Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1519
BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84 (https://dejure.org/1985,1519)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1985 - 4 StR 766/84 (https://dejure.org/1985,1519)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 4 StR 766/84 (https://dejure.org/1985,1519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein neben der Straße gelegenes Tankstellengelände die Querstraße schneller zu erreichen - Gebot der Fahrbahnbenutzung - Überquerung eines Gehweges mit einem Fahrzeug - Gehweg als Fahrbahn - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verstoß gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 278
  • NJW 1985, 2540
  • MDR 1985, 864
  • NStZ 1985, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss OWi 125/83
    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
    So zu entscheiden sieht sich das Oberlandesgericht Köln jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf in DAR 1984, 156 gehindert.

    Voraussetzung ist lediglich, daß die Fahrbahn an einer Stelle verlassen wird, die erkennbar zur Einfahrt in ein Grundstück vorgesehen und geeignet ist (OLG Düsseldorf DAR 1984, 156; vgl. auch OLG Oldenburg VRS 68, 286).

    Es ist nicht Aufgabe und Zweck dieser Bestimmung, ein möglicherweise bestehendes Interesse des Besitzers an einer nur eingeschränkten Benutzung seines, außerhalb der Straße gelegenen Grundstücks zu schützen (vgl. auch OLG Hamm DAR 1953, 199; OLG Düsseldorf VM 1967, 88 Nr. 127 und DAR 1984, 156; OLG Oldenburg VRS 68, 286).

  • OLG Oldenburg, 18.12.1984 - Ss 559/84

    Lichtzeichenanlage an Kreuzung; Umgehung des Rotlichts; Ordnungswidrigkeit;

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
    In der Sache vertritt der Senat dieselbe Rechtsauffassung wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, die neuerdings auch vom Oberlandesgericht Oldenburg für das Durchfahren eines privaten Kundenparkplatzes (VRS 68, 286) geteilt wird.

    Voraussetzung ist lediglich, daß die Fahrbahn an einer Stelle verlassen wird, die erkennbar zur Einfahrt in ein Grundstück vorgesehen und geeignet ist (OLG Düsseldorf DAR 1984, 156; vgl. auch OLG Oldenburg VRS 68, 286).

    Es ist nicht Aufgabe und Zweck dieser Bestimmung, ein möglicherweise bestehendes Interesse des Besitzers an einer nur eingeschränkten Benutzung seines, außerhalb der Straße gelegenen Grundstücks zu schützen (vgl. auch OLG Hamm DAR 1953, 199; OLG Düsseldorf VM 1967, 88 Nr. 127 und DAR 1984, 156; OLG Oldenburg VRS 68, 286).

  • BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81

    Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage;

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
    Nach Auffassung des zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen berufenen Oberlandesgerichts Köln ist § 37 Abs. 2 StVO nicht verletzt, weil der Betroffene die Wechsellichtzeichenanlage außerhalb ihres Schutzbereichs umfahren hat (vgl. u.a. auch OLG Hamm VRS 55, 292, 293; BayObLG VRS 61, 289; OLG Düsseldorf VRS 63, 75).
  • BGH, 17.05.1960 - 4 StR 155/60
    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
    Sie bedeutet im Grundsatz, daß (alle) Fahrzeuge (allein) auf die Fahrbahn angewiesen sind (vgl. Flögel, Straßenverkehrsrecht, 1940, § 2 StVO Anm. 3) und umgekehrt, daß sie die übrigen Teile der Straße nicht benutzen dürfen, und damit auch nicht die Gehwege (vgl. auch BGHSt 14, 302, 304).
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70

    Der Begriff "Grundstückseinfahrt und Grundstücksausfahrt" in StVO § 16 Abs 1 Nr 5

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
    Für die rechtliche Beurteilung ist es dabei ohne Bedeutung, ob der Gehweg eine besondere Vertiefung zur Überfahrt aufweist oder ob er eine Bordsteinkante hat (OLG Hamm DAR 1953, 199; OLG Düsseldorf VM 1967, 88 Nr. 127; vgl. auch BGHSt 24, 111 zu § 16 Abs. 1 Nr. 5 StVO a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1982 - 2 Ss OWi 64/82
    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
    Nach Auffassung des zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen berufenen Oberlandesgerichts Köln ist § 37 Abs. 2 StVO nicht verletzt, weil der Betroffene die Wechsellichtzeichenanlage außerhalb ihres Schutzbereichs umfahren hat (vgl. u.a. auch OLG Hamm VRS 55, 292, 293; BayObLG VRS 61, 289; OLG Düsseldorf VRS 63, 75).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Ein Gehweg darf unter Durchbrechung des sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ergebenden Grundsatzes überfahren werden, wenn ein Grundstück nur auf diese Weise mit Fahrzeugen zu erreichen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1985 - 4 StR 766/84 - BGHSt 33, 278 und vom 4. März 1971 - 4 StR 535/70 - BGHSt 24, 111 ).
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren

