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   LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15   

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https://dejure.org/2017,36648
LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15 (https://dejure.org/2017,36648)
LG Traunstein, Entscheidung vom 16.02.2017 - 4 T 4506/15 (https://dejure.org/2017,36648)
LG Traunstein, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 4 T 4506/15 (https://dejure.org/2017,36648)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15
    Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe setzt neben der Bedürftigkeit des Betroffenen voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BGH vom 20.05.2016, V ZB 140/15).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15
    Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH vom 15.09.2011, FGPrax 2011, 317).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15
    Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22. Juli 2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Auszug aus LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15
    Da der Beschluss in den Gründen die sofortige Vollziehbarkeit nach § 422 FamFG begründet, kann der Beschluss dahingehend ausgelegt werden, dass diese angeordnet werden sollte (vgl. OLG Hamm vom 29.04.2008, FGPrax 2009, 135).
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