Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9896
LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11 (https://dejure.org/2011,9896)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.05.2011 - 4 Ta 14/11 (https://dejure.org/2011,9896)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 4 Ta 14/11 (https://dejure.org/2011,9896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • Justiz Hamburg

    § 42 Abs 4 S 1 GKG 2004, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 103 BetrVG, § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004
    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist auf drei Bruttomonatsvergütungen festzusetzen; Gegenstandswert in Beschlussverfahren betreffend den Antrag des Arbeitgebers auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenstandswert im Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 488
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 26.11.2009 - 5 Ta 603/09

    Streitwert im Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11
    Vorliegend gibt es jedoch Anknüpfungspunkte, die es rechtfertigen bei Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG den Gegenstandswert entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG festzusetzen, denn das Zustimmungsersetzungsverfahren stellt praktisch den vorweggenommenen Kündigungsschutzprozess dar (vgl. Hessisches LArbG Beschluss 26. November 2009 - 5 Ta 603/09 - AE 2010, 65 f; LArbG Baden-Württemberg Beschluss vom 02. November 2009 - 5 Ta 113/09 - NZA-RR 2010, 102 ff; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30. März 2004 - 2 Ta 69/04 - NZA-RR 2004, 373 f; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 12 Rz. 145 m.w.N.).

    Im umgekehrten Fall ist in einem späteren Kündigungsschutzverfahren das Gericht an die Feststellung gebunden, dass die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles gerechtfertigt ist, denn die Rechtskraft der Entscheidung im Beschlussverfahren erstreckt sich auf das Betriebsratsmitglied, das im Hinblick auf § 103 Abs. 2 Satz 2 BetrVG in dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht zu beteiligen ist (vgl. Hessisches LArbG Beschluss 26. November 2009 - 5 Ta 603/09 - AE 2010, 65 f).

  • LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09

    Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass auch die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14; LArbG Hamburg Beschluss vom 30. November 2009, 4 Ta 12/09 - juris).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass auch die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14; LArbG Hamburg Beschluss vom 30. November 2009, 4 Ta 12/09 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09

    Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11
    Vorliegend gibt es jedoch Anknüpfungspunkte, die es rechtfertigen bei Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG den Gegenstandswert entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG festzusetzen, denn das Zustimmungsersetzungsverfahren stellt praktisch den vorweggenommenen Kündigungsschutzprozess dar (vgl. Hessisches LArbG Beschluss 26. November 2009 - 5 Ta 603/09 - AE 2010, 65 f; LArbG Baden-Württemberg Beschluss vom 02. November 2009 - 5 Ta 113/09 - NZA-RR 2010, 102 ff; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30. März 2004 - 2 Ta 69/04 - NZA-RR 2004, 373 f; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 12 Rz. 145 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04

    Beschlussverfahren - Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11
    Vorliegend gibt es jedoch Anknüpfungspunkte, die es rechtfertigen bei Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG den Gegenstandswert entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG festzusetzen, denn das Zustimmungsersetzungsverfahren stellt praktisch den vorweggenommenen Kündigungsschutzprozess dar (vgl. Hessisches LArbG Beschluss 26. November 2009 - 5 Ta 603/09 - AE 2010, 65 f; LArbG Baden-Württemberg Beschluss vom 02. November 2009 - 5 Ta 113/09 - NZA-RR 2010, 102 ff; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30. März 2004 - 2 Ta 69/04 - NZA-RR 2004, 373 f; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 12 Rz. 145 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2007 - 1 Ta 178/06

    Streitwert, Gegenstandswert, Präjudizialität, Kündigung, außerordentlich,

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.05.2011 - 4 Ta 14/11
    Soweit das LArbG Schleswig-Holstein (vgl. nur Beschluss vom 27. April 2007 - 1 Ta 178/06 - NZA-RR 2007, 541) in Zustimmungsersetzungsverfahren zwei Bruttomonatsvergütungen als Gegenstandswert ansetzen will, folgt die Beschwerdekammer dieser Auffassung nicht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.04.2014 - 3 Ta 22/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung, Kündigung,

    b) Demgegenüber vertreten zahlreiche Landesarbeitsgerichte und auch Kommentatoren die Auffassung, dass es wegen der präjudiziellen Wirkung des Beschlussverfahrens für das individualrechtliche Kündigungsschutzverfahren regelmäßig geboten ist, den vollen Gegenstandswertrahmen von drei Bruttomonatsvergütungen in Anlehnung an § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG auszuschöpfen (vgl. nur LAG Hamburg, vom 20.05.2011 - 4 Ta 14/11; LAG Nürnberg vom 21.06.2001 - 6 Ta 115/01; LAG BadenWürttemberg vom 02.11.2009 - 5 Ta 113/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 26.03.2004.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht