Rechtsprechung
   LG Kiel, 01.07.2014 - 4 T 42/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21716
LG Kiel, 01.07.2014 - 4 T 42/14 (https://dejure.org/2014,21716)
LG Kiel, Entscheidung vom 01.07.2014 - 4 T 42/14 (https://dejure.org/2014,21716)
LG Kiel, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 4 T 42/14 (https://dejure.org/2014,21716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 802a Abs 2 Nr 2 ZPO, § 802c ZPO, § 802d Abs 1 S 2 ZPO, § 9 Anlage Nr 261 GvKostG
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kostenpflichtige Übersendung der alten Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher bei Beantragung einer erneuten Vermögensauskunft innerhalb der Sperrfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrags des Gläubigers auf Mitteilung des Datums und des Aktenzeichens einer bereits geleisteten Vermögensauskunft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersendung der alten Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 27.10.2016 - I ZB 21/16

    Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft: Verzicht des Gläubigers auf die

    a) Eine Ansicht, der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, nimmt an, es bestehe keine Dispositionsbefugnis des Gläubigers hinsichtlich der Übersendung des innerhalb der Sperrfrist bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses (vgl. LG Münster, DGVZ 2014, 201; LG Kiel, DGVZ 2014, 220; AG Heidelberg, DGVZ 2013, 166; AG Mühldorf, DGVZ 2013, 193; AG Dortmund, DGVZ 2014, 72; Wasserl, DGVZ 2013, 85, 88; Mroß, DGVZ 2014, 19; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., KVGv Nr. 261 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2016 - 11 W 70/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Niederschlagung wegen bei unrichtiger Sachbehandlung

    Kostenrechtlich wird daraus die Konsequenz gezogen, dass der Gerichtsvollzieher zu Recht die durch Übersendung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses entstandene Gebühr für die Erteilung der Abschrift in Rechnung stellt (LG Würzburg, Beschluss vom 30. März 2015 - 3 T 284/15, juris; LG Kiel, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 4 T 42/14, juris; LG Münster, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 5 T 194/14, juris; AG Schwerin, Beschluss vom 25. September 2015 - 50 M 2486/15, juris; AG Weißenfels, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 13 M 1641/14, juris).
  • OLG Hamm, 10.02.2015 - 25 W 277/14

    Zulässigkeit der Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen eine den Kostenansatz

    Diese Ansicht wird von den Bezirksrevisoren in Nordrhein-Westfalen, der Landesjustizverwaltung im Rahmen der Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher und überwiegend in der Fachliteratur des Gerichtsvollzieherwesens vertreten (Niederschrift über die 42. Landesweite Dienstbesprechung der Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren vom 29. bis 31.10.2013 in Recklinghausen; Wasserl, DGVZ 2013, 85, 88) und auch von Teilen der Literatur (Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 802 d, Rdn. 3, Hartmann in Kostengesetze, 44. Auflage (2014), KV-Nr. 261, Rdn. 3) sowie in der Rechtsprechung geteilt (zB. LG Münster DGVZ 2014, 201 ff; LG Kiel, DGVZ 2014, 220 - 224).
  • OLG Hamm, 10.02.2015 - 25 W 306/14

    Kosten des Gerichtsvollziehers für die Erteilung einer Abschrift des letzten

    Diese Ansicht wird von den Bezirksrevisoren in Nordrhein-Westfalen, der Landesjustizverwaltung im Rahmen der Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher und überwiegend in der Fachliteratur des Gerichtsvollzieherwesens vertreten (Niederschrift über die 42. Landesweite Dienstbesprechung der Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren vom 29. bis 31.10.2013 in Recklinghausen; Wasserl, DGVZ 2013, 85, 88; aA Harnacke/Bungardt DGVZ 2013, 1, 4) und auch von Teilen der Literatur (Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 802 d, Rdn. 3, Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage (2013), KV-Nr. 261, Rdn. 3) sowie in der Rechtsprechung geteilt (zB. LG Münster DGVZ 2014, 201 ff; LG Kiel, DGVZ 2014, 220 - 224).
  • LG Verden, 06.04.2016 - 6 T 173/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Antrages auf

    a) So haben das LG Würzburg (Beschluss vom 30.03.2015, 3 T 284/15), das LG Kiel (Beschluss vom 1. Juli 2014, 4 T 42/14) sowie das AG Dortmund (Beschluss vom 10. Januar 2014, 241 M 2027/13) entschieden, dass § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO eine unverzichtbare Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Weiterleitung der bereits abgegebenen Vermögensauskunft begründe, sobald ein Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt sei und der Gerichtsvollzieher feststelle, dass innerhalb der 2-Jahres-Frist bereits ein Vermögensverzeichnis erstellt worden ist.
  • AG Weißenfels, 08.01.2015 - 13 M 1641/14

    Gerichtsvollziehertätigkeit: Bedingter Auftrag zur Übersendung eines

    2014, 92 M 5/13; AG Bad Segeberg, Beschl. v. 14. Febr. 2014, 6 M 19/14; a.M. u.a. LG Kiel, Beschl. v. 01. Juli 2014, 4 T 42/14; LG Münster, Beschl. v. 21. Mai 2014, 5 T 194/14 m. zahlr.
  • LG Dessau-Roßlau, 28.06.2016 - 1 T 294/15

    Gerichtsvollziehergebühren: Zulässigkeit der Beschränkung des

    Die Vertreter der einen Auffassung (vgl. u.a. LG Würzburg, Beschluss vom 30.03.2015 - 3 T 284/15 - LG Kiel, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 4 T 42/14 - LG Halle, Beschluss vom 23.02.2015 - 1 T 31/15 - LG Münster, Beschluss vom 21.05.2014 - 5 T 194/14 -) erachten eine derartige Antragseinschränkung im Rahmen des § 802 d ZPO für unzulässig und orientieren sich in ihrer Begründung im Wesentlichen am Wortlaut des § 802 d I S. 2 ZPO.
  • AG Schwerin, 25.09.2015 - 50 M 2486/15

    Gerichtsvollzieherauftrag: Beschränkung auf die Übersendung eines nicht mehr als

    Die Übersendung des vorhandenen Vermögensverzeichnisses innerhalb der - nun - auf zwei Jahre verkürzten Frist unterliegt folglich nach dem Willen des Gesetzgebers nicht (mehr) der Dispositionsbefugnis des Gläubigers (LG Kiel, Beschluss vom 01.07.2014 - 4 T 42/14, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht