Rechtsprechung
   OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32979
OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13 (https://dejure.org/2013,32979)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2013 - 4St RR 120/13 (https://dejure.org/2013,32979)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2013 - 4St RR 120/13 (https://dejure.org/2013,32979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelbelehrung, Ausländer, Zustellung, Wirksamkeit

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Revisionseinlegungsfrist nach einem in Abwesenheit ergangenen Berufungsurteil gegen einen Ausländer ab Zustellung des übersetzten Urteils samt Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsstaat heißt auch: "Ausländer dürfen nicht dumm sterben”

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Beginns der Revisionseinlegungsfrist eines Abwesenheit ergangenen Berufungsurteils gegen einen Auslände

Papierfundstellen

  • StV 2014, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13
    Mangelnde Sprachkenntnisse dürfen nicht zu einer Verkürzung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien führen (BVerfG, Beschluss vom 7.4.1976, NJW 1976, 1021).

    Mangelnde Sprachkenntnisse dürfen nicht zu einer Verkürzung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien führen (BVerfG, Beschluss vom 7.4.1976, NJW 1976, 1021).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13
    Dies gebietet bereits der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und das Verbot der Benachteiligung von Personen aufgrund ihrer Sprache gemäß Art. 3 Abs. 3 GG (BVerfGE 40, 95).
  • BVerfG, 13.08.2009 - 2 BvR 471/09

    Unvereinbarkeit von § 74 Abs 1 IRG mit Gemeinschaftsrecht nicht substantiiert

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13
    § 187 Abs. 2 GVG setzt jedoch nur die zum Zeitpunkt des landgerichtlichen Urteils bereits im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts (EuGH, Urt. v. 16.06.2005 - C-105/03; BVerfG, Beschl. v. 13.08.2009 - 2 BvR 471/09) zu beachtende EU-Richtlinie 2010/64/EU vom 20.10.2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren um, die ihrerseits ebenfalls das Landgericht bereits zur Übersetzung des Berufungsurteils und der damit verbundenen Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit der Revisionseinlegung verpflichtet hat.
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus OLG München, 18.11.2013 - 4St RR 120/13
    § 187 Abs. 2 GVG setzt jedoch nur die zum Zeitpunkt des landgerichtlichen Urteils bereits im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts (EuGH, Urt. v. 16.06.2005 - C-105/03; BVerfG, Beschl. v. 13.08.2009 - 2 BvR 471/09) zu beachtende EU-Richtlinie 2010/64/EU vom 20.10.2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren um, die ihrerseits ebenfalls das Landgericht bereits zur Übersetzung des Berufungsurteils und der damit verbundenen Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit der Revisionseinlegung verpflichtet hat.
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen daher keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. zusammenfassend BVerfG, NJW 2004, 50, Rdn. 16 f. nach juris; OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - 4 StRR 120/13, NJW-Spezial 2014, 89, Rdn. 11 nach juris).

    Mit dieser Bestimmung soll gewährleistet werden, dass der Angeklagte die wesentlichen Verfahrensvorgänge nachvollziehen und sich im Verfahren verständlich machen kann (OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - 4 StRR 120/13, Rdn. 15 nach juris).

  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Ob hiervon Abweichendes in Betracht kommt, wenn es sich - anders als im vorliegenden Fall - um Sonderkonstellationen wie in Abwesenheit des Angeklagten ergangene Berufungsurteile (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. November 2013 - 4 StR 120/13, StV 2014, 532) oder Strafbefehle (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16, NJW 2018, 142 Rn. 34; LG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 7 Qs 18/14, NStZ-RR 2014, 216; vgl. hierzu auch die Übersicht bei BeckOK StPO/Larcher, § 37 Rn. 39 ff. sowie Sandherr, NZV 2017, 531) und damit um Fälle handelt, in denen dem Angeklagten mit der Zustellung der Entscheidung zugleich rechtliches Gehör gewährt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - C-278/16, NJW 2018, 142 Rn. 30; SSW-StPO/Mosbacher/Claus, 3. Aufl., § 37 StPO Rn. 59), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Dies gebietet bereits der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und das Verbot der Benachteiligung von Personen aufgrund ihrer Sprache gemäß Art. 3 Abs. 3 GG (OLG München, Beschl. v. 18.11.2013 - 4 StRR 120/13 m.N. - juris, Rn. 11).

    Die Neuregelung des § 187 Abs. 2 S. 1 GVG, auf den § 37 Abs. 3 StPO verweist, soll das Recht auf ein faires Verfahren wahren (vgl. BT-Drs. 17/12578, S. 11) und gewährleisten, dass der Angeklagte die wesentlichen Verfahrensvorgänge nachvollziehen und sich im Verfahren verständlich machen kann (OLG München, Beschl. v. 18.11.2013 - 4 StRR 120/13 m.N. - juris, Rn. 15).

    Da aus § 187 Abs. 2 S. 1 GVG zugleich die Pflicht zur Übersetzung der (sowieso zum Inhalt des Strafbefehls rechnenden, § 409 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StPO) Rechtsmittelbelehrung folgt (zur "grundsätzlichen" Pflicht der Belehrung i.S.d. § 409 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StPO in einer dem Betroffenen verständlichen Sprache Schmitt, in: Meyer-Goßner/ders., StPO, 57. Aufl. (2014), § 35a Rn. 9, und Greßmann, NStZ 1991, 216 (218) je m.w.N.), ist auch diese zugleich zuzustellen (für den Fall eines (Berufungs-) Urteils OLG München, Beschl. v. 18.11.2013 - 4 StRR 120/13 m.N. - juris, Rn. 14).

  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Soweit die Rechtsbeschwerde meint, die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist habe noch nicht zu laufen begonnen, weil der Betroffenen entgegen § 187 Abs. 2 Satz 1 GVG noch nicht das schriftliche Urteil in polnischer Übersetzung zugestellt worden sei (vgl. OLG München StV 2014, 532), ist ihr nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht