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   BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93   

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BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93 (https://dejure.org/1993,6911)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 4 StR 81/93 (https://dejure.org/1993,6911)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 (https://dejure.org/1993,6911)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen Mißbrauch - Eintritt der Verfolgungsverjährung bei fortgesetztem sexuellen Mißbrauch

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 522/92

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93
    Erhebliche zeitliche Unterbrechungen oder ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken sprechen jedoch auch bei derartigen Fallgestaltungen gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (BGH, Beschl. vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92).

    Ein Gesamtvorsatz, der die folgende Handlungsreihe mit den früheren Taten zu einer rechtlichen Einheit verbindet, kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93
    Vielmehr muß der Vorsatz auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 36, 105, 110).
  • BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93
    So muß sich die Tätervorstellung angesichts der Besonderheiten eines sich über längere Zeiträume erstreckenden sexuellen Mißbrauchs im Rahmen eines festen Beziehungsgeflechts weder auf eine konkrete Anzahl noch auf einen festen Endzeitpunkt der zu begehenden Teilakte erstrecken (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 38).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 24. März 1992 - 1 StR 323/91 = Gesamtvorsatz 37 Beschl. v. 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = Gesamtvorsatz 38 Urt. v. 16. März 1993 - 1 StR 42/93 Beschl. v. 6. November 1992 - 2 StR 519/92 = Gesamtvorsatz 47 Beschl. v. 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = Gesamtvorsatz 48 Beschl. v. 16. März 1993- - 4 StR 81/93 Beschl. v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50 Beschl. v. 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = Gesamtvorsatz 51 Beschl. v. 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93.

    Für diesen Bereich finden sich auch in der Rechtsprechung des 3. und des 4. Strafsenats Einschränkungen, indem zum Beispiel im Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 die dahingehende Forderung abgeschwächt und im Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 insoweit aufgegeben wird.

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 16. März 1993 - 4 StR 81/93.

    Für diesen Bereich finden sich auch in der Rechtsprechung des 3. und des 4. Strafsenats Einschränkungen, indem zum Beispielim Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 die dahingehende Forderung abgeschwächt undim Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 insoweit aufgegeben wird.

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Er erachtet jedoch erhebliche zeitliche Unterbrechungen oder einen grundlegenden Wechsel sexueller Praktiken auch bei derartigen Fallgestaltungen als gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes sprechende Indizien (BGH, Beschluß vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 48 und Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Erhebliche zeitliche Unterbrechungen haben regelmäßig zur Folge, daß die vorangegangenen mit den anschließenden sexuellen Handlungen nicht mehr in einem Fortsetzungszusammenhang stehen können (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 48 - und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

    Ist ein sich über mehrere Jahre erstreckender Gesamtvorsatz ohnehin schon aus tatsächlichen Gründen nur schwer vorstellbar (vgl. u.a. BGHSt 16, 124, 128 f; BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 17, 18, 19, 52), so sprechen insbesondere erhebliche zeitliche Unterbrechungen, ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken oder sonstige einschneidende äußere Ereignisse gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHR StGB vor § 1 Gesamtvorsatz 48; BGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93; BGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 1 StR 173/92 - ähnlich auch BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93).
  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93

    Glaubwürdigkeit der Aussage von Kindern - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei

    Erhebliche zeitliche Unterbrechungen oder ein grundlegender Wechsel sexueller Praktiken können jedoch auch bei derartigen Fallgestaltungen gegen die Annahme eines Gesamtvorsatzes sprechen (BGH, Beschl. vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93).
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