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   BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83   

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https://dejure.org/1983,15164
BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83 (https://dejure.org/1983,15164)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1983 - 4 StR 99/83 (https://dejure.org/1983,15164)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83 (https://dejure.org/1983,15164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der Möglichkeit eines milderen Strafrahmens nach allgemeinem Strafrecht bei Anwendung von Jugendstrafrecht - Maßgeblichkeit des Wohls des Jugendlichen und damit erzieherischer Gesichtspunkte bei der Entscheidung über die Verhängung von Jugendstrafe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG), sind zwar in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; der Erziehungsgedanke ist "vorrangig" zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - 4 StR 89/68; Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG), sind zwar in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; der Erziehungsgedanke ist "vorrangig" zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - 4 StR 89/68; Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Mit dieser Wendung sollte ersichtlich hervorgehoben werden, daß der Angeklagte nach Abgabe von drei gezielten Schüssen aus nächster Nähe auf den Nacken seines vor ihm gehenden Nebenbuhlers mit einem hohen Maß an krimineller Anstrengung alles zur Vollendung der Tat Erforderliche getan hatte und daß der Nichteintritt des Erfolges mehr auf zufällige Umstände und nicht etwa auf einen geringeren verbrecherischen Willen des Angeklagten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721 und vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81).
  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 89/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG), sind zwar in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; der Erziehungsgedanke ist "vorrangig" zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - 4 StR 89/68; Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Die Jugendkammer ist zutreffend davon ausgegangen, daß es auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht trotz der gesetzlichen Regelung in § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG nicht unberücksichtigt bleiben darf, ob nach allgemeinem Strafrecht ein milderer Strafrahmen in Betracht käme (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH Strafverteidiger 1981, 183 und 1982, 338).
  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 439/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Mit dieser Wendung sollte ersichtlich hervorgehoben werden, daß der Angeklagte nach Abgabe von drei gezielten Schüssen aus nächster Nähe auf den Nacken seines vor ihm gehenden Nebenbuhlers mit einem hohen Maß an krimineller Anstrengung alles zur Vollendung der Tat Erforderliche getan hatte und daß der Nichteintritt des Erfolges mehr auf zufällige Umstände und nicht etwa auf einen geringeren verbrecherischen Willen des Angeklagten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721 und vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 99/74

    Voraussetzungen einer Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Mit dieser Wendung sollte ersichtlich hervorgehoben werden, daß der Angeklagte nach Abgabe von drei gezielten Schüssen aus nächster Nähe auf den Nacken seines vor ihm gehenden Nebenbuhlers mit einem hohen Maß an krimineller Anstrengung alles zur Vollendung der Tat Erforderliche getan hatte und daß der Nichteintritt des Erfolges mehr auf zufällige Umstände und nicht etwa auf einen geringeren verbrecherischen Willen des Angeklagten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721 und vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 111/80

    Berücksichtigung des Alters des Opfers als Strafschärfungsgrund

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Das schließt aber nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH, Urteil vom 22. April 1980 - 1 StR 111/80; vgl. auch Brunner, JGG, 6. Aufl., § 17 Rdn. 9).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 246/81

    Eindeutige und hinreichende Begründung der Schuldfähigkeit - Besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Mit dieser Wendung sollte ersichtlich hervorgehoben werden, daß der Angeklagte nach Abgabe von drei gezielten Schüssen aus nächster Nähe auf den Nacken seines vor ihm gehenden Nebenbuhlers mit einem hohen Maß an krimineller Anstrengung alles zur Vollendung der Tat Erforderliche getan hatte und daß der Nichteintritt des Erfolges mehr auf zufällige Umstände und nicht etwa auf einen geringeren verbrecherischen Willen des Angeklagten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1962, 355, 356; Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74 - bei Dallinger MDR 1974, 721 und vom 4. Juni 1981 - 4 StR 246/81).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81

    Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG), sind zwar in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; der Erziehungsgedanke ist "vorrangig" zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - 4 StR 89/68; Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Welches Gewicht den einzelnen Zumessungserwägungen zukommt, ist abhängig vom Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 634/81, NStZ 1982, 163; Urteil vom 21. April 1982 - 4 StR 99/83, EzSt JGG § 17 Nr. 1).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    In anderen Entscheidungen hat er betont, dass der Erziehungsgedanke nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sei und insbesondere auch der Schwere der Schuld eine eigenständige Bedeutung zukommen könne (BGH, Urteile vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85

    Feststellung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung nach

    1 St 308/83|BGH; 27.01.1984; 2 StR 820/83|BGH; 20.12.1983; 1 StR 848/83">1984, 254; 1982, 338; BGH, Beschl. vom 2. September 1981 - 3 StR 317/81 - bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschl. vom 24. Juli 1985 - 2 StR 344/85;Beschl. vom 2. Dezember 1983 - 3 StR 326/83;Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83;Urt. vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83;Beschl. vom 19. Oktober 1982 - 3 StR 351/82;Beschl. vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82).
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