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   OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12, 4 StRR 70/12   

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https://dejure.org/2012,29504
OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12, 4 StRR 70/12 (https://dejure.org/2012,29504)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2012 - 4St RR 70/12, 4 StRR 70/12 (https://dejure.org/2012,29504)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 4St RR 70/12, 4 StRR 70/12 (https://dejure.org/2012,29504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit, wenn er nach Durchführung eines der Regelung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein entsprechenden Verfahren erteilt worden ist. Dies ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den erforderlichen strafrechtlichen Feststellungen zur Geltung eines EU-Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    Am 26.4.2012 hat die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-419/10 in dem Verwaltungsverfahren Wolfgang Hofmann gegen den Freistaat Bayern im oben benannten Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes entschieden.

    b) Nach dem auf Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.8.2010 ergangenen Urteil des EuGH vom 26.4.2012 - Wolfgang Hofmann (C-419/10) gilt die oben für den Geltungsbereich der Richtlinie 91/439-EG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (2. Führerscheinrichtlinie) dargestellte Rechtsprechung auch unter dem Geltungsbereich der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 fort (Rdn. 59 ff.).

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    Der Senat hat mit Beschluss vom 28.7.2011 (Gz.: 4 StRR 115/11) die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Passau vom 16.3.2011 bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 zurückgestellt.
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Angeklagten in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (s. dazu BayVerfGH Beschluss vom 3.5.2012 - Gz.: 11 CS 11.2795 zitiert nach juris, dort Rdn. 24).
  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    Laut Art. 11 IV der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein (3. EG-Führerschein-RL) entfaltet eine nach dem 19.01.2009 erteilte Fahrerlaubnis im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtswirkung mehr, wenn zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen oder versagt wurde oder darauf verzichtet wurde (vgl. VGH München NZV 2010, 48 ff., Az: 11 Cs 09.2082 vom 10.11.2009).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.9.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    Da der tschechische Führerschein nach dem 18.01.2009 (Inkrafttreten der 3. EG-Führerschein-Richtlinie zum 19.01.2009) erteilt wurde, steht auch die Rechtsprechung des EuGH in Sachen "Kapper" und "Halbritter" einer Strafbarkeit nicht entgegen (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 26.05.2010, Gz: 2 Ss 269/10; OLG München Beschluss vom 14.02.2011, Gz.: 4 StRR 121/10).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.9.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    dd) Nach dem Urteil des EuGH vom 29.4.2004 - Kapper (NJW 2004, 1725) ist das Wohnsitzerfordernis des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV i.d. Fassung vom 7.8.2002, wonach "die Berechtigung des Abs. 1 nicht für Inhaber einer EU- oder EWG Fahrerlaubnis gilt, die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten", nicht mit EG-Recht vereinbar.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12
    ee) Mit Urteilen des EuGH vom 26.6.2008 - Wiedemann und Zerche (C-329/06) wurden jedoch zwei Einschränkungen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennungspflicht vorgenommen.
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