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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1295
BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 (https://dejure.org/2003,1295)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 (https://dejure.org/2003,1295)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 (https://dejure.org/2003,1295)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB; § 132 Abs. 2 GVG; § 132 Abs. 3 GVG; § 132 Abs. 4 GVG; § 42 m Abs. 1 Satz 1 StGB a.F; § 44 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen (fehlende Eignung, Ungeeignetheit); spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit; Gesetzesbegründung; grundsätzliche Bedeutung; BGHSt 5, 179, 180; Fahrverbot; spezifischer Schutzzweck der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis ; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Eigenverbrauch ; Pkw-Nutzung für Beschaffungsfahrten; Betrug in mehreren Fällen ; Schwere räuberische Erpressung ; Begehen von ...

  • blutalkohol PDF, S. 201

    Zum Anwendungsbereich der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3; ; GVG § 132 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 61; StGB § 69; GVG § 132
    Anfrage gem. § 132 GVG wegen restriktiver Auslegung des § 69 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1, Abs. 2
    Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Nicht-Straßenverkehrstaten [Anfrageschluss]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zurück zur Maßregel: Der 4. Senat setzt der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB Grenzen (Ulf Buermeyer; HRRS 12/2003, S. 258 ff.)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Skulpturen-Fall

    § 69 Abs. 1 StGB; § 44 Abs. 1 StGB
    Rechtsfolgen einer Straftat; Strafen und Maßregeln; Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Zusammenhang von Tat und Eignungsmangel; Fahrverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 86
  • StV 2004, 128
  • VersR 2004, 346
  • JR 2004, 119
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Daran sieht sich der 4. Strafsenat jedoch durch bisherige Rechtsprechung der übrigen Strafsenate gehindert, die es jedenfalls in Fällen schwerer oder wiederholter Straftaten für die Entziehung der Fahrerlaubnis mehrfach haben ausreichen lassen, daß die Taten unter Verwendung eines Kraftfahrzeugs begangen wurden (vgl. nur BGH NStZ 2004, 86, 87 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    (1) Mit dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I 921) wurde in § 42 m Abs. 2 StGB a.F., der inhaltlich § 69 Abs. 2 StGB entspricht (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16. September 2003, Az. 4 StR 85/03, zitiert in juris, Rn. 31), ein Katalog rechtswidriger Taten aufgenommen, bei deren Vorliegen das Gesetz in typisierter Weise annimmt, der Täter sei "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Mit Beschluß vom 16. September 2003 (= NStZ 2004, 86) hat der Senat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 Abs. 3 GVG angefragt, ob an zu dem oben aufgestellten Rechtssatz entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.

    Wie im Senatsbeschluß vom 16. September 2003 (NStZ 2004, 86, 88) dargelegt wurde, hat der Tatrichter nach dem Wortlaut des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB zwei Prüfungsschritte vorzunehmen: Er hat zum einen zu prüfen, ob die rechtswidrige (Anlaß-)Tat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, und er hat zum anderen zu bewerten, ob sich aus der Tat (im Sinne des § 264 StPO - vgl. BGH NStZ 2004, 144, 145; Herzog aaO S. 153; aA Kühl JR 2004, 125, 127) ergibt, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Mit Beschluß vom 16. September 2003 (= NStZ 2004, 86) hat der Senat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung zu dem oben aufgestellten Rechtssatz festgehalten wird.

    Während der 3. und der 5. Strafsenat dem in dem Anfragebeschluß formulierten Rechtssatz (NStZ 2004, 86) zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, hält der 2. Strafsenat eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit den aufgeworfenen Rechtsfragen für "wünschenswert".

  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Insofern bedürfte es weiterer Aufklärung (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f. (Anfragebeschluß des Senats)).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines

    Mit Beschluß vom 16. September 2003 (= NStZ 2004, 86) hat der Senat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung zu dem oben aufgestellten Rechtssatz festgehalten wird.

    Während der 3. und der 5. Strafsenat dem in dem Anfragebeschluß formulierten Rechtssatz (NStZ 2004, 86) zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, hält der 2. Strafsenat eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit den aufgeworfenen Rechtsfragen für "wünschenswert".

