Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,700
BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20 (https://dejure.org/2021,700)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - 4 StR 95/20 (https://dejure.org/2021,700)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 4 StR 95/20 (https://dejure.org/2021,700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 4 StPO; § 5 StPO; § 411 Abs. 3 StPO
    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten Körperverletzungsvorsätzen); Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (keine Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl nach Verbindung eines Strafbefehlsverfahrens zu einem erstinstanzlichen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 4 Abs 1 StPO, § 5 StPO, § 411 Abs 3 StPO

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, §§ ... 22, 23 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 52 StGB, § 226 Abs. 1, Abs. 2 StGB, § 226 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 4 Abs. 1 StPO, § 3 StPO, § 5 StPO, § 4 StPO, § 407 Abs. 1 StPO, § 156 StPO, § 411 Abs. 3, § 303 StPO, § 411 Abs. 3 Satz 2, § 303 Satz 1 StPO, § 55 StGB, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Vorliegen von zwei bedingten Körperverletzungsvorsätzen in Bezug auf sich gegenseitig ausschließende Erfolge; Tateinheit bei mehrfacher Verwirklichung des selben Tatbestands durch eine Handlung bei ...

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Rechtliche Bewertung eines Alternativvorsatzes; Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl nach Verbindung des Strafbefehlsverfahrens zu einem erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren

  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 15; StPO §§ 4, 5, 411 Abs. 3
    Alternativvorsatz bei höchstpersönlichen Rechtsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Vorliegen von zwei bedingten Körperverletzungsvorsätzen in Bezug auf sich gegenseitig ausschließende Erfolge; Tateinheit bei mehrfacher Verwirklichung des selben Tatbestands durch eine Handlung bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verbindung eines Strafbefehlsverfahrens und LG-Verfahren - Keine Einspruchsrücknahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Alternativvorsatz: Zwei Vorsätze, ein Schlag, zwei Delikte

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Alternativvorsatz - Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten Körperverletzungsvorsätzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alternativvorsatz

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Behandlung des sogenannten "Alternativvorsatzes"

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Hammerharte" Alternative-Fall

    §§ 15, 22 StGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Höchstrichterliche Entscheidung zum Studierendenschreck Alternativvorsatz

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Alternativvorsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 231
  • NJW 2021, 795
  • NStZ 2021, 419
  • StV 2022, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    (a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verfahrensverbindung einer erstinstanzlichen landgerichtlichen Strafsache mit einer beim Landgericht anhängigen Berufungssache in analoger Anwendung des § 4 Abs. 1 StPO nicht in Betracht kommt, wenn das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil teilweise in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschlüsse vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 17; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 292 f.).

    Bei einem teilrechtskräftigen amtsgerichtlichen Urteil wäre dies indes nur bei einem Eingriff in die Rechtskraft möglich; dies ist jedoch unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 17; Meyer-Goßner, DRiZ 1990, 284, 286).

    (2) Die Verbindung von Strafsachen gemäß § 4 Abs. 1 StPO führt indes zu einer verfahrensrechtlichen Verschmelzung mit der Folge, dass sich gemäß § 5 StPO das weitere Verfahren nach den Vorschriften richtet, die für die zur Zuständigkeit des höheren Gerichts gehörende Strafsache gelten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348; vom 21. Mai 1992 - 4 StR 81/92, BGHSt 38, 300, 301; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 5 Rn. 1).

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    (aa) Der Bundesgerichtshof hat bislang offengelassen, ob die Verschmelzung der Verfahren nach einer Verbindung gemäß § 4 StPO so weit geht, dass die Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 632/88, BGHSt 36, 175, 187 ff.).

    Zwar wird dem Angeklagten mit einer Verfahrensverbindung vor Beginn der Hauptverhandlung die ihm gemäß § 411 Abs. 3, § 303 StPO zustehende besondere Befugnis, bis zum Beginn der Hauptverhandlung durch Rücknahme des Einspruchs über den Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehles allein und einseitig zu disponieren, beschnitten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. April 1989 - 1 StR 632/88, BGHSt 36, 175, 191).

  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    (a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verfahrensverbindung einer erstinstanzlichen landgerichtlichen Strafsache mit einer beim Landgericht anhängigen Berufungssache in analoger Anwendung des § 4 Abs. 1 StPO nicht in Betracht kommt, wenn das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil teilweise in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschlüsse vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 17; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 292 f.).

    Bei einem teilrechtskräftigen amtsgerichtlichen Urteil wäre dies indes nur bei einem Eingriff in die Rechtskraft möglich; dies ist jedoch unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 17; Meyer-Goßner, DRiZ 1990, 284, 286).

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    (a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verfahrensverbindung einer erstinstanzlichen landgerichtlichen Strafsache mit einer beim Landgericht anhängigen Berufungssache in analoger Anwendung des § 4 Abs. 1 StPO nicht in Betracht kommt, wenn das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil teilweise in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 StR 616/89, BGHSt 36, 348, 350 f.; Beschlüsse vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90, BGHSt 37, 15, 17; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 292 f.).

    Allerdings hat das Landgericht im weiteren Verfahren aufgrund der innerprozessualen Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 205; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293) die eingetretene Teilrechtskraft zu beachten und darf in der hinzuverbundenen Sache nur insoweit erstinstanzlich verhandeln, als Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.

  • BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    In einem Beschluss vom 24. Juli 1989 (4 StR 356/89, JZ 1990, 297) hat der Senat in einem Fall, bei dem der Täter mit einem Pkw in eine Menschengruppe fuhr und dabei wusste, dass er eine Person aus der Gruppe anfahren und verletzen konnte, auf die Revision des Angeklagten eine Verurteilung wegen (eines) versuchten Totschlags in gefährliche Körperverletzung abgeändert.

    Das tatrichterliche Urteil enthielt keine konkreten Feststellungen zu der Zahl der möglichen Alternativopfer und zu einem darauf bezogenen Vorsatz des Täters (JZ 1990, 297 m. Anm. Joerden).

  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    Darauf, dass das Landgericht zudem verkannt hat, dass - eine wirksame Einspruchsrücknahme unterstellt - eine Gesamtstrafenlage mit dem Strafbefehl vom 13. Februar 2019 nicht bestanden hätte, weil bei Rücknahme eines Einspruchs nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Strafbefehls, sondern der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls für die Zäsurwirkung maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182, 183; vom 11. November 2008 - 5 StR 486/08), die Taten aus dem landgerichtlichen Verfahren jedoch erst nach Erlass des Strafbefehls begangen wurden, kommt es daher nicht an.
  • BGH, 11.11.2008 - 5 StR 486/08

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe (Einbeziehung nach Erlass

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    Darauf, dass das Landgericht zudem verkannt hat, dass - eine wirksame Einspruchsrücknahme unterstellt - eine Gesamtstrafenlage mit dem Strafbefehl vom 13. Februar 2019 nicht bestanden hätte, weil bei Rücknahme eines Einspruchs nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Strafbefehls, sondern der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls für die Zäsurwirkung maßgeblich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NStZ 1991, 182, 183; vom 11. November 2008 - 5 StR 486/08), die Taten aus dem landgerichtlichen Verfahren jedoch erst nach Erlass des Strafbefehls begangen wurden, kommt es daher nicht an.
  • BGH, 03.05.1963 - 4 StR 131/63

    Tateinheit zwischen Autostraßenraub und schwerem Raub - Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    Andernfalls wäre eine erschöpfende Erfassung des verwirklichten Tatunrechts zum Nachteil aller Geschädigten im Schuldspruch nicht sichergestellt und würde dessen Klarstellungsfunktion nicht vollständig Rechnung getragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 Rn. 24 und 32; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 199; Urteil vom 5. September 1974 - 4 StR 354/74, BGHSt 25, 373, NJW 1974, 2098; Urteil vom 3. Mai 1963 - 4 StR 131/63, NJW 1963, 1413, 1414; v. Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., vor § 52 Rn. 17 und 26 mwN).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    Für das Verhältnis zwischen einem mit bedingtem Tötungsvorsatz begangenen Totschlagsversuch und einer für den Fall des Überlebens alternativ zumindest für möglich gehaltenen schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1, Abs. 2 StGB zum Nachteil desselben Opfers ist allerdings bereits anerkannt, dass sich nach der Vorstellung des Täters gegenseitig ausschließende Folgen (sofortiger Tod oder Weiterleben mit schweren Folgen) Gegenstand von zwei nebeneinander bestehenden Vorsätzen sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 1 StR 213/95, NStZ 1995, 589; Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233, 234 (jeweils zu § 225 Abs. 1 aF); Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980, 981 m. abl.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
    Allerdings hat das Landgericht im weiteren Verfahren aufgrund der innerprozessualen Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 205; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293) die eingetretene Teilrechtskraft zu beachten und darf in der hinzuverbundenen Sache nur insoweit erstinstanzlich verhandeln, als Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12

    Bedingter und direkter Tötungsvorsatz und sicheres Wissen um die schweren Folgen

  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95

    Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag

  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74

    Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der

  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 103/02

    Urteil wegen des Benzinanschlags in Bernau rechtskräftig

  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

  • BGH, 19.10.1977 - 2 StR 283/77

    Verbindung von Strafsachen - Beschränkung des Tatrichters durch den

  • BGH, 03.11.2022 - AK 36/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    (1) der Beschuldigte R. eine gefährliche Körperverletzung in drei Fällen in Bezug auf die Taten vom 10. Februar, 20. März und 31. Oktober 2021 (oben unter a) bb) (3), (4) und (6)), dabei in einem Fall (unter (4)) in Tateinheit mit Landfriedensbruch, sowie in Bezug auf die Tat vom 21. November 2020 (unter (2)) einen Landfriedensbruch (§ 125 Abs. 1 Nr. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4); (2) der Beschuldigte A. eine gefährliche Körperverletzung in drei Fällen in Bezug auf die Taten vom 7. November 2020, 14./15. August und 31. Oktober 2021 (unter (1), (5) und (6)), davon in einem Fall (unter (1)) in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 StR 95/20, BGHSt 65, 231) und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB); (3) der Beschuldigte An. eine gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen in Bezug auf die Taten vom 10. Februar und 31. Oktober 2021 (unter (3) und (6); § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, §§ 1, 105 JGG); (4) der Beschuldigte K. eine gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen in Bezug auf die Taten vom 4. Februar und 16. März 2022 (unter (8) und (9); § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, §§ 1, 105 JGG).
  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 435/22

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren (Geltung des

    "Die Verbindung eines beim Landgericht anhängigen Berufungsverfahrens zu einem dort anhängigen erstinstanzlichen Verfahren analog § 4 Abs. 1 StPO führt zur Verschmelzung beider Verfahren mit der Folge, dass insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 StR 95/20 -, Rn. 23 f.; Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 81/92 -, BGHSt 38, 300, 301; Beschluss vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90 -, BGHSt 37, 15, 18; Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 StR 616/89 -, BGHSt 36, 348).
  • BayObLG, 30.11.2022 - 203 Ws 1006/22

    Rechtsschutzbedürfnis in Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Die verfahrensrechtliche Folge ist eine verfahrensrechtliche dauerhafte Verschmelzung der verbundenen Sachen (Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 5 Rn. 1; BGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 StR 95/20 -, BGHSt 65, 231-242 juris Rn. 25) zu einem einheitlichen Verfahren unter einem gemeinsamen Aktenzeichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht