Rechtsprechung
BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren - Entführung gegen den Willen der Entführten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 477
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.03.1998 - 4 StR 30/98
Vorliegen eines schweren Falles der Vergewaltigung
Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, daß das Landgericht dem Urteil die zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB (a.F.) zugrunde gelegt hat; denn bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 130; Senatsbeschluß vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98) ist § 177 StGB i.d.F. des 33. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1607) hier nicht das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB. - BGH, 26.10.1990 - 4 StR 472/90
Erstattung aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens
Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
Der nur geringe Teilerfolg der Revision rechtfertigt es nicht, die Angeklagten auch nur teilweise von den durch ihre Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1990 - 4 StR 472/90;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 473 Rdn. 25 ff., 29). - BGH, 27.06.1990 - 4 StR 281/90
Gesonderte Antragstellung des Feststellungsanspruchs hinsichtlich des materiellen …
Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
Die Rechtzeitigkeit des Antrags ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 404 Rdn. 4); die Urteilsaufhebung insoweit erstreckt sich daher gemäß § 357 StPO auch auf den von demselben Rechtsfehler betroffenen Mitangeklagten Kar. - BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88
Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - …
Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
Die Rechtzeitigkeit des Antrags ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 404 Rdn. 4); die Urteilsaufhebung insoweit erstreckt sich daher gemäß § 357 StPO auch auf den von demselben Rechtsfehler betroffenen Mitangeklagten Kar. - BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88
Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen …
Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
(vgl. BGH NStZ 1988, 470, 471;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 357 Rdn. 10).
- BGH, 13.09.2017 - 4 StR 168/17
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur konkreten …
Bei der nach § 2 Abs. 3 StGB gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98; zuletzt Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17) hat das Landgericht das Tatgeschehen im Fall II. 1. a der Urteilsgründe rechtsfehlerfrei als sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gewürdigt. - BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98
Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts …
Dies begegnet rechtlichen Bedenken: Zwar ist diese Vorschrift milder als deren Neufassung durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 164), da § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nunmehr für die konkrete Tat - wegen der Verwendung des Stuhlbeins - eine Mindeststrafe von fünf Jahren androht; sie ist jedoch gegenüber den zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB a.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 130; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98 und vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98) nicht das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB.