Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 08.04.2013

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13   

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https://dejure.org/2013,14753
LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,14753)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,14753)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,14753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kindergartenbeiträge für U3-Ganztagesbetreuung als einkommensmindernder Mehrbedarf iSv. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO; Prozesskostenhilfe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 SGB 8, § 90 Abs 3 SGB 8, § 115 Abs 1 S 3 Nr 4 ZPO, § 9 RBEG
    Kindergartenbeiträge für U3-Ganztagesbetreuung als einkommensmindernder Mehrbedarf iSv. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO - Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensberechnung zur Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderbetreuungskosten als einkommensmindernder "Mehrbedarf" bei der Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kindergartengebühren können bei Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - L 19 AS 2054/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Teilweise wird (jedenfalls im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende) ein solchen "Mehrbedarf" aber abgelehnt, mit der Begründung, Kindergartengebühren seien im § 28 SGB II (bzw. sozialhilferechtlich: § 34 SGB XII) nicht enthalten und diese Normen seien für die Gewährung von Sonderbedarfen abschließend (LSG Nordrhein-Westfalen 09. Januar 2012 - L 19 AS 2054/11 B - juris).

    d) Auch kann die Anerkennung der Kindergartenbeiträge als weiterer Bedarf im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO nicht deswegen versagt werden, weil sozialhilferechtlich oder im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende Kindergartengebühren nicht in § 34 SGB XII, bzw. § 28 SGB II als zusätzliche Bedarfe für Bildung und Teilhabe ausgewiesen sind (so aber: LSG Nordrhein-Westfalen 9. Januar 2012 aaO.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Nachdem nach dem Urteil des BVerfG vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09 ua. - BVerfGE 125, 175) die Regelbedarfe neu ermittelt werden mussten, wurden Kindergartengebühren nicht mehr in der EVS 2008 als regelbedarfsrelevante Positionen in der Abteilung 10 eingestellt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2009 - 3 Ta 179/09

    Sofortige Beschwerden gegen PKH-Beschluss; Darlegungsumfang im PKH-Verfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Argumentiert wurde bislang stets damit, dass von den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, bzw. von den in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b ZPO erhöhten Freibeträgen der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts abgedeckt sei (BGH 05. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008 1152; LAG Schleswig-Holstein 20. Oktober 2009 - 3 Ta 179/09 - juris; OLG Stuttgart 26. Oktober 2005 - 8 WF 140/05 - FamRZ 2006, 499; OLG Nürnberg 29. August 2005 - 10 UF 396/05 - FamRZ 2006, 642; OLG Sachsen-Anhalt 22. Dezember 1999 - 14 WF 53/99 - OLGR Naumburg 2000, 2010).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 8 WF 140/05

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verminderung des einzusetzenden Einkommens um den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Argumentiert wurde bislang stets damit, dass von den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, bzw. von den in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b ZPO erhöhten Freibeträgen der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts abgedeckt sei (BGH 05. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008 1152; LAG Schleswig-Holstein 20. Oktober 2009 - 3 Ta 179/09 - juris; OLG Stuttgart 26. Oktober 2005 - 8 WF 140/05 - FamRZ 2006, 499; OLG Nürnberg 29. August 2005 - 10 UF 396/05 - FamRZ 2006, 642; OLG Sachsen-Anhalt 22. Dezember 1999 - 14 WF 53/99 - OLGR Naumburg 2000, 2010).
  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 10 UF 395/05

    Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens als Mehrbedarf im Sinne der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Argumentiert wurde bislang stets damit, dass von den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, bzw. von den in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b ZPO erhöhten Freibeträgen der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts abgedeckt sei (BGH 05. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008 1152; LAG Schleswig-Holstein 20. Oktober 2009 - 3 Ta 179/09 - juris; OLG Stuttgart 26. Oktober 2005 - 8 WF 140/05 - FamRZ 2006, 499; OLG Nürnberg 29. August 2005 - 10 UF 396/05 - FamRZ 2006, 642; OLG Sachsen-Anhalt 22. Dezember 1999 - 14 WF 53/99 - OLGR Naumburg 2000, 2010).
  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 14 WF 53/99

    Prozesskostenhilfe - Einkommen - besondere Belastungen - Essens- und Platzgeld

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Argumentiert wurde bislang stets damit, dass von den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, bzw. von den in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b ZPO erhöhten Freibeträgen der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts abgedeckt sei (BGH 05. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008 1152; LAG Schleswig-Holstein 20. Oktober 2009 - 3 Ta 179/09 - juris; OLG Stuttgart 26. Oktober 2005 - 8 WF 140/05 - FamRZ 2006, 499; OLG Nürnberg 29. August 2005 - 10 UF 396/05 - FamRZ 2006, 642; OLG Sachsen-Anhalt 22. Dezember 1999 - 14 WF 53/99 - OLGR Naumburg 2000, 2010).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13
    Argumentiert wurde bislang stets damit, dass von den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, bzw. von den in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b ZPO erhöhten Freibeträgen der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts abgedeckt sei (BGH 05. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008 1152; LAG Schleswig-Holstein 20. Oktober 2009 - 3 Ta 179/09 - juris; OLG Stuttgart 26. Oktober 2005 - 8 WF 140/05 - FamRZ 2006, 499; OLG Nürnberg 29. August 2005 - 10 UF 396/05 - FamRZ 2006, 642; OLG Sachsen-Anhalt 22. Dezember 1999 - 14 WF 53/99 - OLGR Naumburg 2000, 2010).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2018 - 4 Ta 1/18

    Prozesskostenhilfe - Kosten für die Kernzeitbetreuung schulpflichtiger Kinder als

    (Fortentwicklung von LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13).

    Da die Freibeträge abgeleitet werden aus den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, folgt, dass nur solche Bedarfe berücksichtigt werden können, die nicht in den Regelsätzen enthalten sind (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13, Rn. 16).

    Dies hat seinen Grund aber im Wesentlichen darin, dass - wie bei den Kosten für die Betreuung noch nicht schulpflichtiger Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Einrichtungen der Kindertagespflege (vergl. hierzu: LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13, Rn. 18) - die Kosten für eine bedarfsgerechte Betreuung von Schulkindern in Tageseinrichtungen gemäß §§ 24 Abs. 4, 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 SGB VIII bei bedürftigen Personen ohnehin vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sind.

    Dies kann aber nicht dazu führen, dass andere Personen, die nicht Leistungsempfänger nach dem SGB XII und dem SGB II sind, entgegengehalten werden kann, die Betreuungskosten wären eigentlich im Regelsatz enthalten (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13, Rn. 19).

    Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich bei den Betreuungskosten nicht um einen Sonderbedarf, sondern um einen Regelbedarf, der lediglich nicht im Regelsatz abgebildet wurde (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13, Rn. 21).

    Kosten für die Betreuung können nur angemessen sein, wenn ein Anspruch auf diese Betreuung, bzw. zumindest eine Förderungsfähigkeit iSv. § 24 SGB VIII besteht (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13, Rn. 22).

    Nicht zu berücksichtigen ist lediglich der Eigenanteil von 1, 00 Euro je Essen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 RBEG (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13, Rn. 29).

  • LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den

    Für Nichtleistungsempfänger muss dies im Rahmen der Prozesskostenhilfe aber dazu führen, dass notwendige Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd berücksichtigt werden, und zwar dann, wenn ein Betreuungsanspruch oder eine Förderungsfähigkeit für die Betreuung nach § 24 SGB VIII besteht (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13 - II. 2. b), e) der Gründe).
  • OLG Celle, 26.06.2018 - 19 WF 76/18

    Beschwerde gegen die Ratenzahlungsanordnung in dem Verfahrenskostenhilfe

    Dafür spricht, dass der Gesetzgeber die Kosten für die Kinderbetreuung zwar als Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts anerkannt hat, diesem Bedarf bei Hilfebedürftigen aber keinen Regelsatzbetrag zugewiesen hat, weil er von der grundsätzlichen Kostenfreiheit der Kinderbetreuung bei Bedürftigen ausging ( Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13 -, Rn. 19, juris).

    Denn nach § 90 Abs. 3 SGB VIII soll ein Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nicht erhoben oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten ist ( Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 Ta 11/13 -, Rn. 18, juris).

  • LAG Köln, 14.01.2019 - 1 Ta 211/18

    Berücksichtigung von einem Mitbewohner allein getragener Mietkosten bei der

    Derartige Verpflegungskosten sind gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO als besondere Belastung berücksichtigungsfähig, wobei jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (RBEG) ein Eigenanteil für ersparte Verbrauchsausgaben für Ernährung in Höhe von 1, 00 EUR pro Mahlzeit zu berücksichtigen ist (LAG Baden-Württemberg 27.06.2013 - 4 Ta 11/13 - ebenso LAG Baden-Württemberg 01.03.2018 - 4 Ta 1/18 - RPfl 2018, 393 für die schulische Mittagsverpflegung).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17895
LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,17895)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.04.2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,17895)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. April 2013 - 4 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,17895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Darlegungslast desjenigen, der sich darauf beruft, dass ein Arbeitsverhältnis vorliege, das Bundesarbeitsgericht (vgl. hierzu insbesondere 15.12.1999 - 5 AZR 566/99 - und 09.06.2010- 5 AZR 332/09) ausgeführt hat, dass entsprechende Beweisantritte nur zu berücksichtigen sind, wenn sie zu entsprechend substantiiertem Vorbringen erfolgen.

    Dementsprechend verlangte das Bundesarbeitsgericht auch in der Entscheidung vom 09.06.1910 (5 AZR 332/09), dass der Tatsachenvortrag, Weisungen hinsichtlich der Arbeitszeit unterworfen zu sein, danach substantiiert wird, wann derjenige, der seine Arbeitnehmereigenschaft behauptet, von welchem Vertreter der Gegenpartei eine Weisung welchen Inhalts erhalten habe.

    In der Entscheidung vom 09.06.2010 (5 AZR 332/09) hat das Bundesarbeitsgericht desweiteren ausgeführt, dass der Arbeitszeitsouveränität nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme an Besprechungsterminen (dort mit dem Organisationsleiter) entgegenstehe.

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. z. B. BAG 21.12.2010 - 10 AZB 14/10; 21.02.2007- 5 AZB 52/06).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 21.10.2010 entschiedenen Fall (10 AZB 14/10) lässt sich im vorliegenden Fall mangels substantiierten Vortrags auch nicht feststellen, dass der Kläger in einer Weise gebunden war, dass er etwa für die Beklagte zu den gesamten Öffnungszeiten anwesend hätte sein müssen.

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Tatsachen in diesem Sinne sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwarte angehörende Geschehnisse oder Zustände (BAG 15.12.1999 - 5 AZR 566/98).

    Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15.12.1999 - 5 AZR 566/98) betont hat, dass auch ein freier Mitarbeiter nicht etwa eine Unabhängigkeit dahingehend erwarten kann, dass er zu jeder Tages- und Nachtzeit nach freiem Belieben die Arbeitstätigkeit ausüben kann.

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Sofern der Kläger - allerdings ebenso unsubstantiiert - vorträgt, der Umfang seiner Tätigkeit habe eine solche Anwesenheit erfordert, er habe eine "Vollzeittätigkeit" erfordert, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19.01.2000 - 5 AZR 644/98) ein bestimmter Tätigkeitsumfang einen Mitarbeiter nicht zu einem Arbeitnehmer macht.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 19.01.2000 (5 AZR 644/98) ausgeführt, dass sich eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit im Sinne eines Arbeitsverhältnisses auch nicht daraus ergebe, dass ein Mitarbeiter (einer Rundfunkanstalt) zur Herstellung von Sendungen auf technische Einrichtungen und Mitarbeiter der Rundfunkanstalt angewiesen sei.

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94

    Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Das gleiche gilt für die Aufnahme des Klägers in ein Organigramm der Beklagten (vgl. dazu auch BAG 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, dort insbesondere Rn. 3).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. z. B. BAG 21.12.2010 - 10 AZB 14/10; 21.02.2007- 5 AZB 52/06).
  • BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87

    Arbeitsrechtlicher Status eines Theater-Fotografen - Abgrenzung eines

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    In der Entscheidung vom 14.09.1988 (5 AZR 642/87) hat das Bundesarbeitsgericht zum Arbeitnehmerstatus eines Bühnenfotografen entschieden, dass, soweit ihm vorgegeben worden sei, welche Objekte er aufnehmen solle, es sich nur um eine Abgrenzung des Vertragsgegenstandes handele.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    In diesen Fällen genügt zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen die alleinige Rechtsansicht des Klägers, Arbeitnehmer zu sein (grundlegend BAG 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - im Anschluss an die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17 - vgl. BAG a. a. O. Rn. 27; BAG 09.10.1996 - 5 AZB 18/96; BAG 26.10.2012 - 10 AZB 60/12).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZB 18/96

    Rechtsweg für Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    In diesen Fällen genügt zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen die alleinige Rechtsansicht des Klägers, Arbeitnehmer zu sein (grundlegend BAG 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - im Anschluss an die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 23.03.1995 - 4 Ta 19/95 - LAGE § 2 ArbGG 1979 Nr. 17 - vgl. BAG a. a. O. Rn. 27; BAG 09.10.1996 - 5 AZB 18/96; BAG 26.10.2012 - 10 AZB 60/12).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13
    Zu diesem Letzterem hat das Bundesarbeitsgericht (16.07.1997 - 5 AZR 312/96) Folgendes entschieden: Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

  • LAG Köln, 23.03.1995 - 4 Ta 19/95

    Kündigung: sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgericht bei ordentlicher Kündigung

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Die Notwendigkeit, auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders zurückzugreifen, kann nicht als Umstand gewertet werden, der auf eine Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen lässt (BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 -, Rn. 32, juris; LAG Köln, Beschluss vom 08. April 2013 - 4 Ta 11/13 -, Rn. 54, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2016 - 5 Ta 47/16

    Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sachliche

    Es liegt mithin insofern ein sic-non Fall vor, so dass insoweit der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist (LAG Köln, Beschl. v. 08.04.2013 - 4 Ta 11/13 - Rn. 5, juris).
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