Rechtsprechung
BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 224 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3 b StGB
Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer) Räuberischer Diebstahl - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Tatentschluß - Mittäterschaft - Zusammenwirken - Diebstahl - Räuberischer Diebstahl - Entziehung - Strafverfolgung - Diebesgut - Anstiftung - Körperverletzung - Tötungsvorsatz
- Judicialis
StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 252; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 c; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 252
Subjektive Tatseite beim räuberischen Diebstahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 530
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9). - BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Das Landgericht ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 und 30) zu der Überzeugung gelangt, daß den Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei. - BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Das Landgericht ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 und 30) zu der Überzeugung gelangt, daß den Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei.
- BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94
Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht - …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Insoweit kommt eine Anwendung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 1 Nr. 1 c) StGB bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.) und des § 250 Abs. 2 Nr. 3 b StGB in Betracht. - BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9). - BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74
Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9). - BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84
Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00
Es entspricht vielmehr allgemeiner Auffassung, daß die in dieser Vorschrift geforderte Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten", nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muß (vgl. BGHSt 13, 64, 65; 16, 1, 4; 26, 95, 97; BGH NStZ 1984, 454, 455;… Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 252 Rdn. 7;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 252 Rdn. 9).
- KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14
Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts
Es genügt allerdings, wenn sich der Täter durch den Einsatz des Nötigungsmittels der Strafverfolgung entziehen, gleichzeitig aber auch das Diebesgut verteidigen will (vgl. BGH NStZ 2000, 530; NStZ-RR 2005, 340). - BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder …
Es kommt aber - nicht anders als in den Fällen der § 244 Abs. 1 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Nr. 1 StGB - als "gefährliches Werkzeug' in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00, NStZ 2000, 530 zu § 252, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB). - BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 (Holzknüppel); NStZ-RR 1999, 355 (Besenstiel); NStZ 1999, 174 (Hund); NStZ 2000, 530 (Kraftfahrzeug); NStZ 2002, 86 (Zigarette); Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 (Schranktür); vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 (Kugelschreiber); vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 (Injektionsspritze); vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 (Winkeleisen)).
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Der neue Tatrichter wird bei der erneuten Prüfung einer Strafbarkeit des Angeklagten M. wegen eines tateinheitlich begangenen (schweren) räuberischen Diebstahls zu beachten haben, dass die gemäß § 252 Abs. 1 StGB erforderliche Absicht, sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, nicht der einzige Beweggrund des Täters für die Gewaltanwendung oder den Einsatz des Nötigungsmittels sein muss, sondern dass tatbestandsmäßig im Sinne der genannten Vorschrift auch handelt, wer sich der Strafverfolgung entziehen, gleichzeitig aber auch das Diebesgut verteidigen will (vgl. BGH NStZ 2000, 530, 531 m.w.N.). - BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 - Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -). - OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen …
Zwar braucht danach die Absicht der Gewahrsamsbehauptung nicht der einzige oder dominierende Beweggrund des Täters zu sein; es reicht vielmehr aus, wenn sie durch andere Motive, insbesondere die Fluchtabsicht, begleitet wird, ohne von dieser verdrängt zu werden (…BGHSt 13, S. 64, 65, BGHSt 16, S. 1, 4, BGHSt 26, S. 95, 97; BGH NStZ 2000, S. 530;… BGH NStZ 1984, S. 454, 455). - OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht
Tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt daher auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (vgl. BGH NStZ 2000, 530 = StraFo 2000, 417; SenE v. 09.08.2002 -Ss 310/02; SenE v. 25.05.2004 - Ss 200/04- = NStZ-RR 2004, 299). - BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der …
Wenn sich das Landgericht angesichts dieser Kürze und Schnelligkeit des Geschehensablaufs, der Spontaneität des Tatentschlusses und des auf Flucht und - wie es ausdrücklich erörtert - nicht auf "Einsatz von körperlicher Gewalt" ausgerichteten Bestrebens des Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit davon überzeugen konnte, daß der Angeklagte "auch die erhöhte Hemmschwelle, welche vor der Billigung eines tödlichen Ausgangs liegt, überwunden hat", so ist dies von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00, StraFo 2000, 417). - BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22
Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht); …
Der Verwirklichung des Tatbestandes steht nicht entgegen, dass es dem Angeklagten nicht ausschließlich um den Erhalt der Beute, sondern auch darum ging, sich einem Zugriff zu entziehen (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1959 - 5 StR 74/59, BGHSt 13, 64, 65; vom 22. Mai 1984 - 5 StR 238/84, NStZ 1984, 454, 455; vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00, NStZ 2000, 530, 531). - OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04
Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB); …
Tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt daher auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (vgl. BGH NStZ 2000, 530 = StraFo 2000, 417). - LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
- AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15
Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des …
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06