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   BGH, 24.06.1954 - 4 StR 893/53   

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BGH, 24.06.1954 - 4 StR 893/53 (https://dejure.org/1954,2108)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1954 - 4 StR 893/53 (https://dejure.org/1954,2108)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53 (https://dejure.org/1954,2108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1416
  • MDR 1954, 693
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    aa) Grundlage der Strafzumessung sind die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld des Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 1952 - 2 StR 675/51, BGHSt 3, 179, 180; vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266; Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 4 StR 575/16, NStZ 2017, 577).

    Ein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten und die Lebensführung des Angeklagten müssen - um eine strafschärfende Bewertung zu eröffnen - mit der Straftat zusammenhängen, auf diese Weise Schlüsse auf ihren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1954 - 4 StR 893/53, NJW 1954, 1416; vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83, StV 1984, 21).

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Daß F. zwei Zeugen in die "von ihm bewußt herbeigeführte und während der Vernehmungen aufrechterhaltene Gefahr des Meineids gebracht hat" (UA S. 143, 170), durfte das Schwurgericht hier straferschwerend verwerten (vgl. BGH NJW 1954, 1416 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 893/53]).
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Soweit aber ein solcher Zusammenhang nicht gegeben ist, verstößt die strafschärfende Verwertung eines solchem Verhaltens gegen die Grundsätze schuldangemessenen, rechtsstaatlichen Strafens (BGHSt 5, 124, 132 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; BGH NJW 1954, 1416; Urteil vom 25. Oktober 1967 - 2 StR 462/67 -: Jagusch in LK 8. Aufl. Anm. B IV 1 c und d vor § 13).
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55

    Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung

    Für die neue Hauptverhandlung wird noch darauf hingewiesen, daß § 157 StGB nicht zur Anwendung kommt, wenn der Gedanke, von einem Angehörigen die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung abzuwenden, bei dem Täter nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt hat (so BGH 4 StR 893/53 vom 24.6.1954).
  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

    Grundlagen der Strafbemessung sind, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1954 (NJW 1954, 1416) ausgeführt hat, die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage getretenen persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters.
  • BGH, 21.03.1979 - 4 StR 606/78

    Strafzumessungserwägungen bei einer fortgesetzten Tat - Rechtmäßigkeit einer

    Auch soweit die Strafkammer wiederholt auf die Gesinnung des Angeklagten abstellt, verkennt sie, daß nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht die allgemeine Gesinnung, sondern "die Gesinnung, die aus der Tat spricht", maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1954, 1416).
  • BGH, 12.05.1978 - 4 StR 234/78

    Strafausspruch bei einer Verurteilung einer Mutter wegen Kindestötung -

    Grundlagen der Strafbemessung sind, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1954 (NJW 1954, 1416) ausgeführt hat, die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung und der Grad der in ihr zutage tretenden persönlichen Schuld (BGHSt 3, 179), nicht die sonstige Gesinnung und der allgemeine Charakter des Täters.
  • BGH, 19.02.1960 - 4 StR 587/59

    Rechtsmittel

    Bei der Strafzumessung wird das Schwurgericht zu berücksichtigen haben, daß sie nicht zur Bestrafung der Gesinnung und des Charakters des Täters führen darf, soweit diese zu der Straftat in keinerlei Beziehung stehen (BGH bei LM § 267 Abs. 3 StPO Nr. 24 = NJW 1954, 1416 Nr. 21).
  • BGH, 26.09.1957 - 4 StR 382/57

    Rechtsmittel

    Wo sie aber in der bezeichneten Richtung nichts auszusagen vermögen, verstößt ihre straferschwerende Verwertung gegen die Grundsätze rechtsstaatlichen Strafens (BGH NJW 54, 1416).
  • BGH, 30.05.1956 - 3 StR 109/56

    Rechtsmittel

    Dem Strafrichter ist es nicht verwehrt, Tatsachen, die der Straftat vorangegangen sind, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit der Straftat stehen, insbesondere für den Grad der persönlichen Schuld des Täters bedeutsam sind (BGH 4 StR 893/53 vom 24. Juni 1954).
  • BGH, 15.05.1956 - 5 StR 114/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.03.1956 - 1 StR 555/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 618/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 534/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 461/54

    Rechtsmittel

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