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   BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12034
BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15 (https://dejure.org/2015,12034)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2015 - 4 StR 89/15 (https://dejure.org/2015,12034)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 4 StR 89/15 (https://dejure.org/2015,12034)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderung an die Begründung: positive Sozialprognose, Vorliegen besonderer Umstände; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 56c Abs 3 Nr 1 StGB
    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose bei Einwilligung des wegen eines Sexualdelikts Angeklagten in eine Sexualtherapie

  • IWW

    § 56 Abs. 1 StGB, § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 56c Abs. 3 StGB, § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 56 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose bei Einwilligung des wegen eines Sexualdelikts Angeklagten in eine Sexualtherapie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährung - und der Beurteilungsspielraum des Richters

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Begründungsanforderungen an die Nichtaussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 564
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15
    Ihm kommt bei der Beurteilung der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06

    Vorrangige Prüfung einer positiven Prognose

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15
    Bei der Beurteilung ist jedoch auch von Bedeutung, ob erwartet werden kann, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 323/06, NStZ-RR 2006, 375, 376 mwN).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 389/03

    Strafzumessung (sexuelle Nötigung: intime Beziehung zum Opfer, ambivalentes

    Auszug aus BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15
    Das Landgericht hat zwar auf eine Strafe erkannt, welche die Grenze möglicher Strafaussetzung erreicht und bei der die Begründungsanforderungen an die Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 2 StGB regelmäßig geringer sind (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 389/03, StV 2004, 479).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Die vor allem auf den Bewährungsbruch aus einer einschlägigen vorangegangenen Verurteilung und die bewusst unwahren Angaben des Angeklagten gegenüber seinem Therapeuten gestützte negative Kriminalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) hält sich nicht nur innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten weiten Wertungsspielraums (siehe nur BGH, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 4 StR 89/15, StV 2015, 564), sondern liegt angesichts der insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen besonders nahe.
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 395/17

    (Verminderte) Schuldfähigkeit (Pädophilie als schwere andere seelische

    Die auf die erfolglose pädagogische Maßnahme in seiner Jugend, die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahr 2001 mit Durchlaufen einer - im Ergebnis ebenfalls erfolglosen - Therapie und die für ihn spürbare soziale Ächtung in seinem Wohnumfeld gestützte negative Kriminalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) hält sich innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten weiten Wertungsspielraums (siehe nur BGH, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 4 StR 89/15, StV 2015, 564).
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