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   BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92   

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https://dejure.org/1992,3350
BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92 (https://dejure.org/1992,3350)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1992 - 4 StR 98/92 (https://dejure.org/1992,3350)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92 (https://dejure.org/1992,3350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den Eigenbedarf mehrerer Drogenkonsumenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92
    Der Tatbestand des Handeltreibens setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Umsatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147, 148 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

    Auszug aus BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92
    Nur wenn der Täter in der Absicht handelt, das Betäubungsmittel ganz oder teilweise mit Gewinn oder gegen einen sonstigen Vorteil weiterzuveräußern, erfüllt er den Tatbestand (BGH, Beschluß vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84 = StV 1984, 248).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    Der Tatbestand des Handeltreibens setzt voraus, daß der Täter aus eigennützigen (eigensüchtigen) Gründen den Absatz von Betäubungsmitteln ermöglicht oder fördert (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 145, 147 f. m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • BGH, 06.11.2012 - 2 StR 410/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (für die Eigennützigkeit erforderliche

    Wer Rauschgift einkauft, um es ohne Gewinn zum gleichen Preis weiterzugeben, handelt nicht eigennützig (vgl. BGH StV 1992, 420).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

    Eigennützig handelt der Straftäter, dessen Tun vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder der sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner Tat verspricht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 11, 15, 33).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Denn ein eigennütziges, auf Betäubungsmittelumsatz gerichtetes Handeln ist nicht im bloßen gemeinsamen Einkauf größerer Mengen für den Eigenbedarf mehrerer Drogenkonsumenten zu sehen, auch wenn dadurch ein günstigerer Einkaufspreis erzielt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07

    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71).
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