  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04

    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Entgelt bei einem Angebot zu einer

    Diesen Anforderungen genügt das angefochtene Urteil nicht und zwar ungeachtet der (streitigen) Frage, ob - wie der erkennende Senat meint - zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu BGH StV 2004, 128; BGH NStZ 2004, 144 und BGH, Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 175/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines

    Mit Beschluß vom 16. September 2003 (= NStZ 2004, 86) hat der Senat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung zu dem oben aufgestellten Rechtssatz festgehalten wird.

    Während der 3. und der 5. Strafsenat dem in dem Anfragebeschluß formulierten Rechtssatz (NStZ 2004, 86) zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, hält der 2. Strafsenat eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit den aufgeworfenen Rechtsfragen für "wünschenswert".

  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03

    Isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen

    Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).

    Solche sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; denn es ist weder festgestellt, daß der Angeklagte die Tat gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau beging und er deshalb auf die Führung des Kraftfahrzeuges Einfluß hatte (vgl. BGHSt 10, 333, 336) noch daß er - etwa bei der Verfolgung durch die Polizei - in einer seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegenden Art auf die Fahrweise seiner Ehefrau einwirkte (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f.).

    Unter diesen Umständen ist es nicht erforderlich, die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten bis zum Abschluß des Verfahrens über die Anfrage des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85, 155, 175/03 - (= NStZ 2004, 86), in der bei allgemeinen Straftaten ein - hier ersichtlich nicht gegebener - spezifischer Zusammenhang zwischen der begangenen Straftat und der Verkehrssicherheit gefordert wird, zurückzustellen.

  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Insoweit bedürfte es einer - bisher fehlenden - Gesamtwürdigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH -GSa.a.O., S. 14 (Ziff. B II 2 f); BGH NStZ 2004, 86, 89 (Anfragebeschluß des Senats)).
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 175/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

  • AG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - 976 Cs 661 Js 59155/19

    E-Scooter - Widerlegung der Regelvermutung der Fahruntauglichkeit bei

  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 155/01
  • BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 434/03

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

  • BGH, 19.11.2004 - 2 StR 431/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein

  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 211/04

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

  • OLG Köln, 11.05.2004 - Ss 158/04

    Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Straftat; Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur

  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 484/04

    Beschleunigungsgrundsatz (Haftsache; Untersuchungshaft; Vorabentscheidung im

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 291/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (formelhafte Begründung der Ungeeignetheit zum

  • OLG Hamburg, 29.03.2004 - 2 Ws 4/04

    Vorläufige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nur aufgrund

  • BGH, 28.10.2003 - 5 StR 411/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung im Hinblick auf die

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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1798
BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 (https://dejure.org/2004,1798)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2004 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 (https://dejure.org/2004,1798)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 (https://dejure.org/2004,1798)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 132 Abs. 2 GVG; § 132 Abs. 4 GVG; § 69 Abs. 1 StGB; § 44 StGB
    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck der Maßregel; historische Auslegung; systematische Auslegung; verfassungskonforme Auslegung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Strafbare Handlungen bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers - "Verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang" zwischen Tat und Verkehrssicherheit - Fälle des ...

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Strafbare Handlungen bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers; "Verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang" zwischen Tat und Verkehrssicherheit; Fälle des ...

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Strafbare Handlungen bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers; "Verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang" zwischen Tat und Verkehrssicherheit; Fälle des ...

  • blutalkohol PDF, S. 103

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § ... 132 Abs. 3; ; GVG § 132 Abs. 4; ; StPO § 111 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 44; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 b; ; StGB § 70; ; StGB § 316 a; ; StVZO § 3 Abs. 2; ; StVG § 2 Abs. 1; ; StVG § 2 Abs. 4; ; StVG § 2 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 1 aF; ; StVG § 4 III 1; ; FeV § 11 Abs. 1 Satz 3; ; FeV § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4; ; FeV § 46 Abs. 1

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § ... 132 Abs. 3; ; GVG § 132 Abs. 4; ; StPO § 111 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 44; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 b; ; StGB § 70; ; StGB § 316 a; ; StVZO § 3 Abs. 2; ; StVG § 2 Abs. 1; ; StVG § 2 Abs. 4; ; StVG § 2 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 1 aF; ; StVG § 4 III 1; ; FeV § 11 Abs. 1 Satz 3; ; FeV § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4; ; FeV § 46 Abs. 1

