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   LG Kleve, 18.12.2008 - 4 T 299/08   

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https://dejure.org/2008,27768
LG Kleve, 18.12.2008 - 4 T 299/08 (https://dejure.org/2008,27768)
LG Kleve, Entscheidung vom 18.12.2008 - 4 T 299/08 (https://dejure.org/2008,27768)
LG Kleve, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 4 T 299/08 (https://dejure.org/2008,27768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zahlung an einen Patienten im Maßregelvollzug als Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) (§ 14 Abs. 4 MRVG NRW) sind als zweckgebundene Leistung unpfändbar.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zahlung an einen Patienten im Maßregelvollzug als Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) (§ 14 Abs. 4 MRVG NRW) sind als zweckgebundene Leistung unpfändbar.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit eines zum täglichen Bedarf ausgezahlten Barbetrages einer Maßregelvollzugspatientin; Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses; Unpfändbarkeit eines zweckgebundenen Anspruchs

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Unpfändbarkeit des Taschengeldanspruchs im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 191/03

    Pfändbarkeit des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Auszug aus LG Kleve, 18.12.2008 - 4 T 299/08
    Allerdings ist hiernach der Anspruch des Strafgefangenen gegen den Träger der Justizvollzugsanstalt auf Auszahlung seines Eigengeldguthabens gemäß § 829 BGB pfändbar (vgl. BGH FamRZ 2004, 1717 f.).
  • BGH, 30.04.2020 - VII ZB 82/17

    Pfändbarkeit des Taschengeldes eine Schuldners in einer Pflegeeinrichtung

    Aufgrund dieser Zweckbindung scheidet eine Abtretung in dem genannten Umfang und damit auch eine Pfändung des Auszahlungsanspruchs aus (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 191/03, FamRZ 2004, 1717, juris Rn. 16, der in einem obiter dictum die Unpfändbarkeit des Hausgelds eines Strafgefangenen wegen seiner Zweckbindung als naheliegend bezeichnet hat; ebenso LG Kleve, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 4 T 299/08, juris Rn. 4, zum Taschengeldanspruch eines Maßregelvollzugspatienten).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2019 - 3 K 11231/18

    Eilrechtsschutz; Verwaltungsvollstreckung; Pfändungsschutz; Existenzminimum

    Nach welcher Pfändungsschutznorm der ZPO (etwa nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO oder nach den §§ 850 ff. oder nach § 765a ZPO) dieser von der Stadt ... als Existenzminimum aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gewährte Geldbetrag pfändungsfrei bleibt oder ob er als zweckgebundene Leistung im Sinne von § 399 Abs. 1 BGB bereits unpfändbar ist (so LG Klewe, Beschluss vom 18.12.2008 - 4 T 299/08 - zu § 14 MRVG NRW, der allerdings den Geldbetrag ausdrücklich zur persönlichen Verfügung festlegt; offen gelassen BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 -, juris Rn. 15; zur Unpfändbarkeit des Taschengeldanspruchs wegen Zweckbindung vgl. auch BeckOK Strafvollzug BW/Reber, 10. Ed. 01.10.2018, JVollzGB III § 53 Rn. 9) kann aufgrund der bloß summarischen Prüfung im vorläufigen Rechtsschutz dahinstehen.
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