidigers seiner Aufgabe nicht gerecht werden konnte (vgl. auch RGSt 71, 353, 354; BGH NJW 1958, 1736 Nr. 22).
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 59/62

    Rechtsmittel

    Hiernach erübrigt sich ein Eingehen auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts, wonach das Landgericht schon dadurch gegen den § 265 Abs. 4 StPO verstoßen habe, daß es, als der Angeklagte zur Fortsetzung der Hauptverhandlung um 15.00 Uhr ohne Verteidiger erschien, nicht aus diesem Grunde nunmehr die Hauptverhandlung aussetzte (vgl. dazu BGH NJW 1958, 1736 Nr. 22); es bedarf auch keiner Stellungnahme zu der Frage, ob dieser angebliche Verstoß ordnungsmäßig (vgl. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO) gerügt worden ist.
  • BGH, 07.05.1963 - 1 StR 43/63

    Nichtbescheidung eines Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers - Untreue

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