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § ... 132 Abs. 3; ; GVG § 132 Abs. 4; ; StPO § 111 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 44; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 b; ; StGB § 70; ; StGB § 316 a; ; StVZO § 3 Abs. 2; ; StVG § 2 Abs. 1; ; StVG § 2 Abs. 4; ; StVG § 2 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 1 aF; ; StVG § 4 III 1; ; FeV § 11 Abs. 1 Satz 3; ; FeV § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4; ; FeV § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 69 Abs. 1
    Vorlage an Großen Senat zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Nicht-Katalogtaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3497
  • StV 2004, 653
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Daraufhin hat der 4. Strafsenat durch Beschluß vom 26. August 2004 (NJW 2004, 3497) dem Großen Senat für Strafsachen wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ergibt sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann aus der Tat (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB), wenn aus dieser konkrete Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen - ist somit ein spezifischer Zusammenhang zwischen Anlaßtat und Verkehrssicherheit erforderlich? Der Generalbundesanwalt hält zwar mit dem anfragenden Senat eine bessere Strukturierung der bisherigen Rechtsprechung für wünschenswert, vertritt aber die Auffassung, daß es hierfür des "ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals" eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Tat und Verkehrssicherheit nicht bedürfe.

    Zwar sprechen - wie der 4. Strafsenat in seinem Vorlagebeschluß (NJW 2004, 3497) näher dargelegt hat - die gesetzgeberischen Überlegungen zur Einführung dieser Maßregel durch das (erste) Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832) und die Begründung zum Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I 921) für die Sicherheit des Straßenverkehrs als Schutzzweck (vgl. BTDrucks. IV/651 S. 9, 16).

  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Mit Beschluß vom 26. August 2004 (NJW 2004, 3497) hat er dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann aus der Tat ergibt, wenn ein spezifischer Zusammenhang zwischen Anlaßtat und Verkehrssicherheit besteht.
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Mit Beschluß vom 26. August 2004 (NJW 2004, 3497) hat er dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann aus der Tat ergibt, wenn ein spezifischer Zusammenhang zwischen Anlaßtat und Verkehrssicherheit besteht.
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 175/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Mit Beschluß vom 26. August 2004 (NJW 2004, 3497) hat er dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann aus der Tat ergibt, wenn ein spezifischer Zusammenhang zwischen Anlaßtat und Verkehrssicherheit besteht.
  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein

    Diese Auffassung vertritt auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs; er hat die Frage dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt (Beschluß vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03, 155/03, 175/03), nachdem der erkennende Senat auf Anfrage des 4. Strafsenats in dieser Sache vom 16. September 2003 (NStZ 2004, 86) mitgeteilt hat, daß er an der bisherigen Rechtsprechung festhält, die nach seiner Auffassung dem Willen des Gesetzgebers entspricht (Senatsbeschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03 m.w.N.).

    Für eine Zurückstellung (nur) der Entscheidung über die Maßregel, wie sie bei einer beabsichtigten, vor der Entscheidung des Großen Senats aber nicht möglichen Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung in Betracht kommen kann (vgl. hierzu grundlegend das Teilurteil in der Sache 4 StR 85/03 vom 6. Juli 2004 = NJW 2004, 2686 ff.), sieht der Senat keine Veranlassung.

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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1320
BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03 (1) (https://dejure.org/2004,1320)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2004 - 4 StR 85/03 (1) (https://dejure.org/2004,1320)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 4 StR 85/03 (1) (https://dejure.org/2004,1320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 353 StPO; § 354 StPO; § 69 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 5 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 GG; § 132 GVG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung der Revision); Teilurteile und Zwischenurteile im Strafverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zur Führung eines Fahrzeuges; Erfordernis des "spezifischen Zusammenhangs"; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 353, 354

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 209
  • NJW 2004, 2686
  • NStZ 2004, 638
  • NZV 2004, 650
  • StV 2004, 523
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Die Entscheidung über die in den Urteilen jeweils angeordnete Maßregel hat er einer abschließenden Entscheidung vorbehalten (u.a. Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - NJW 2004, 2686, zur Veröffentlichung in BGHSt 49, 209).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der Verfahrensökonomie, namentlich bei drohender Verfahrensverzögerung, ist der Strafprozeßordnung - wie jeder anderen Verfahrensordnung - durchaus nicht fremd (vgl. BGH NStZ 2004, 638; BGH wistra 2004, 475).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14

