Rechtsprechung
LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Streitwert, Mehrwert eines Vergleiches
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mehrwert eines Vergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche
- ra.de
- rewis.io
- RA Kotz
Vergleichsmehrwert - Bemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Grundsätze zum Mehrwert eines Vergleiches; insbesondere Freistellungsvereinbarung; Jahresabschlussvergütung; Zeugnis
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Mehrwert eines Vergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.05.2016 - 19 Ca 1435/16
- LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, die ausführlich in dem Beschluss vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08, NZA-RR 2009, 503 bis 505) begründet worden ist:.Diese Grundsätze und ihre Auswirkungen auf verschiedene, oft diskutierte Vergleichsmehrwerte wurden grundlegend in der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 03.03.2009 (4 Ta 467/08, NZA-RR 2009, 503 bis 505 und juris) dargestellt.
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines …
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Wie schon der Begriff "Streitgegenstand" nahe legt, muss es sich bei den wertbestimmenden Gegenständen um "streitige" Gegenstände handeln (vgl. auch BGH 14.09.2005 - IV ZR 145/04). - LAG Köln, 13.02.2015 - 5 Ta 36/15
Streitwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Darauf wird Bezug genommen (vgl. aus jüngerer Zeit zur Rechtsprechung anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln: 10.11.2015 - 11 Ta 336/15 - 29.07.2015 - 7 Ta 150/15 - 13.02.2015 - 5 Ta 36/15 - sämtlich juris und m. w. N.).
- LAG Köln, 08.02.2011 - 5 Ta 6/11
Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei Streit um Zwischenzeugnis und …
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Dementsprechend wird mit der Zeugnisregelung in dem Vergleich dieser Verfahrensgegenstand erledigt und es entsteht kein Mehrwert (vgl. auch LAG Köln 08.02.2011 - 5 Ta 6/11). - LAG Köln, 10.11.2015 - 11 Ta 336/15
Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Darauf wird Bezug genommen (vgl. aus jüngerer Zeit zur Rechtsprechung anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln: 10.11.2015 - 11 Ta 336/15 - 29.07.2015 - 7 Ta 150/15 - 13.02.2015 - 5 Ta 36/15 - sämtlich juris und m. w. N.). - LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07
Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Im Beschluss der erkennenden Kammer vom 15.05.2009 (4 Ta 88/09 - NRWE) wurden diese Grundsätze im Anschluss an eine Entscheidung des LAG Hamm vom 27.07.2007 (6 Ta 357/07 - juris) dahingehend ergänzt, dass in einem Prozessvergleich über die Erledigung streitgegenständlicher und nicht streitgegenständlicher Ansprüche hinaus auch die Ungewissheit über künftige Ansprüche, z. B. über Schadensersatzansprüche, beseitigt werden kann. - LAG Köln, 29.07.2015 - 7 Ta 150/15
Streitwert eines Vergleichs
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Darauf wird Bezug genommen (vgl. aus jüngerer Zeit zur Rechtsprechung anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln: 10.11.2015 - 11 Ta 336/15 - 29.07.2015 - 7 Ta 150/15 - 13.02.2015 - 5 Ta 36/15 - sämtlich juris und m. w. N.). - LAG Köln, 06.05.2016 - 4 Ta 85/16
Streitwert; Mehrwert eines Vergleiches; Arbeitszeugnis
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Zwar kann eine Regelung über die Erteilung eines Endzeugnisses unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrwert begründen (vgl. dazu z. B. die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 11.03.2016 - 4 Ta 85/16 - m. w. N.). - LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Ta 88/09
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 4 Ta 122/16
Im Beschluss der erkennenden Kammer vom 15.05.2009 (4 Ta 88/09 - NRWE) wurden diese Grundsätze im Anschluss an eine Entscheidung des LAG Hamm vom 27.07.2007 (6 Ta 357/07 - juris) dahingehend ergänzt, dass in einem Prozessvergleich über die Erledigung streitgegenständlicher und nicht streitgegenständlicher Ansprüche hinaus auch die Ungewissheit über künftige Ansprüche, z. B. über Schadensersatzansprüche, beseitigt werden kann.
- LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16
Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung
Einen Mehrwert haben in jedem Fall solche Regelungen, durch die ein Streit der Parteien über den der Vergleichsregelung zugrundeliegenden Gegenstand beigelegt wird (LAG Köln 09.06.2016 - 4 Ta 122/16 - juris Rn 4; siehe auch Ziffer I.22.1 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 09.07.2014).Nicht zu folgen ist der Auffassung, wonach ein Vergleichsmehrwert nicht entstehen soll, wenn über den einbezogenen Anspruch zuvor kein Streit der Parteien bestand (so z.B. LAG Köln 09.06.2016 - 4 Ta 122/16 - juris Rn 4; siehe auch die Empfehlung unter Ziff. I.22.1. des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 09.07.2014).
- OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
Kein Vergleichsmehrwert, wenn ein Prozessvergleich auch bislang nicht streitige …
Grundsätzlich gilt für den gebührenrelevanten Mehrwert eines Vergleichs, dass ein Vergleichsmehrwert anfällt, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit oder außergerichtlicher Streit erledigt oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (LAG Köln, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 Ta 122/16- , juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 232/04 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 -, juris). - LAG München, 08.02.2018 - 7 Ta 55/17
Gegenstandswert; Mehrwert für Vergleich
Nicht zu folgen ist der Auffassung, wonach ein Vergleichsmehrwert nicht entstehen soll, wenn über den einbezogenen Anspruch zuvor kein Streit der Parteien bestand (so z.B. LAG Köln 09.06.2016 - 4 Ta 122/16; siehe auch die Empfehlung unter Ziff. I.22.1. des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 09.07.2014).