Rechtsprechung
LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Unbegründete Beschwerde gegen die Verlängerung der Abschiebehaft
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 23.06.2016 - 3 XIV 69/16
- LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
- BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist
Auszug aus LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde wies der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.05.2016, Az. V ZB 25/16, zurück. - BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH vom 15.09.2011, FGPrax 2011, 317). - BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10
Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der …
Auszug aus LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
Ein Verhindern setzt voraus, dass ein von dem Willen des Ausländers abhängiges pflichtwidriges Verhalten ursächlich dafür ist, dass die Abschiebung nicht erfolgen konnte, wenn also das für die Abschiebung bestehende Hindernis auf ein Tun, zu dessen Unterlassen er verpflichtet ist, oder auf ein Unterlassen zurückgeht, während er zu einem Tun verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2010, V ZA 2/10). - BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 06.07.2016 - 4 T 2269/16
Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22. Juli 2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511).