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   BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51   

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https://dejure.org/1952,173
BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51 (https://dejure.org/1952,173)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1952 - 4 StR 963/51 (https://dejure.org/1952,173)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1952 - 4 StR 963/51 (https://dejure.org/1952,173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 165
  • NJW 1952, 1263
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73

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  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

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  • RG, 30.01.1942 - 6 D 436/41

    1. Droht ein Gesetz ohne besondere Voraussetzungen zwei Strafarten wahlweise

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  • RG, 05.05.1941 - 2 D 97/41

    Zur Frage des Gesamtvorsatzes beim fortgesetzten Vergehen der Erregung

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  • RG, 09.10.1919 - III 740/19

    1. Wie ist im schwurgerichtlichen Verfahren bei einheitlichem Zusammentreffen

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  • RG, 13.01.1936 - 3 D 931/35

    1. Genügt schon der allgemeine Entschluß, ein bestimmtes Verhältnis von längerer

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  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Es vermag auch die Auffassung nicht zu überzeugen, daß die fortgesetzte Handlung ähnlich wie die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit einer "natürlichen", lebensnahen Betrachtung entspreche, weil in vielen Lebensbereichen strafbare Verhaltensweisen, obwohl sie jeweils schon für sich den (selben) Straftatbestand erfüllten, nur in ihrer Gesamtheit sachgerecht zu erfassen seien und ihre Aufspaltung zu einer Verfälschung der Lebenswirklichkeit führe (vgl. RGSt 70, 243, 244; BGHSt 3, 165, 167/168; 36, 105, 109; Gribbohm NStZ 1993, 536; Jähnke GA 1989, 376, 382 f.; Eb. Schmidt SJZ 1950 Sp. 286, 292; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 31, 46).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Demgegenüber hat das Landgericht - gemäß der früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; allgemein BGH, Urteil vom 29. August 1952 - 4 StR 963/51, BGHSt 3, 165) - eine Klammerwirkung schon immer dann verneint, wenn nur eines der zu verbindenden Delikte gewichtiger als § 129 StGB war.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Ihre getrennte Beurteilung in verschiedenen Verfahren sei deshalb nicht zulässig (vgl. BGHSt 6, 92, 96, 97, [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52]abweichend von BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; BGH Urteile vom 21. Juli 1961 - 4 StR 236/61 - in VRS 21, 341, 343 ff und vom 2. April 1963 - 5 StR 24/63 -).
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