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   BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70   

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BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70 (https://dejure.org/1970,246)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1970 - 4 StR 80/70 (https://dejure.org/1970,246)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1970 - 4 StR 80/70 (https://dejure.org/1970,246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und nachfolgender Unfallflucht - Vorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) wegen Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1968) § 83; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 270
  • NJW 1970, 1427
  • MDR 1970, 691
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70
    Zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und nachfolgender Unfallflucht besteht Tatidentität i.S. von § 264 StPO, gleichviel, ob die Fahrt als solche gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder nicht und ob der Täter die Fahrt nach dem Unfall kurzfristig unterbricht oder ohne Halt fortsetzt (im Anschluß an BGHSt 23, 141).

    Zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und nachfolgender Unfallflucht besteht Tatidentität i.S. von § 264 StPO, gleichviel, ob die Fahrt als solche gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder nicht und ob der Täter die Fahrt nach dem Unfall kurzfristig unterbricht oder ohne Halt fortsetzt (im Anschluß an BGHSt 23, 141).

    Der Sachverhalt sei anders zu beurteilen als die Fälle, in denen bereits die Fahrt als solche gegen ein gesetzliches Verbot, z.B. des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder im angetrunkenen Zustand, verstoße und auf diese Weise den Geschehensablauf zu einer Tat im verfahrensrechtlichen Sinne verbinde, wie dies der Bundesgerichtshof bei fahrlässiger Trunkenheitsfahrt mit nachfolgender Unfallflucht mit Recht angenommen habe (BGHSt 23, 141).

    So hat der Senat in dem bereits erwähnten Urteil BGHSt 23, 141 (148) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] entschieden, daß mehrere voneinander unabhängige Unfälle auch, dann verfahrensrechtlich selbständige Taten bleiben, wenn sie der infolge Alkoholgenusses fahruntüchtige Täter auf derselben Fahrt verursacht hat.

    Wie der Senat in BGHSt 23, 141 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs im einzelnen dargelegt hat, ist für die Frage, ob mehrere strafbare Handlungen im sachlichrechtlichen Sinne verfahrensrechtlich eine oder mehrere Taten bilden, die natürliche Betrachtung entscheidend.

    Von der Sache her besteht deshalb kein Anlaß, die in BGHSt 23, 141 entwickelten Grundsätze nur auf solche Fälle anzuwenden, in denen schon die Fahrt selbst, etwa wegen der Trunkenheit des Täters oder des Fehlens einer Fahrerlaubnis, verbotswidrig ist und den hier zu beurteilenden Fall anders zu entscheiden.

    Von dieser früher vertretenen Auffassung ist der Senat in BGHSt 23, 141, 149 ff [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] gerade abgerückt.

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70
    Darauf, in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft die (einheitliche) Tat verfolgen wollte, kommt es nicht an (BGHSt 16, 200, 202) [BGH 28.06.1961 - 2 StR 83/61].
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70
    Bereits in seinem Urteil BGHSt 21, 203 hat es der Senat abgelehnt, die Entscheidung der Frage nach dem sachlichrechtlichen Verhältnis zwischen Trunkenheitsfahrt und nachfolgender Unfallflucht von dem weitgehend zufallsbedingten Umstand abhängig zu machen, ob der Täter nach dem Unfall anhält und aussteigt, ob er nur ganz kurz anhält und die Unfallschäden aus dem Wagenfenster besieht oder ob er, durch den Unfallverlauf nicht zum Halten gezwungen, die Unfallfolgen im Fahren erkennt und sich zur Flucht entschließt.
  • OLG München, 03.11.1969 - Ws 641/69
    Auszug aus BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70
    In der Sache teilt der Senat im Ergebnis die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Celle (so auch OLG München NJW 1970, 261 [OLG München 03.11.1969 - Ws 641/69]).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    Der in der Anklage ebenfalls geschilderte Vertragsschluss am 1. Oktober 2015 ist damit aber derart eng verknüpft, dass er mit der Fortführung des Vertrages nach der Auffassung des Lebens einen untrennbaren Zusammenhang bildet, dessen getrennte Aburteilung als unnatürliche Abspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Juni 1970 - 4 StR 80/70, BGHSt 23, 270, 273 mwN).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Danach gilt hier folgendes: Mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186; 29, 288; BGH NStZ 2001, 440).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auch die bloße zeitliche oder örtliche Aufeinanderfolge der einzelnen Vorgänge reicht für sich allein nicht (BGHSt 23, 141, 148; 23, 270, 273).

