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   BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99   

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BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99 (https://dejure.org/1999,2150)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1999 - 4 StR 93/99 (https://dejure.org/1999,2150)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 (https://dejure.org/1999,2150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 57a StGB; § 211 StGB;
    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei lebenslanger Freiheitsstrafe;

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Hemmungsvermögen des alkoholisierten Täters bei Tötungsdelikten; Objektive und subjektive Kriterien zur Bestimmung der Alkoholisierung des Täters; Prüfungsmaßstab der Revisionsinstanz bezüglich des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums; Merkmale ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 337 Abs. 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 211; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 57a; ; StGB § 57b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 86 (Ls.)
  • NStZ 1999, 501
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Soweit darüber hinaus das Schwurgericht dem Angeklagten "egozentrische Motive" und ferner "als besonders verwerflich" anlastet, daß er sein Kind tötete, "um dessen Mutter zu treffen" (UA 29), hat es Umstände herangezogen, die bereits Voraussetzungen für die Annahme des mordqualifizierenden Merkmals niedriger Beweggründe waren (vgl. UA 21 oben), Dies begegnet unter dem Gesichtspunkt der entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 3 StGB Bedenken, (BGHSt 42, 226, 228 f., zumal das Landgericht keine Feststellungen getroffen hat, die ein besonders (vgl. BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 19 a.E.) gesteigertes Maß an verwerflicher Gesinnung ergeben.
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub -

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Soweit darüber hinaus das Schwurgericht dem Angeklagten "egozentrische Motive" und ferner "als besonders verwerflich" anlastet, daß er sein Kind tötete, "um dessen Mutter zu treffen" (UA 29), hat es Umstände herangezogen, die bereits Voraussetzungen für die Annahme des mordqualifizierenden Merkmals niedriger Beweggründe waren (vgl. UA 21 oben), Dies begegnet unter dem Gesichtspunkt der entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 3 StGB Bedenken, (BGHSt 42, 226, 228 f., zumal das Landgericht keine Feststellungen getroffen hat, die ein besonders (vgl. BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 19 a.E.) gesteigertes Maß an verwerflicher Gesinnung ergeben.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 1. März 1999 zutreffend näher ausgeführt hat, wird der Strafausspruch auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß das Landgericht die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration fehlerhaft berechnet hat, indem es für den Nachtrunk ein Resorptionsdefizit von lediglich 10 % (UA 22) anstelle von 30 % angesetzt hat (BGHR StGB § 21 BAK 10).
  • BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97

    Weiteres Urteil gegen "Augsburger Disko-Mafia" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Das Zusammentreffen mehrerer Mordqualifikationen führt aber nicht schematisch zur Bejahung der besonderen Schuldschwere, vielmehr bedarf es auch insoweit jeweils einer Gesamtwürdigung anhand der Umstände des Einzelfalles (st. Rspr.; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 10, 15, 16, 18, 20).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99
    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung ohnedies bei Tötungsdelikten besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen auch des alkoholisierten Täters stellt (BGHSt 37, 231, 235 BGHR StGB § 21 BAK 9, 16), durfte das Landgericht bei seiner Bewertung auch berücksichtigen, daß der Angeklagte den Entschluß, seinen Sohn zu töten, bereits am Nachmittag des Tattages zu einem Zeitpunkt gefaßt hatte, als er "lediglich drei Bier zu je 0, 5 Liter zu sich genommen" hatte (UA 23).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 304/93

    Indizien für eine besondere Schwere der Schuld bei einem nicht vorbestraften

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98

    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph);

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Wurde der Tatentschluß zu einer Zeit gefaßt, in der eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens noch nicht vorlag, wird deshalb zumeist für eine Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB kein Raum sein (vgl. BGHSt 34, 29, 33; BGH, Beschluß vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, zitiert bei Detter NStZ 1999, 495; BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Jedenfalls eine weitergehende Einschränkung des Anwendungsbereichs der Grundsätze der actio libera in causa ist nicht anzuerkennen (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 2; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99; vgl. auch Beschluß des 4. Strafsenats vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 - insoweit nicht in BGH NStZ 1999, 501 f. abgedruckt).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Beruht bei einem Angeklagten der Hang i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 501, 502) allein auf Umständen, die als "Störung" Grundlage der Maßregel gemäß § 63 StGB sind, wird nach deren Beseitigung durch erfolgreiche Behandlung in der Psychiatrie kein - weitergehender - Hang zur Begehung von Straftaten mehr bestehen.

    Da bei diesem Angeklagten der Hang i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 501, 502) allein auf Umständen beruht, die als "Störung" Grundlage der Maßregel gemäß § 63 StGB sind, wird nach deren Beseitigung durch erfolgreiche Behandlung in der Psychiatrie kein - weitergehender - Hang zur Begehung von Straftaten mehr bestehen.

  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen

    Dasselbe gilt für die Frage, ob die vom Landgericht vorgenommene Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit unter Berücksichtigung seiner Vorverurteilungen die Feststellung einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57a Abs. 1 Satz 1 StGB hätte tragen können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 152/15, NStZ 2015, 635 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Es obliegt dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57a StGB abzuwägen; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen, sondern hat nur zu prüfen, ob dieser alle maßgeblichen Umstände bedacht hat (vgl. BGHSt 41, 57, 62 und BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 22 jew. m.w.N.).
  • LG Siegen, 18.12.2020 - 31 Ks 4/20
    Die Kammer hat auch berücksichtigt, dass die Tatbegehung eng mit der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten verknüpft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 -, Rn. 6, juris).
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