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   BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21   

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https://dejure.org/2021,15588
BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21 (https://dejure.org/2021,15588)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2021 - 4 StR 8/21 (https://dejure.org/2021,15588)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21 (https://dejure.org/2021,15588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 74c Abs. 1 StGB a.F.
    Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Einziehung des Wertes von Betäubungsmitteln: Feststellung des Eigentumsübergang auf den Angeklagten im Geltungsbereich einer diesen nicht verbietenden Rechtsordnung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 73, § 73c StGB, §§ 73, 73c StGB, § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB, § 74c Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 5 StGB, § 134 BGB, § 74c StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21
    Die bloße Möglichkeit, dass der Angeklagte auf diese Weise Eigentum an dem Betäubungsmittel erlangt haben könnte, rechtfertigt eine Wertersatzeinziehung nach § 74c StGB nicht (BGH, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 5 StR 275/85, BGHSt 33, 233).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19

    Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21
    Eigentum an dem Betäubungsmittel konnte der Angeklagte, sofern der Erwerb im Inland stattfand, gemäß § 134 BGB nicht erlangen (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 269/19, NStZ 2020, 24; vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19 mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 37/20

    Einziehungsanordnung bei verbrauchten Betäubungsmitteln (Taterträge; Tatobjekte)

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21
    Bei dem Betäubungsmittel selbst handelt es sich nicht um einen Tatertrag im Sinne der §§ 73, 73c StGB, sondern um ein Tatobjekt gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20; vom 11. Dezember 2019 - 2 StR 483/19 mwN).
  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 269/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21
    Eigentum an dem Betäubungsmittel konnte der Angeklagte, sofern der Erwerb im Inland stattfand, gemäß § 134 BGB nicht erlangen (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 269/19, NStZ 2020, 24; vom 12. Juni 2019 - 3 StR 194/19 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 483/19

    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens von

    Auszug aus BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21
    Bei dem Betäubungsmittel selbst handelt es sich nicht um einen Tatertrag im Sinne der §§ 73, 73c StGB, sondern um ein Tatobjekt gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20; vom 11. Dezember 2019 - 2 StR 483/19 mwN).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Dementsprechend werden Betäubungsmittel im Hinblick auf die Straftatbestände der §§ 29 ff. BtMG grundsätzlich als Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB i.V.m. § 33 Satz 1 BtMG eingestuft, und zwar exklusiv auch dann, wenn sie vom Täter deliktisch erworben und damit "durch die Tat erlangt" worden sind, also begrifflich eine Einordnung als Taterträge in Betracht käme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 7; vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21, juris Rn. 6; vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20, NStZ 2021, 557 Rn. 4).
  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

    Dementsprechend werden etwa Betäubungsmittel im Hinblick auf die Straftatbestände der §§ 29 ff. BtMG grundsätzlich als Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB i.V.m. § 33 Satz 1 BtMG eingestuft, und zwar exklusiv auch dann, wenn sie vom Täter deliktisch erworben und damit "durch die Tat erlangt" worden sind, also begrifflich eine Einordnung als Taterträge in Betracht käme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 7; vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21, juris Rn. 6; vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20, NStZ 2021, 557 Rn. 4; vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01, StV 2002, 260).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 324/21

    Teilweise Aufhebung der Einziehungsentscheidung

    Da es sich bei dem Betäubungsmittel um ein Tatobjekt handelt und daran im Inland kein Eigentum erworben werden kann, ist eine Einziehungsmöglichkeit des Wertes des Haschischs weder nach §§ 73, 73c StGB noch nach §§ 74, 74c StGB eröffnet (s. im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20, NStZ 2021, 557 Rn. 4 f. mwN; vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 355/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Betäubungsmittelgeschäft; Schätzung der

    Einer solchen Schätzung hat sich das Landgericht (...) verschlossen und eine solche daher nicht vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 4 StR 8/21)." Dem schließt sich der Senat an.
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