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   LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09   

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https://dejure.org/2009,19987
LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 (https://dejure.org/2009,19987)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 (https://dejure.org/2009,19987)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 (https://dejure.org/2009,19987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei Anwendung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 9
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei Anwendung einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Mitbestimmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass auch die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14, m.w.N.).

    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, Kosten zu begrenzen (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14).

    Die Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlicher Rechte hat aber keinen vermögensrechtlichen Charakter (vgl. BAG Beschluss vom 09. November 2004 - 1 ABR 11/02 - NZA 2005, 70 und LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14).

    Die Beschwerdekammer schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamm an und macht sich diese zu eigen (vgl. LAG Hamm, 02. August 2005 - 13 TaBV 10/05 - LAG Hamm, 12. August 2005 - 13 TaBV 90/05 - LAG Hamm, 15. Juli 2005 - 10 TaBV 84/05 - LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14 m.w.N.).

  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09
    Die Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlicher Rechte hat aber keinen vermögensrechtlichen Charakter (vgl. BAG Beschluss vom 09. November 2004 - 1 ABR 11/02 - NZA 2005, 70 und LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14).
  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 84/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09
    Die Beschwerdekammer schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamm an und macht sich diese zu eigen (vgl. LAG Hamm, 02. August 2005 - 13 TaBV 10/05 - LAG Hamm, 12. August 2005 - 13 TaBV 90/05 - LAG Hamm, 15. Juli 2005 - 10 TaBV 84/05 - LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05

    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat;

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09
    Die Beschwerdekammer schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamm an und macht sich diese zu eigen (vgl. LAG Hamm, 02. August 2005 - 13 TaBV 10/05 - LAG Hamm, 12. August 2005 - 13 TaBV 90/05 - LAG Hamm, 15. Juli 2005 - 10 TaBV 84/05 - LAG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 28.12.2015 - 6 Ta 24/15

    Gegenstandswert bei Streit um Einhaltung und Reichweite einer

    Nach der Rechtsprechung des LAG Hamburg (LAG Hamburg 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12 - juris; LAG Hamburg 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 - juris) bietet die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer bei Streitigkeiten um Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Bedeutung der Angelegenheit.

    Dies gilt sowohl in Fällen, in denen es um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts geht, als auch in solchen Fällen, in denen die Einhaltung und Reichweite einer Betriebsvereinbarung im Streit sind (LAG Hamburg 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 - juris).

    Bei der Wertermittlung gibt die Staffel des § 9 BetrVG eine Orientierung: Der gesteigerten Bedeutung einer Angelegenheit bei der Betroffenheit einer größeren Zahl von Arbeitnehmern kann im Regelfall dadurch Rechnung getragen werden, dass ausgehend vom Grundfall (bis zu 20 Arbeitnehmern) für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln jeweils zusätzlich 5.000,00 EUR zu berücksichtigen sind (LAG Hamburg 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12 - juris; LAG Hamburg 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 - juris).

  • LAG Hamburg, 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 4.000,00 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 4.000,00 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09-, juris).

    Hinzukommt, dass es nach der Rechtsprechung der vierten Kammer des LAG Hamburg (30. November 2009 - 4 Ta 12/09) sowie der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamm (vgl. 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14 m. w. N.) , der sich die Beschwerdekammer anschließt, regelmäßig sachgerecht ist, bei der Bemessung der streitwertmäßigen Bedeutung, die eine Auseinandersetzung um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts hat, von der Anzahl der betroffenen Beschäftigten auszugehen und sich dabei an der Staffel des § 9 BetrVG zu orientieren; das Gleiche gilt, soweit es um die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung geht.

    Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von EUR 4.000,00 in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich EUR 4.000,00 zu berücksichtigen (LAG Hamburg, 30. November 2009 - 4 Ta 12/09) .

  • LAG Hamburg, 19.05.2016 - 7 Ta 8/16

    Gegenstandswert - Streit über die Auswahl von Teilnehmern für eine

    Nach der Rechtsprechung des LAG Hamburg (LAG Hamburg, 28.12.2015, 6 Ta 24/15; 10.2.2012, H 6 Ta 1/12; 30.11.2009, 4 Ta 12/09; zit. nach juris) bietet die Zahl der von einer Maßnahme möglicherweise betroffenen Arbeitnehmer bei Streitigkeiten um Beteiligungsrechte des Betriebsrats einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Bedeutung der Angelegenheit.

    Bei der Wertermittlung gibt die Staffel des § 9 BetrVG eine Orientierung: Der gesteigerten Bedeutung einer Angelegenheit bei der Betroffenheit einer größeren Zahl von Arbeitnehmern kann im Regelfall dadurch Rechnung getragen werden, dass ausgehend vom Grundfall (bis zu 20 Arbeitnehmern) für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln jeweils grundsätzlich zusätzlich 5.000,00 EUR zu berücksichtigen sind (LAG Hamburg, 28.12.2015, 6 Ta 24/15; 10.2.2012, H 6 Ta 1/12; 30.11.2009, 4 Ta 12/09; zit. nach juris), wobei Ausnahmen hiervon je nach Lage des Falles denkbar sind.

  • LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

    Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 5.000 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, juris).

    Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 5.000 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, juris).

  • LAG Hamburg, 27.07.2011 - 8 Ta 10/11

    Zur Berechnung des Gegenstandwerts für Anträge nach § 18 Abs 2 BetrVG

    Beschlüsse vom 30.06.2011 (8 Ta 11/11) und vom 30.11.2009 (4 Ta 12/09).

    Zu der Entscheidung des LAG Hamburg vom 30.11.2009 (4 Ta 12/09) besteht kein Widerspruch.

  • LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. November 2009 (- 4 Ta 12/09 - juris) haben sie angeregt, den Gegenstandswert auf EUR 80.000,00 festzusetzen und ausgeführt, dass in entsprechender Anwendung des § 9 BetrVG auf die Größe des Gesamtbetriebsrats abzustellen und entsprechend der Systematik des § 9 BetrVG von 20 Staffelsprüngen auszugehen sei.

    Bei der vorliegenden Fallkonstellation können die Maßstäbe, die die Kammer im Beschluss vom 30. November 2009 (- 4 Ta 12/09 - zitiert nach juris) entwickelt hat, nicht zur Anwendung kommen, denn Streitgegenstand des zugrundeliegenden Beschlussverfahren war nicht eine Auseinandersetzung um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts.

  • LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 2 Ta 44/21

    Streitwert - Gegenstandswert - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung -

    Der Streit um die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hat keinen vermögensrechtlichen Charakter (vgl. LAG Hamburg 30.11.2009 - 4 Ta 12/09).

    Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung (LAG Hamburg 30.11.2009 - 4 Ta 12/09, Rn 14).

  • LAG Hamburg, 12.04.2023 - 7 Ta 4/23

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Anfechtung Einigungsstellenspruch

    Bei der Wertermittlung gibt die Staffel des § 9 BetrVG eine Orientierung: Der gesteigerten Bedeutung einer Angelegenheit bei der Betroffenheit einer größeren Zahl von Arbeitnehmern kann im Regelfall dadurch Rechnung getragen werden, dass ausgehend vom Grundfall (bis zu 20 Arbeitnehmern) für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln jeweils zusätzlich 5.000,00 ? zu berücksichtigen sind (LAG Hamburg, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 6 Ta 24/15 -, Rn. 15, juris; vom 10. Februar 2012 - H 6 Ta 1/12 - juris; vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 - juris).
  • LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen

    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass auch die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14; LArbG Hamburg Beschluss vom 30. November 2009, 4 Ta 12/09 - juris).
  • LAG Hamburg, 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16

    Gegenstandswert - Zutritt zum Betrieb für Betriebsratsarbeit

    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, Kosten zu begrenzen (vgl. LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14; und LArbG Hamburg Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, Rn. 14, Juris).
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