Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1026
BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,1026)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1985 - 4 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,1026)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1985 - 4 StR 755/84 (https://dejure.org/1985,1026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftpflichtversicherungsschutz auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage - Gebrauch eines Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen - Rückwirkendes Entfallen der vorläufigen Deckung infolge Nichteinlösung des Versicherungsscheins

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Einfluß zivilrechtlicher Fiktionen auf die Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Deckungszusage - Deckungszusage - Haftpflichtversicherungsschutz - Fahrzeug - Kfz - Nichteinlösung des Versicherungsscheins - Versicherungsschein - Rücktritt - Benutzung des Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 172
  • NJW 1986, 439
  • MDR 1985, 690
  • NStZ 1985, 415 (Ls.)
  • StV 1985, 193
  • JR 1985, 690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83

    Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Der Senatsbeschluß BGHSt 12, 392, welcher die Strafbarkeit nach § 6 PflVG an das Fehlen des erforderlichen Versicherungsschutzes gegenüber Dritten, nicht an das Fehlen eines Versicherungsvertrages knüpfte, ist durch die Gesetzgebung überholt und steht der Vorlegung deshalb ebenfalls nicht entgegen (BGHSt 32, 152, 157) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].

    Ob der Versicherer einem geschädigten Dritten auch ohne solchen Vertrag, etwa im Rahmen seiner Nachhaftung gemäß § 3 Nr. 4-6 PflVG, leistungspflichtig ist, bleibt ohne Belang (BGHSt 32, 152, 156 f) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].

    Daß er mit der Zahlung die zivilrechtlichen Wirkungen der Vertragsauflösung vollständig beseitigt, ändert daran nichts (BGHSt 32, 152 [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83]).

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Dieser endgültige Versicherungsvertrag ist rechtlich mit der vorläufigen Deckungszusage nicht identisch (BGHZ 47, 352, 355).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Einer besonderen, auf diese Rechtsfolge abzielenden Erklärung des Versicherers bedarf es dazu nicht, weil die Deckungszusage auflösend bedingt ist (BGHZ 21, 122, 130).
  • BGH, 11.02.1959 - 4 StR 524/58
    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Der Senatsbeschluß BGHSt 12, 392, welcher die Strafbarkeit nach § 6 PflVG an das Fehlen des erforderlichen Versicherungsschutzes gegenüber Dritten, nicht an das Fehlen eines Versicherungsvertrages knüpfte, ist durch die Gesetzgebung überholt und steht der Vorlegung deshalb ebenfalls nicht entgegen (BGHSt 32, 152, 157) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].
  • BGH, 23.10.1975 - 4 StR 315/75

    Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gefahr für ein Rechtsgut im

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Allerdings hat er in seinem Urteil vom 23. Oktober 1975 - 4 StR 315/75 (VRS 50, 43, 45) Ausführungen zu § 6 PflVG gemacht, denen dieselbe Rechtsansicht zugrunde liegt, wie sie die Oberlandesgerichte Hamm und Celle vertreten.
  • BGH, 18.12.1958 - 9 BJs 232/58
    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
    Ein solcher Beschluß führt nicht zur Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG (BGHSt 12, 213, 215 f; KK § 121 Rdn. 19).
  • OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor

    Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Gesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, namentlich auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06

    Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt

    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152; 33, 172; KG VRS 67, 154).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93

    Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug

    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).
  • OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93

    Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfall

    Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, so auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).

    Einer besonderen auf diese Rechtsfolge abzielenden Erklärung des Versicherers bedarf es dazu nicht, weil die Deckungszusage auflösend bedingt ist (BGHSt 33, 172, 175).

    Eine Rücktrittserklärung des Versicherers - und dieser gleichstehend auch der mangels einer solchen Erklärung in Betracht kommende fingierte Rücktritt nach § 38 Abs. 1 Satz 2 VVG - bezieht sich demgegenüber auf den - infolge Annahme des Vertragsantrags zustande gekommenen - endgültigen Versicherungsvertrag (BGHSt 33, 172, 175).

  • LAG Hessen, 08.10.2007 - 1 SHa 3/07

    Antrag einer klagenden Partei - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wahlrecht -

    1) Den Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nur die klagende Partei stellen, nicht eine beklagte Partei (in Anschluss an BGH Beschluss vom 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 - NJW 1986, 439).

    Diesem wird dadurch genügt, dass eine beklagte Partei den Mangel der örtlichen Zuständigkeit rügen kann (BGH Beschl. v. 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 NJW 1986, 439), worauf das angegangene Gericht zwingend in die Prüfung einzutreten und seine örtliche Zuständigkeit entweder bejahen oder den Rechtsstreit auf Antrag der Klagepartei an das zuständige Gericht verweisen muss, §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 3 GVG.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht