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   BGH, 21.04.2015 - 4 StR 94/15   

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https://dejure.org/2015,11480
BGH, 21.04.2015 - 4 StR 94/15 (https://dejure.org/2015,11480)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - 4 StR 94/15 (https://dejure.org/2015,11480)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - 4 StR 94/15 (https://dejure.org/2015,11480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 2 StGB
    Besonders schwerer Raub: Messer als Waffe

  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § ... 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB, Abschnitt 1 Nrn. 1.4.1 bis 1.4.3 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, § 250 Abs. 3 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Bewertung eines (bandenmäßig) begangenen Raubes als besonders schweren Raub; Wertung der Verwirklichung von zwei Varianten des Raubes zum Nachteil des Angeklagten i.R. der Strafzumessung

  • rewis.io

    Besonders schwerer Raub: Messer als Waffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung der Bewertung eines (bandenmäßig) begangenen Raubes als besonders schweren Raub; Wertung der Verwirklichung von zwei Varianten des Raubes zum Nachteil des Angeklagten i.R. der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie sah das "Messer” denn nun aus?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Raub - und das Messer als Waffe

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Das mitgeführte Messer als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 2 StGB

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Für besonders schweren Bandenraub genügt das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeuges nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 770
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 94/15
    Die Begriffsbestimmungen des Waffengesetzes - im konkreten Fall vornehmlich die Regelungen zu den verbotenen Messern (vgl. Anlage 2 Abschnitt 1 Nrn. 1.4.1 bis 1.4.3 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG) - können hierbei eine Orientierungshilfe bieten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 203; Kindhäuser in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 244 Rn. 5; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 244 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 94/15
    Danach ist eine Waffe ein körperlicher Gegenstand, der nach seiner Art für Angriffs- oder Verteidigungszwecke bestimmt und zur Verursachung erheblicher Verletzungen generell geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13; Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 93; Eser/ Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 250 Rn. 31; Kindhäuser in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 250 Rn. 22 und § 244 Rn. 4).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 94/15
    Danach ist eine Waffe ein körperlicher Gegenstand, der nach seiner Art für Angriffs- oder Verteidigungszwecke bestimmt und zur Verursachung erheblicher Verletzungen generell geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13; Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 93; Eser/ Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 250 Rn. 31; Kindhäuser in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 250 Rn. 22 und § 244 Rn. 4).
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