Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2006 - 4 Ta 124/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begehr einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine durchzuführende Schadenersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldklage; Unfall in Folge von Glatteis auf dem Betriebsweg sowie Bestimmung des Umfangs des Betriebsbereiches ; Haftungsprivileg wegen der Verwirklichung ...
- Judicialis
SGB VII § 8 Abs. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB VII §§ 104 ff.; ; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; SGB VII § 8 Abs. 2 § 104 Abs. 1 Satz 1
Unbegründete Schadensersatzklage bei Glatteisunfall vor Dienstgebäude - Abgrenzung zum Wegeunfall - Haftungsprivileg des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Betriebsweg
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 02.06.2006 - 2 Ha 1/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2006 - 4 Ta 124/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2006 - 4 Ta 124/06
In diesen Fällen ist nach der Zweckbestimmung der §§ 104 ff. SGB VII eine Haftungseinschränkung geboten, weil sich aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko verwirklicht hat, von dem der Unternehmer auch hinsichtlich eventueller Freistellungs- oder Erstattungsansprüche grundsätzlich befreit werden soll (vgl. BGH, VI ZR 349/02).