Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,733
BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94 (https://dejure.org/1994,733)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1994 - 4 StR 81/94 (https://dejure.org/1994,733)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 (https://dejure.org/1994,733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33).

    a) Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23).

  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Daß der Tod von Heimbewohnern - in Anlehnung an rassistisches, nationalsozialistisches Gedankengut, dem Wunsch des Angeklagten entsprach, ist für die Annahme eines bedingt vorsätzlichen Tötungsdelikts nicht Voraussetzung (BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Daß der Tod von Heimbewohnern - in Anlehnung an rassistisches, nationalsozialistisches Gedankengut, dem Wunsch des Angeklagten entsprach, ist für die Annahme eines bedingt vorsätzlichen Tötungsdelikts nicht Voraussetzung (BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Nach der Rücknahme der staatsanwaltlichen Revision gegen heranwachsende Angeklagte, bei denen - wie auch bei den übrigen unmittelbar Tatausführenden - eine Ablehnung des bedingten Tötungsvorsatzes auf ähnliche Bedenken stößt wie bei dem Angeklagten K., jedoch wegen der insoweit eingetretenen Rechtskraft des Urteils nicht der Beurteilung des Senats unterliegt, richtet sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen; die Zurückverweisung erfolgt deshalb an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Unter Berücksichtigung der genannten gefahrerhöhenden Umstände und der Tatsache, daß der Angeklagte mit seiner Trennung von den Angreifern eine Steuerung des von ihm in Gang gesetzten, riskanten Tatgeschehens aus der Hand gegeben hatte, liegt die Annahme, er habe ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 24) auf das Ausbleiben eines tödlichen Erfolges vertraut, eher fern.
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35).
  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    So kann es an einem billigenden Inkaufnehmen des Tötungserfolges insbesondere dann fehlen, wenn ein - aus der Sicht des Täters - nachvollziehbarer Beweggrund für eine so schwere Tat, wie die Tötung eines Menschen, fehlt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 8 und 11).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Im Einzelfall ist es allerdings denkbar, daß er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, sich - etwa infolge einer psychischen Beeinträchtigung - aber gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tod des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 26).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93

    Brandflasche - Wohnhaus - Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94
    Ob dies bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude unter Einsatz von Brandflaschen zutrifft, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Dabei wird in der Regel ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2009 - 1 StR 191/09; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99

    Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz;

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 33, 38).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 38 m.w.N.).

    Die Billigung des Todeserfolgs bedarf jedoch angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 3, 5, 38).

    Auch insoweit stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 38).

    Eine Spontantat, bei der psychische Beeinträchtigungen, wie nervliche Überforderung, Alkoholisierung oder unkontrollierte Gefühlsausbrüche die realistische Einschätzung einer Gefahrensituation beeinträchtigen können, lag nicht vor (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 38).

  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Dabei ist in der Regel ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).

    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Billigung des Todeserfolgs allerdings der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38; BGH NStZ-RR 2000, 165 f.).

    Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 39).

  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.).

    Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz).

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Dabei wird in der Regel ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommen wird, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

    Voraussetzungen für die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatzes

    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30, 35, 38).

    Auch wenn es dabei für ihn "klar auf der Hand" lag, daß dies "eine außerordentliche Gefährdung eines dort befindlichen Menschen bedeutete" (UA 32/33), liegen die Grenzen der beiden Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewußten Fahrlässigkeit eng beieinander, so daß strenge Anforderungen an die Feststellungen des inneren Tatbestandes zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1999, 2533, 2534; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, jeweils m.w.N.).

    Dabei sind insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1) sowie eine zur Tatzeit bestehende psychische Beeinträchtigung zu beachten (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 m.w.N.).

    Insoweit hätte es der Prüfung bedurft, ob der Angeklagte sich infolge seiner psychischen Beeinträchtigung trotz Kenntnis aller Umstände, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machten, der besonderen Gefahrenlage nicht in vollem Umfang bewußt war (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38), sondern seine Treffsicherheit überschätzt und deshalb auf einen glücklichen Ausgang vertraut hat.

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird aber in der Regel das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01

    Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle);

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04

    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen

  • BGH, 25.05.2007 - 1 StR 126/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (Revisibilität:

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00

    Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

  • LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
  • BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines

  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 402/04

    Totschlag (Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz;

  • LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
  • BGH, 21.06.2001 - 4 StR 86/01

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Brandstiftung; Vorsatzbegriff (Willenselement)

  • BGH, 12.08.2009 - 2 StR 226/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Erörterungsmängel bei

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 300/00

    Feststellungsvoraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes (Wurf mit

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 627 Ks 3/18
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks
  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 552/94

    Totschlag - Eventualvorsatz - Brandanschlag - Tötungsvorsatz - Wohngebäude

  • LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 317/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlags und gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 212/95

    Totschlag - Bedingter Tötungsvorsatz - Brandanschlag - Bewohntes Gebäude

  • LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks 3 Js 12546/20
  • LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
  • LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
  • LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht