Rechtsprechung
   OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36667
OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08 (https://dejure.org/2008,36667)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2008 - 4St RR 100/08 (https://dejure.org/2008,36667)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2008 - 4St RR 100/08 (https://dejure.org/2008,36667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Begründung der Verfahrensrüge: Unzulässige Einspruchsverwerfung wegen hinreichender Entschuldigung für das Fernbleiben in der Berufungshauptverhandlung durch ärztliches Attest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflichten bei Missachtung eines ärztlichen Attests über die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten durch ein Gericht; Anforderungen an eine Rüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)

Papierfundstellen

  • StV 2012, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08
    10Eine in diesem Rahmen zulässige Verfahrensrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer die Verfahrenstatsachen so vollständig angibt, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, allein anhand des Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (BayObLGSt 1996, 90/92).

    Erforderlich ist daher insbesondere, dass der Beschwerdeführer den Entschuldigungsgrund in der Revisionsbegründung mitteilt, sofern er nicht bereits in den Urteilsgründen aufgeführt ist und sich aus diesem Grund (schlüssig) die Unzumutbarkeit des Erscheinens in der Hauptverhandlung ableiten lässt (BayObLGSt 1996, 90/93; OLG Zweibrücken vom 24.11.2000, Az. 1 Ss 165/00, nach juris, dort Rn. 5).

  • OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 1 Ss 165/00

    Feststellung der Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08
    Erforderlich ist daher insbesondere, dass der Beschwerdeführer den Entschuldigungsgrund in der Revisionsbegründung mitteilt, sofern er nicht bereits in den Urteilsgründen aufgeführt ist und sich aus diesem Grund (schlüssig) die Unzumutbarkeit des Erscheinens in der Hauptverhandlung ableiten lässt (BayObLGSt 1996, 90/93; OLG Zweibrücken vom 24.11.2000, Az. 1 Ss 165/00, nach juris, dort Rn. 5).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

    Auszug aus OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08
    Zwingende Gründe, von diesem Erfordernis vorliegend ausnahmsweise abzusehen (vgl. BVerfG StV 2006, 57/58), sind nicht ersichtlich.
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    vom 18.11.2008, 4 StRR 100/08 <BeckRS 2008, 24743>; Senatsbeschluss vom 19.09.2009, 3 Ss 562/08 <BeckRS 2009, 26593>).

    Fehlt es an der Geeignetheit der nicht aufgeklärten Tatsache zur Entlastung des Betroffenen, ist die Aufklärungsrüge nicht ordnungsgemäß erhoben (vgl. KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rdnr. 218; OLG München, Urteil vom 18.11.2008, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    Danach müssen lückenlos die Tatsachen vorgetragen werden, die das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigen, oder die zeigen, dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren, etwa, dass der Angeklagte nicht ordnungsgemäß geladen wurde (vgl. z.B. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114 f. - juris Rn. 8; OLG München, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StRR 100/08 -, juris; KG, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - (4) 1 Ss 28/00 (21/00), juris und NStZ 2009, 111 f. - juris Rn. 2; OLG Köln NStZ-RR 1999, 337; VRS 99, 431, 435 ff.; OLG Nürnberg NJW 2009, 1761, 1762; OLG Zweibrücken StV 2001, 336; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. die vorgenannten Entscheidungen; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 329 Rn. 48; SK-StPO/Frisch, a. a. O., § 329 Rn. 68).
  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

    Denn insofern wäre die Angabe erforderlich gewesen, was das Ergebnis der unterbliebenen Nachforschung gewesen wäre (vgl. OLG München, 4St RR 100/08 v. 18.11.2008 - StV 2012, 79; KK-StPO/Paul, 8. Auflage 2019, § 329 Rn. 14).

    Die erhobene Sachrüge führt bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 StPO lediglich zu der Prüfung des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen bzw. des Vorliegens von Verfahrenshindernissen (vgl. BGH, 5 StR 147/67 v. 06.06.1967 - BGHSt 21, 242; OLG Celle, 32 Ss 187/10 v. 31.05.2011 - NStZ-RR 2012, 75; OLG München, 4St RR 100/08 v. 18.11.2008 - StV 2012, 79), wofür hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht