Rechtsprechung
BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
Haftpflichtversicherungsschutz auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage - Gebrauch eines Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen - Rückwirkendes Entfallen der vorläufigen Deckung infolge Nichteinlösung des Versicherungsscheins
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Einfluß zivilrechtlicher Fiktionen auf die Strafbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag
- Jurion (Leitsatz)
Vorläufige Deckungszusage - Deckungszusage - Haftpflichtversicherungsschutz - Fahrzeug - Kfz - Nichteinlösung des Versicherungsscheins - Versicherungsschein - Rücktritt - Benutzung des Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 172
- NJW 1986, 439
- MDR 1985, 690
- NStZ 1985, 415 (Ls.)
- StV 1985, 193
- JR 1985, 690
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
Fahren ohne Versicherungsschutz: Strafbarkeit einer Fahrt zu anderen als …
Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Gesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, namentlich auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175). - OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06
Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt
Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152; 33, 172; KG VRS 67, 154). - OLG Frankfurt, 04.03.1994 - 2 U 200/93
Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfall
Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, so auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).Einer besonderen auf diese Rechtsfolge abzielenden Erklärung des Versicherers bedarf es dazu nicht, weil die Deckungszusage auflösend bedingt ist (BGHSt 33, 172, 175).
Eine Rücktrittserklärung des Versicherers - und dieser gleichstehend auch der mangels einer solchen Erklärung in Betracht kommende fingierte Rücktritt nach § 38 Abs. 1 Satz 2 VVG - bezieht sich demgegenüber auf den - infolge Annahme des Vertragsantrags zustande gekommenen - endgültigen Versicherungsvertrag (BGHSt 33, 172, 175).
- BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug …
Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4). - LAG Hessen, 08.10.2007 - 1 SHa 3/07
Antrag einer klagenden Partei - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wahlrecht - …
1) Den Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nur die klagende Partei stellen, nicht eine beklagte Partei (in Anschluss an BGH Beschluss vom 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 - NJW 1986, 439).Diesem wird dadurch genügt, dass eine beklagte Partei den Mangel der örtlichen Zuständigkeit rügen kann (BGH Beschl. v. 09.10.1986 - 1 ARZ 487/86 NJW 1986, 439), worauf das angegangene Gericht zwingend in die Prüfung einzutreten und seine örtliche Zuständigkeit entweder bejahen oder den Rechtsstreit auf Antrag der Klagepartei an das zuständige Gericht verweisen muss, §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 3 GVG.