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   VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85   

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https://dejure.org/1985,3832
VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85 (https://dejure.org/1985,3832)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.1985 - 4 TH 1864/85 (https://dejure.org/1985,3832)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - 4 TH 1864/85 (https://dejure.org/1985,3832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BauR 1986, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 27.01.1984 - 4 TH 277/84
    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85
    Ebenso wie Anlagen, die geeignet sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, dem gewöhnlichen bauaufsichtlichen Verfahren unterworfen sind, wenn sie dauernd oder langfristig auf einem und demselben Platz aufgestellt werden, ohne den Standort zu verändern und keine fliegenden Bauten i.S. des § 106 Abs. 1 Satz 1 HBO sind (Hess.VGH, B. v. 27.1.1984 - 4 TH 277/84 - BRS 42 Nr. 151 = Hess.VGRspr. 1984, 81) sind auch ortsfest benutzte Wohnwagen bauliche Anlagen.
  • VGH Hessen, 20.03.1981 - IV TH 20/81

    Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet; Genehmigungspflicht eines Taubenschlages

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann der Fall, wenn die Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Verwaltungsaktes aus wichtigen Gründen sofort erfolgen muß, also eilbedürftig ist (Hess. VGH, B. v. 20.03.1981 - IV TH 20/81 - BRS 38 Nr. 66, B. v. 10.11.1976 - IV TH 70/76 - HessVGRspr. 1976, 90 = BRS 30 Nr. 182).
  • VGH Hessen, 08.07.1982 - IV TH 40/82
    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.1985 - 4 TH 1864/85
    Der Verstoß gegen die Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, die ihren Niederschlag in einem präventiven gesetzlichen Bauverbot gefunden hat (§ 96 Abs. 7 HBO), reicht für die Begründung des sofortigen Vollzuges des Nutzungsverbotes aus (vgl. Hess. VGH, B v. 08.07.1982 - IV TH 40/82 HessVGRspr. 1983, 6 m.w.N.), wenn die Bauaufsichtsbehörde die Anordnung - wie hier geschehen - mit der formellen Illegalität der Anlage begründet hat.
  • VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

    Zu diesen Anlagen gehören neben Zelten, die mit Heringen und/oder ähnlichen Befestigungen mit dem Erdboden verankert sind, vgl. Gädtke/Czepuck/Johlen/Plietz/Wenzel, BauO NRW, 12. Aufl., § 2 Rdnr. 45, auch zu Wohnzwecken genutzte Wohn-, Bau- und Verkaufswagen, bei denen die Funktion als Transportmittel bei wertender Betrachtung in den Hintergrund tritt, vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 S 2.98 -, BRS 60 Nr. 206; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 1985 - 4 TH 1864/85 -, BRS 44 Nr. 136 = juris, sowie Pkws mit Vorzelt bzw. Windschutz, wenn diese überwiegend ortsfest benutzt werden.
  • VGH Hessen, 20.03.1987 - 4 TH 2828/86

    Genehmigungspflicht für das Abstellen von Wohnwagen

    Das Flurstück Nr. 54/1 ist Teil des aus den Parzellen Nr. 5411 und 54/2 bestehenden Grundstücks, das der Pächter des Grundstücks, Herr W. L., ohne die erforderliche Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 HBO als Campingplatz genutzt hat und hat nutzen lassen und auf dem zeitweise acht Wohnwagen mit Vorzelt aufgestellt waren (vgl. B. des Senats - 4 TH 1864/85 - BRS 44 Nr. 136).

    Denn die Beseitigung kann in diesem Fall einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden, weil sie ohne Substanzverlust zu bewerkstelligen ist (ß. v. 22.10.1985 - 4 TH 1864/85 - a.a.O. ).

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