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   BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98   

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https://dejure.org/1998,6019
BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98 (https://dejure.org/1998,6019)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1998 - 4 StR 90/98 (https://dejure.org/1998,6019)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98 (https://dejure.org/1998,6019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren - Entführung gegen den Willen der Entführten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 403, § 404

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 30/98

    Vorliegen eines schweren Falles der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, daß das Landgericht dem Urteil die zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB (a.F.) zugrunde gelegt hat; denn bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 130; Senatsbeschluß vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98) ist § 177 StGB i.d.F. des 33. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1607) hier nicht das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 26.10.1990 - 4 StR 472/90

    Erstattung aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
    Der nur geringe Teilerfolg der Revision rechtfertigt es nicht, die Angeklagten auch nur teilweise von den durch ihre Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1990 - 4 StR 472/90; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 473 Rdn. 25 ff., 29).
  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 281/90

    Gesonderte Antragstellung des Feststellungsanspruchs hinsichtlich des materiellen

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
    Die Rechtzeitigkeit des Antrags ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 404 Rdn. 4); die Urteilsaufhebung insoweit erstreckt sich daher gemäß § 357 StPO auch auf den von demselben Rechtsfehler betroffenen Mitangeklagten Kar.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
    Die Rechtzeitigkeit des Antrags ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 404 Rdn. 4); die Urteilsaufhebung insoweit erstreckt sich daher gemäß § 357 StPO auch auf den von demselben Rechtsfehler betroffenen Mitangeklagten Kar.
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98
    (vgl. BGH NStZ 1988, 470, 471; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 357 Rdn. 10).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 168/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur konkreten

    Bei der nach § 2 Abs. 3 StGB gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98; zuletzt Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17) hat das Landgericht das Tatgeschehen im Fall II. 1. a der Urteilsgründe rechtsfehlerfrei als sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gewürdigt.
  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts

    Dies begegnet rechtlichen Bedenken: Zwar ist diese Vorschrift milder als deren Neufassung durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 164), da § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nunmehr für die konkrete Tat - wegen der Verwendung des Stuhlbeins - eine Mindeststrafe von fünf Jahren androht; sie ist jedoch gegenüber den zur Tatzeit geltenden Strafvorschriften der §§ 177 Abs. 1, 178 Abs. 1 StGB a.F. bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. BGH bei Miebach NStZ 1998, 130; Senatsbeschlüsse vom 5. März 1998 - 4 StR 30/98 und vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98) nicht das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB.
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