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden vielmehr nur dann eine Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 146/147; 23, 270, 273; 24, 185, 186; BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80 - = NJW 1980, 2718; KG DAR 1968, 244).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Er umfaßt nicht nur den von der zugelassenen Anklage umschriebenen Vorgang, sondern auch das gesamte Verhalten eines Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 23, 270, 273; 29, 288, 293; 32, 215 f; 35, 60, 61 f).
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Im Rahmen einer Vorlegungssache hat er lediglich die Auffassung vertreten, die in § 83 Abs. 1 OWiG angeführten Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seien nur auf solche Ordnungswidrigkeiten anzuwenden, die gegenüber den in demselben Verfahren abgeurteilten Straftaten selbständige Taten im verfahrensrechtlichen Sinne bilden, also auch in einem gesonderten Bußgeldverfahren abgeurteilt werden können (BGHSt 23, 270, 272).

    Das ist nur dann der Fall, wenn ein Verfahren Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand hat, die gegenüber den in demselben Verfahren abgeurteilten Straftaten selbständige prozessuale Taten darstellen, also in einem getrennten Verfahren hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 23, 270; BGH, Urt. vom 7. Januar 1975 - 1 StR 594/74; BayObLG NJW 1971, 1326).

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Daß die zum Unfall führenden Gesetzesverletzungen und die sich daran anschließende Unfallflucht ungeachtet ihrer sachlich rechtlichen Selbständigkeit einen einheitlichen Lebensvorgang und damit verfahrensrechtlich eine Tat bilden, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 141, 147 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 23, 270, 273) [BGH 04.06.1970 - 4 StR 80/70].
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 247/15

    Gegenstand der Tat (prozessuale Tateinheit trotz materieller Tatmehrheit)

    Zwischen den in der Anklage mitgeteilten Ereignissen und dem Faustschlag besteht damit ein innerer Zusammenhang, der trotz materiellrechtlicher Tatmehrheit die Annahme einer prozessualen Tat im Sinne eines bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebensvorganges rechtfertigt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, NStZ 2014, 102, 103 Rn. 15; Beschluss vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; Beschluss vom 4. Juni 1970 - 4 StR 89/70, BGHSt 23, 270, 273).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00

    Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im

    richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes empfunden wird (vgl. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 272 ff; 24, 185, 186; 29, 288, 292 f.).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Die von der Anklage betroffene Spendenleistung und die aufgrund der Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung ermittelten weiteren drei Spendenfälle bilden nach der Auffassung des Lebens nicht derart eine Einheit, daß die Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. zum verfahrensrechtlichen Tatbegriff: BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; 23, 270, 273; 29, 288, 293; 32, 215 f.; 35, 60, 61 f.; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

  • OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82

    Tatbegriff des § 264 StPO beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82
  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 19 B 289/03

    Mehrere Zuwiderhandlungen bei Idealkonkurrenz

  • OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96

    Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

  • OLG Nürnberg, 04.01.1977 - Ws 720/76

    Verkehrsverstoß und das daran anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • KG, 11.08.2021 - 162 Ss 97/21

    Der Instanzenzug für ein im Strafverfahren ergangenes Bußgelderkenntnis richtet

  • KG, 11.08.2021 - 3 Ss 43/21

    Instanzenzug für ein im Strafverfahren ergangenes Bußgelderkenntnis

  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70

    Unterbrechung der Verjährung durch Unterzeichnung des Protokolls der

  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten -

  • BGH, 12.11.1970 - 4 StR 384/70

    Diebstahl im Rückfall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Fahren ohne

  • KG, 19.11.2007 - 2 Ss 250/07

    Wertung eines als Rechtsbeschwerde bezeichneten Rechtsmittels als Berufung

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