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   OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07   

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OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07 (https://dejure.org/2007,13025)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.2007 - 4St RR 159/07 (https://dejure.org/2007,13025)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 4St RR 159/07 (https://dejure.org/2007,13025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Empfängers von Sozialleistungen nach Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Irrtümliche Leistung von Förderbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Empfängers von Sozialleistungen nach Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 156
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 11.11.2003 - II-104/03

    Betrug durch Unterlassen bei Bezug von Sozialleistungen

    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Teilt ein Empfänger von Sozialleistungen der zuständigen Behörde eine Änderung der für die Leistungsgewährung maßgeblichen Verhältnisse mit, leistet jedoch die Behörde irrtümlich weiterhin, so kommt gleichwohl eine Strafbarkeit des Betroffenen wegen Betrugs durch Unterlassen in Betracht, wenn er den zuständigen Sachbearbeiter nicht über den Irrtum aufklärt (im Anschluss an OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Wistra 2004, 151).

    Dieses Verhalten stellt sich vielmehr als ein bloßes Ausnutzen eines bei den Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit bereits bestehenden Irrtums dar, das von § 263 StGB nicht erfasst wird (OLG Köln NJW 1984, 1979; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 jeweils m.w.N.).

    Der Leistungsempfänger hat dann die Pflicht, die Mitteilung in geeigneter Form zu wiederholen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass der zuständige Bedienstete von den veränderten Umständen unverzüglich Kenntnis erhält (vgl. OLG Köln NJW 1984, 1979; OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 ; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rn. 23a).

  • OLG Köln, 07.02.1984 - 1 Ss 876/83
    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Dieses Verhalten stellt sich vielmehr als ein bloßes Ausnutzen eines bei den Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit bereits bestehenden Irrtums dar, das von § 263 StGB nicht erfasst wird (OLG Köln NJW 1984, 1979; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 jeweils m.w.N.).

    Der Leistungsempfänger hat dann die Pflicht, die Mitteilung in geeigneter Form zu wiederholen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass der zuständige Bedienstete von den veränderten Umständen unverzüglich Kenntnis erhält (vgl. OLG Köln NJW 1984, 1979; OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 ; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rn. 23a).

  • OLG Köln, 17.12.2002 - Ss 470/02

    Erfüllung des Tatbestands des Betruges durch den unberechtigten Bezug von

    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Teilt ein Empfänger von Sozialleistungen der zuständigen Behörde eine Änderung der für die Leistungsgewährung maßgeblichen Verhältnisse mit, leistet jedoch die Behörde irrtümlich weiterhin, so kommt gleichwohl eine Strafbarkeit des Betroffenen wegen Betrugs durch Unterlassen in Betracht, wenn er den zuständigen Sachbearbeiter nicht über den Irrtum aufklärt (im Anschluss an OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Wistra 2004, 151).

    Der Leistungsempfänger hat dann die Pflicht, die Mitteilung in geeigneter Form zu wiederholen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass der zuständige Bedienstete von den veränderten Umständen unverzüglich Kenntnis erhält (vgl. OLG Köln NJW 1984, 1979; OLG Köln NStZ 2003, 374; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2004, 151 ; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 263 Rn. 23a).

  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 342/87

    Absehen von fakultativer Strafmilderung; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Räumt indes das Gesetz die Möglichkeit einer Strafmilderung ein, so muss der Tatrichter, wenn er davon keinen Gebrauch macht, im Urteil die dafür maßgeblichen Gründe mitteilen, weil nur dann das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob sich der Tatrichter bei seiner Entscheidung von rechtlich zutreffenden und zulässigen Erwägungen hat leiten lassen (BGH NStZ 1987, 563 ).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Gegenstand der Nachprüfung durch den Senat sind daher allein die Urteilsurkunde und die dort getroffenen Feststellungen (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654/3655); mit neuem, so genanntem urteilsfremden Vorbringen kann die Revision deshalb keinen Erfolg haben 2. Allerdings begegnet der Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts durchgreifenden rechtlichen Bedenken:.
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Gegenstand der Nachprüfung durch den Senat sind daher allein die Urteilsurkunde und die dort getroffenen Feststellungen (BGHSt 35, 238/241; BGH NJW 1998, 3654/3655); mit neuem, so genanntem urteilsfremden Vorbringen kann die Revision deshalb keinen Erfolg haben 2. Allerdings begegnet der Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts durchgreifenden rechtlichen Bedenken:.
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines

    Auszug aus OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07
    Hierfür enthält das angefochtene Urteil keine ausdrückliche Begründung, obwohl eine solche erforderlich wäre, weil andernfalls dem Revisionsgericht die Prüfung nicht ermöglicht wird, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters in sich widersprüchlich ist, Verstöße gegen Denkgesetze enthält oder nahe liegende abweichende Möglichkeiten der Beweiswürdigung erkennbar außer Betracht lässt (BGH NStZ-RR 2006, 82/83).
  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Eine Garantenpflicht des K. ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I i.V.m. § 9 Abs. 3 AsylbLG , wonach derjenige, der Sozialleistungen erhält, alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen hat (so auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und die herrschende Meinung in der Literatur: vgl. OLG München, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 4St RR 159/07, NStZ 2009, 156 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2012 - III- 3 RVs 31/12, NStZ 2012, 703 ; OLG Köln, Urteil vom 11. August 2009 - 83 Ss 54/09, NStZ-RR 2010, 79 ; zu § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I auch OLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2003 - II-104/03, wistra 2004, 151 ; Fischer, StGB , 66. Aufl., § 263 Rn. 40; BeckOK StGB/Beukelmann, § 263 Rn. 22; MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl., § 263 Rn. 198; anders: Bringewat, NStZ 2011, 131 ).
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden

    In der Senatsrechtsprechung ebenfalls geklärt ist, dass der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG dem Strafgefangenen oder Untergebrachten offen steht, wenn die zuständige oberste Aufsichtsbehörde über die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte Aufnahme eines Strafgefangenen verweigert (Senat, 2 VAs 16/15 v. 14.12.2015, juris Rn. 5; 2 VAs 21/14 v. 29.01.2015; 2 VAs 14/04 v. 12.07.2004; so auch KG ZfStrVo 1995, 112; NStZ 2007, 124; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103; OLG Rostock StraFo 2000, 33; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315; 1 VAs 26/08 v. 06.05.2008, juris; OLG Schleswig NStZ 2007, 324; NStZ 2008, 126; Thür.OLG NStZ 2009, 156; OLG Naumburg, 1 VAs 436/12 v. 27.09.2012).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 KR 135/09

    Krankenversicherung

    Ob der Kläger damit auch den Tatbestand eines Betrugs durch Unterlassen (§ 263 des Strafgesetzbuches) zulasten der Beklagten oder seiner Arbeitgeberin, der gegenüber ihn aus dem Arbeitsverhältnis ebenfalls Mitteilungspflichten treffen, verwirklicht hat (vgl. z.B. OLG München, Urteil vom 31.10.2007 - 4 St RR 159/07), war nicht vom Senat zu entscheiden.
  • OLG Koblenz, 14.12.2015 - 2 VAs 16/15

    Strafvollzug: Anfechtung der Verweigerung der Aufnahme eines Strafgefangenen oder

    Verweigert die zuständige oberste Aufsichtsbehörde über die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte Aufnahme eines Strafgefangenen oder eines Untergebrachten, so ist dem betroffenen Strafgefangenen oder Untergebrachten dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Senat, 2 VAs 21/14 v. 29.01.2015; 2 VAs 14/04 v. 12.07.2004; KG ZfStrVo 1995, 112; NStZ 2007, 124; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103; OLG Rostock StraFo 2000, 33; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315; 1 VAs 26/08 v. 06.05.2008 - juris; OLG Schleswig NStZ 2007, 324; NStZ 2008, 126; Thür.OLG NStZ 2009, 156; OLG Naumburg, 1 VAs 436/12 v. 27.09.2012).
  • KG, 23.11.2018 - 2 Ws 220/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer betreffend Verlegung des Gefangenen

    OLG NStZ 2009, 156; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. September 2012 - 1 VAs 436/12- juris).
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