Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.1998 - 4 Ta 147/98   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.1998 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1998,11381)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1998,11381)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1998,11381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteizustellung einer im Beschlussverfahren erlassenen einstweiligen Verfügung; Anforderungen an die Androhung eines Ordnungsgeldes; Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 987
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auch bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung sei eine diesen Anforderungen entsprechende Vollziehung erforderlich (BGH, Urteil vom 22.10.1992, NJW 1993 S. 1076 ff; BGH, Urteil vom 13.4.1989, NJW 1990 S. 122 ff; Thüringer OLG, Urteil vom 22.9.1999 - 2 U 821/99; Urteil vom 24.6.1999 - 1 U 160/99 - LAG Hessen, Beschluss vom 20.2.1990, NZA 1991 S. 30; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.1998, BB 2000 S. 987; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.10.1991 - 6 Sa 44/91 - ; LAG Berlin, Beschluss vom 18.8.1987, NZA 1987 S. 825; MK-Heinze, 1. Aufl. § 939 ZPO Rn 37 ff; Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Bd. 7/1, § 938 ZPO Rn 30; Baur a.a.O, H Rn 395 jeweils mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 (2) Sa 381/05

    Einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung

    Dazu ist nach ganz herrschender Meinung regelmäßig eine fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger an den Schuldner im Wege der Parteizustellung notwendig, denn damit verdeutlicht der Gläubiger zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 22.10.1992 - BGHZ 120, 78 = NJW 1993, 1076; LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Berlin, Beschluss vom 18.08.1987 - NZA 1987, 825; LAG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1990 - NZA 1991, 30; LAG Hamm, Urteil vom 09.03.1995 - NZA-RR 1996, 145; LAG Hamburg, Beschluss vom 28.03.1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.08.1998 - BB 2000, 987; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 929 Rz. 12; Baur, a.a.O., B Rz. 19 m.w.N.).
  • LAG München, 06.11.2007 - 6 Sa 892/07

    Pflicht zum Stillschweigen

    Dazu wird dann regelmäßig eine fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger an den Schuldner im Wege der Parteizustellung als notwendig erachtet, denn damit verdeutlicht dieser zweifelsfrei seinen Willen, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - BGHZ 120, 78 = NJW 1993, 1076; LAG Berlin, Urteil vom 10. Juni 1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Berlin, Beschluss vom 18. August 1987 - NZA 1987, 825; LAG Frankfurt, Beschluss vom 20. Februar 1990 - a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 9. März 1995 - a.a.O.; LAG Hamburg, Beschluss vom 28. März 1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Mai 1995 - 2 Sa 244/95 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. August 1998 -BB 2000, 987).
  • LAG Hamm, 13.03.2017 - 7 Ta 43/17

    Ordnungsgeld; Androhung

    Die Androhung muss inhaltlich so ausgestaltet sein, dass dem Vollstreckungsschuldner deutlich wird, mit welchem Ordnungsmittel er maximal rechnen muss, andernfalls die Festsetzung eines Ordnungsgeldes rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügen würde (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.1998 - 4 Ta 147/98 Rdnr. 20, Stöber, aaO., § 890 ZPO Rdnr. 12 b, BeckOK ZPO/Stürner § 890 Rdnr. 32, Musielak ZPO/Lackmann § 890 Rdnr. 17 und 18; Richardi, aaO., § 23 Rdnr. 117; vgl. auch BAG, Beschluss vom 24.04.2007, 1 ABR 47/06 Rdnr. 24).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17247
LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1999,17247)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.03.1999 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1999,17247)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. März 1999 - 4 Ta 147/98 (https://dejure.org/1999,17247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Prozeßkostenhilfe; Prüfung der Notwendigkeit von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt verursachten Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    aa) Allerdings wird die Frage, ob ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigen Rechtsverfolgung Mutwilligkeit iSv. § 114 Satz 1 ZPO begründet (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 -; LAG Schleswig-Holstein 3. Februar 2010 - 2 Ta 206/09 -; LAG Köln 11. Juli 2008 - 11 Ta 185/08 -) oder dieser Verstoß erst im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2007 - 9 Ta 270/07 - MDR 2008, 532; LAG Schleswig-Holstein 16. März 1999 - 4 Ta 147/98 -; LAG München 15. Juli 2009 - 10 Ta 386/08 - JurBüro 2010, 26) in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Verpflichtung zur kostengünstigen

    Der Einwand hingegen, es seien vermeidbare Kosten verursacht worden, betrifft ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten und ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta (KOST) 6012/06; LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98; LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05; OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01 - MDR 2002, 117 f.).
  • LAG Berlin, 27.04.2006 - 7 Ta 6012/06

    Kündigungsschutzklagen als Sammelklage

    Dieser Einwand, der ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten betrifft, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 10 WF 9/93 - MDR 1993, 1332; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. März 1999 - 4 Ta 147/98).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2010 - 9 Ta 218/10

    Prozesskostenhilfe - Ablehnung wegen Mutwilligkeit

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass selbst bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein weitergehender Anspruch auf Vergütungsfestsetzung der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht in Betracht gekommen wäre, da die Verpflichtung zur kostensparenden Prozessführung jedenfalls im Vergütungsfestsetzungsverfahren hätte berücksichtigt werden müssen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2007, 9 Ta 270/07-, vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.03.1999, 4 Ta 147/98).
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