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VGH Hessen, 24.01.2007 - 4 TG 2870/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines kleinen Beherbergungsgewerbes hinsichtlich der Zulässigkeit in einem reinen Wohngebiet; Bauvorhaben als kleiner Beherbergungsbetrieb bei einer Anzahl von 14 Betten; Verletzung von Nachbarrechten durch eine Baugenehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 1
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet - kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes, Nachbar - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist Betrieb des Beherbergungsgewerbes "klein"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Kleiner" Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet? (IBR 2007, 281)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 30.10.2006 - 9 G 1551/06
- VGH Hessen, 24.01.2007 - 4 TG 2870/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 308 (Ls.)
- DÖV 2007, 805
- BauR 2007, 926
- BauR 2009, 1530
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12
Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit …
Die kleinen Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden dadurch gekennzeichnet, dass sie sich der Vermietung von Wohnräumen annähern, baulich zumeist nicht besonders in Erscheinung treten und in Folge dessen auch den Charakter des reinen Wohngebietes nicht beeinflussen (…vgl. OVG Hamburg B. v. 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 - BRS 63 Nr. 68 = Juris Rn. 7; vgl. a. VGH Kassel B. v. 24.01.2007 - 4 TG 2870/06 - BRS 71 Nr. 53 = Juris Rn. 4 sowie zur Bedeutung der Bettenzahl VGH Mannheim U. v. 31.01.1997 - 8 S 3167/96 - BRS 59 Nr. 58 = Juris Rn. 17;… zum Begriff des "wohnartigen (Gewerbe-)Betriebs" vgl. Schiller in Gelzer Bauplanungsrecht Rn. 1546 u. Jäde BauNVO § 3 Rn. 44). - OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2007 - 1 MB 15/07 Beherbergungsbetriebe können u. U. neben der Übernachtungsmöglichkeit weitere Angebote (z. B. Aktivitäten, Behandlungsmöglichkeiten, Wellness-Bereich) einschließen, die ihre Anziehungskraft und damit die über eine reine Wohnnutzung der übrigen Grundstücke im Baugebiet hinausgehende Intensität der Grundstücksnutzung steigern (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 24.01.2007, 4 TG 2870/06, DWW 2007, 152).
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