    Anfrage- und Vorlageverfahren zu den Maßstäben der Adhäsionsentscheidung

    a) Eine Teilerledigung, die zur Herbeiführung von Teilrechtskraft führt, ist nur dann zulässig, wenn der rechtskräftige ebenso wie der nichtrechtskräftige Urteilsteil von dem übrigen Urteilsinhalt losgelöst, selbständig geprüft und rechtlich beurteilt werden kann; die Grenzen bestimmen sich nach denselben Grundsätzen, nach denen sich die Wirksamkeit der Teilanfechtung beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 211; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; LR/Franke, 26. Aufl., § 353 Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 353 Rn. 6; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 10, jeweils mwN).

    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).

  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende

    Der Senat hat mit Urteil vom 6. Juli 2004 (NJW 2004, 2686, zum Abdruck in BGHSt 49, 209 vorgesehen) die Revision des Angeklagten, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet, verworfen und die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten gegen die in dem angefochtenen Urteil angeordnete Maßregel sowie über die Kosten der Revision einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.
  • BGH, 19.11.2004 - 2 StR 431/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    "Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Senat, Beschlüsse vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).

    Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144 ff.) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluss vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluss vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluss vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m.w.N).

    Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03 - die vorgenannte Rechtsfrage gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt.

    Die vom 4. Strafsenat (Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03) und dem erkennenden Senat (Beschlüsse vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 211/04) genannten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind gegeben.

  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 484/04

    Beschleunigungsgrundsatz (Haftsache; Untersuchungshaft; Vorabentscheidung im

    a) Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urteil v. 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 69 Rdn. 42 ff. m.w.N.).

    Der 4. Strafsenat hat mit Beschluß vom 26. August 2004 (4 StR 85/03 = NJW 2004, 3497) die vorgenannte Rechtsfrage gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt.

    Die vom 4. Strafsenat (Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03) und vom erkennenden Senat (Beschlüsse vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 211/04 sowie vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04) genannten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind daher hier gegeben.

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 175/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Strafsache 4 StR 85/03 dargelegt hat, hält er eine "horizontale", d.h. denselben Prozeßgegenstand betreffende Teilentscheidung des Revisionsgerichts ausnahmsweise dann für zulässig, wenn (a) der rechtskräftige ebenso wie der nichtrechtskräftige Urteilsteil von dem übrigen Urteilsinhalt losgelöst, selbständig geprüft und rechtlich beurteilt werden kann und (b) schwerwiegende Interessen des Revisionsführers es gebieten, von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Revisionsentscheidung (§§ 353, 354 StPO) abzuweichen.
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 434/03

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    a) Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m. w. N.).

    Die vom 4. Strafsenat im Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - dargelegten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind daher hier gegeben.

  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 211/04

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    a) Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urt. v. 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m. w. N.).

    Die vom 4. Strafsenat im Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - dargelegten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind daher hier gegeben.

  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf

    Eine solche "horizontale", d.h. denselben Prozessgegenstand betreffende Teilentscheidung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich der Schuld- und Strafausspruch unabhängig von der Maßregelanordnung und diese sich unabhängig vom Schuldspruch und von der Strafzumessung beurteilen lässt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209).
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04

    Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung

  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 291/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (formelhafte Begründung der Ungeeignetheit zum

  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 528/17

    Vorabentscheidung des Revisionsgerichts über einen Teil der Schuld- und

  • OLG Dresden, 12.09.2005 - 2 Ws 182/05

    Gesetzentwurf

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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5083
BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03 (3) (https://dejure.org/2005,5083)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - 4 StR 85/03 (3) (https://dejure.org/2005,5083)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03 (3) (https://dejure.org/2005,5083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Bereitschaft des Angeklagten, sich zur Erreichung seiner kriminellen Ziele über die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme hinwegzusetzen ; Schluss auf eine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auf ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 69 Abs. 1
    Prognose zur Eignungsbeurteilung bei Nicht-Katalogtaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und deren voraussichtlicher Dauer ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 17; vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

    Er hebt daher den Maßregelausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 489/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahr der Begehung

    Er hebt daher den Maßregelausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel wegfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8).
  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, Verhältnismäßigkeit), Aufhebung

    Der Senat hebt den Maßregelausspruch deshalb in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8).
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