    Diese Gefährdungslagen werden durch andere Verkehrsvorschriften hinreichend geregelt (vgl. BGH, Beschl. v. 27.06.1985 - 4 StR 766/84 - juris; OLG Düsseldorf ZfSch 1984, 62, 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 3 S 2781/18

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in der Gestalt von

    Das Überqueren eines Gehwegs durch Kraftfahrzeuge verstößt zwar nicht gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung, wenn es darum geht, in ein Grundstück ein- oder aus einem Grundstück auszufahren (vgl. BGH, Beschl. v. 27.06.1985 - 4 StR 766/84 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Das Überqueren eines Gehwegs durch Kraftfahrzeuge verstößt zwar nicht gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung, wenn es darum geht, in ein Grundstück ein- oder aus einem Grundstück auszufahren (vgl. BGH, B.v. 27.6.1985 - 4 StR 766/84 - NJW 1985, 2540 = juris Rn. 13 ff.).

    Dies ist allerdings nicht an jeder beliebigen Stelle zulässig, sondern nur an einer Stelle, die erkennbar zur Einfahrt in ein Grundstück vorgesehen und geeignet ist (vgl. BGH, B.v. 27.6.1985 a.a.O.; z.B. Bordsteinabsenkung).

  • OLG Celle, 16.06.2021 - 14 U 152/20

    Höhe der Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen

    Zwar darf ein Gehweg mit einem Fahrzeug - ggf. unter Nutzung einer eigens eingerichteten Zufahrt - überquert werden, wenn nur so das Erreichen eines Grundstückes - hier der Tankstelle - möglich ist (vgl. BGH, Beschluss v. 27.06.1985 - 4 StR 766/84, juris-Rn. 14).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Denn dieser darf unter Durchbrechung des sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO ergebenden Grundsatzes dann überfahren werden, wenn ein Grundstück nur auf diese Weise mit Fahrzeugen erreichbar ist (BGH vom 27.6.1985 BGHSt 33, 278/281; OLG Hamburg vom 31.5.1985 DAR 1985, 292).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 6 U 27/22

    Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei Ausführung von Bauarbeiten;

    Die Bestimmung richtet sich an den Längsverkehr und bedeutet im Grundsatz, dass Fahrzeuge hierfür auf die Fahrbahn angewiesen sind und andere Straßenteile, insbesondere Gehwege, grundsätzlich nicht benutzen dürfen (BGH, Beschluss vom 27.06.1985 - 4 StR 766/84, BGHSt 33, 278 m.w.N.).

    Das Fahrbahnbenutzungsgebot ist auf die Verteilung des Verkehrs innerhalb des öffentlichen Straßenraumes ausgerichtet (BGH, Beschluss vom 27.06.1985 - 4 StR 766/84, a.a.O.) und bezweckt den Schutz von Personen und Sachen außerhalb der (eigenen) Fahrbahn (Freymann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Auflage 2020, § 2 StVO, Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

    Dieses Gebot bedeutet im Grundsatz, daß alle Fahrzeuge allein auf die Fahrbahn angewiesen sind und umgekehrt, daß sie die übrigen Teile der Straße und damit auch die Gehwege nicht benutzen dürfen, sofern deren Benutzung zum Zwecke des Parkens nicht ausnahmsweise auf Grund einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nach § 42 Abs. 4 Nr. 3 StVO gestattet ist (BGH Beschluß vom 27.6.1985 -- 4 StR 766/84 -- MDR 1985, 864).

    Ihm ist das Überfahren eines Gehwegs verkehrsrechtlich nur dort gestattet, wo sich (zulässigerweise) eine Einfahrt auf seinem Grundstück befindet (BGH Beschluß vom 27.6.1985 aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1985 - 7 A 47/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

    Daher verstößt ein Kraftfahrer, der die Fahrbahn zum Zwecke der Einfahrt in ein Grundstück verlassen will, nicht allein deshalb gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung, weil er dazu einen Gehweg überfahren muß (BGH, Beschluß vom 27.6.1985 -- 4 StR 766/84 --, NJW 1985, 2540 = MDR 1985, 864).
  • KG, 22.06.1992 - 3 Ws (B) 137/92

    Geldbuße; Einzelgeldbußen; Addieren; Zusammenzählen; Fortgesetzte Handlung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht