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   OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12, 4 StRR 74/12   

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https://dejure.org/2012,29506
OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12, 4 StRR 74/12 (https://dejure.org/2012,29506)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2012 - 4St RR 74/12, 4 StRR 74/12 (https://dejure.org/2012,29506)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 4St RR 74/12, 4 StRR 74/12 (https://dejure.org/2012,29506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit, wenn er nach Durchführung eines der Regelung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein entsprechenden Verfahren erteilt worden ist. Dies ...

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Anerkennung tschechischer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    Am 26.4.2012 hat die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-419/10 in dem Verwaltungsverfahren Wolfgang Hofmann gegen den Freistaat Bayern im oben benannten Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes entschieden.

    b) Nach dem auf Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.08.2010 ergangenen Urteil des EuGH vom 26.04.2012 - Wolfgang Hofmann (C-419/10) gilt die oben für den Geltungsbereich der Richtlinie 91/439-EG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (2. Führerscheinrichtlinie) dargestellte Rechtsprechung auch unter dem Geltungsbereich der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 fort (Rdn. 59 ff.).

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    Der Generalstaatsanwalt in München hat mit Vorlageschreiben vom 11.3.2012 beantragt, die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 6.12.2011 bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 zurückzustellen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.4.2012 (Gz.: 4 StRR 048/12) die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 6.12.2011 bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 zurückgestellt.

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Angeklagten in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (s. dazu BayVerfGH Beschluss vom 3.5.2012 - Gz.: 11 CS 11.2795 zitiert nach juris, dort Rdn. 24).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    ee) Mit Urteilen des EuGH vom 26.06.2008 - Wiedemann und Zerche (C-329/06) wurden jedoch zwei Einschränkungen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennungspflicht vorgenommen.
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    Auch der VGH München hat sich in seinem Vorlagebeschluss an den EuGH vom 7.10.2010 ausdrücklich für die wortgetreue Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ausgesprochen (NJW 2011, 1380).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    Gleiches gilt für das OLG Stuttgart (NJW 2010, 2818) sowie Mosbacher/Gräfe (NJW 2009, 801 ff).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    dd) Nach dem Urteil des EuGH vom 29.April 2004 - Kapper (NJW 2004, 1725) ist das Wohnsitzerfordernis des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV i.d. Fassung vom 7. August 2002, wonach "die Berechtigung des Abs. 1 nicht für Inhaber einer EU- oder EWG Fahrerlaubnis gilt, die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten", nicht mit EG-Recht vereinbar.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
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