Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8865
LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02 (https://dejure.org/2002,8865)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2002 - 4 Ta 180/02 (https://dejure.org/2002,8865)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2002 - 4 Ta 180/02 (https://dejure.org/2002,8865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung nach dem Tod des Antragstellers; Personengebundenheit und Vererblichkeit der Prozesskostenhilfe; Entscheidung des Gerichts in angemessener Zeit; Steckengebliebenes Prozesskostenhilfegesuch; Nachträgliche Genehmigung nach ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende PKW-Bewilligung nach dem Tod des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Auch hier muß eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht erfolgen, innerhalb derer die Ausfüllungsmängel zu beheben sind (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89 = BuW 2002, 704).

    Jedoch setzt eine solche Vorgehensweise voraus, daß das Arbeitsgericht seinerseits das PKH-Gesuch ordnungsgemäß behandelt hat (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), denn nur eine vom zu vertretende Verzögerung der PKH-Entscheidung kann zu Lasten gehen (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., S. 194 Rz. 503, m.w.N. in Fn. 62).

    Ist das PKH-Gesuch zwar rechtzeitig eingegangen, hat es aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder ist hierüber infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), dann kann bei einem solchen "steckengebliebenem" PKH-Gesuch nachträglich und rückwirkend Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 25/87

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Tod eines Beteiligten - Todeszeitpunkt

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des PKH-Antrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten entscheiden können, dann ist eine rückwirkende PKH-Bewilligung in Betracht zu ziehen (BSG v. 02.12.1987 - 1 RA 25/87, SozR 1750 § 114 Nr. 8 = MDR 1988, 610; OLG Saarbrücken v. 05.02.1992 - 6 WF 10/92, n.v.).

    Gleiches gilt, wenn das angerufene Gericht den Prozeßkostenhilfeantrag der verstorbenen Partei verzögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hatte (OLG Saarbrücken v. 05.02.1992 - 6 WF 10/92, n.v., im Anschluß an BSG v. 02.12.1987 - 1 RA 25/87, SozR 1750 § 114 Nr. 8 = MDR 1988, 610).

  • LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 617/00

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im PKH-Prüfungsverfahren; Finanzierung des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Solange der Vordruck nicht lückenlos ausgefüllt ist, ist der Antrag nicht formgerecht gestellt (LAG Hamm v. 31.01.2001 - 4 Ta 127/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 9 = AE 2001, 141, unter Hinweis auf Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, S. 194, Rz. 503, vor Fn. 66).

    Eine Ablehnung der Prozeßkostenhilfe nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen mangelnder Mitwirkung des Antragstellers bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen setzt daher eine wirksame Fristsetzung durch das Gericht voraus (LAG Düsseldorf v. 22.06.1989 - 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Nr. 6 = JurBüro 1989, 1443; LAG Hamm v. 30.03.2001 - 4 Ta 617/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 10 = AE 2001, 141 = BuW 2002, 264 = RenoR 2001, 270).

  • OLG Saarbrücken, 05.02.1992 - 6 WF 10/92
    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Hätte das Gericht bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung des PKH-Antrages zu einem früheren Zeitpunkt und noch zu Lebzeiten entscheiden können, dann ist eine rückwirkende PKH-Bewilligung in Betracht zu ziehen (BSG v. 02.12.1987 - 1 RA 25/87, SozR 1750 § 114 Nr. 8 = MDR 1988, 610; OLG Saarbrücken v. 05.02.1992 - 6 WF 10/92, n.v.).

    Gleiches gilt, wenn das angerufene Gericht den Prozeßkostenhilfeantrag der verstorbenen Partei verzögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hatte (OLG Saarbrücken v. 05.02.1992 - 6 WF 10/92, n.v., im Anschluß an BSG v. 02.12.1987 - 1 RA 25/87, SozR 1750 § 114 Nr. 8 = MDR 1988, 610).

  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Das PKH-Gesuch ist in solchen Fällen zwar im allgemeinen zurückzuweisen (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89).

    Ist das PKH-Gesuch zwar rechtzeitig eingegangen, hat es aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder ist hierüber infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), dann kann bei einem solchen "steckengebliebenem" PKH-Gesuch nachträglich und rückwirkend Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).

  • BFH, 03.08.1999 - VIII B 22/99

    PKH für den Rechtsnachfolger

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Nimmt der Erbe als Rechtsnachfolger ein Gerichtsverfahren auf, das der Erblasser als Rechtsvorgänger bis zu Tode betrieben hat, so kann sich bei seinem PKH-Gesuch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß bereits der Erblasser Anträge auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt hat und daß diese vom Gericht nicht beschieden worden sind; auch eine vom Rechtsnachfolger erhobene Bedürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB begründet für keinen Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe (BFH v. 03.08.1999 - VIII B 22/99, BFH/NV 2000, 201).
  • LAG Hamm, 31.01.2001 - 4 Ta 127/00

    Benutzung des amtlichen Vordrucks bei der Abgabe der Erklärung über die

    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Solange der Vordruck nicht lückenlos ausgefüllt ist, ist der Antrag nicht formgerecht gestellt (LAG Hamm v. 31.01.2001 - 4 Ta 127/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 9 = AE 2001, 141, unter Hinweis auf Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, S. 194, Rz. 503, vor Fn. 66).
  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Ist das PKH-Gesuch zwar rechtzeitig eingegangen, hat es aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder ist hierüber infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), dann kann bei einem solchen "steckengebliebenem" PKH-Gesuch nachträglich und rückwirkend Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 22 U 26/88
    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    Der Erbe der bedürftigen Partei muß eigene Prozeßkostenhilfe beantragen (OLG Frankfurt/Main v. 21.09.1995 - 22 U 26/88, JurBüro 1996, 141 = NJW-RR 1996, 776 = OLGR Frankfurt 1995, 226).
  • OLG Köln, 07.07.1998 - 15 W 70/98
    Auszug aus LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02
    In den Fällen der Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer Partei (§ 240 ZPO) wird teils angenommen, daß nur das Hauptverfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen wird, aber eine Unterbrechung des PKH-Verfahrens nicht eintritt, weil die Vorschrift des § 240 ZPO für das PKH-Verfahren nicht gilt (OLG Koblenz v. 20.11.1987 - 5 W 583/87, AnwBl 1989, 178; ebenso zur Unterbrechung bei Nachlaßinsolvenz OLG Köln v. 07.07.1998 - 15 W 70/98, JurBüro 1998, 595 = KTS 1999, 342 = NJW-RR 1999, 276 = NZI 1999, 30), teils wird angenommen, daß über ein PKH-Gesuch nicht entschieden werden kann, solange das Hauptsacheverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners unterbrochen ist (OLG Düsseldorf v. 04.12.1998 - 16 U 139/98, OLGR D4xxxxxxxx 1999, 166; LAG Hamm v. 03.02.1999 - 4 Sa 1050/98, AE 2001, 91 = BuW 1999, 840), teils wird nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse die Beschwerde einer GmbH gegen PKH-Ablehnungsbeschluß auch nach Auflösung der Gesellschaft als zulässig angesehen, wenn das PKH-Verfahren bei Gericht schon vor der Auflösung anhängig und die GmbH durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war (BFH v. 23.10.1985 - I B 33/85, BFH/NV 1986, 485).
  • LAG Düsseldorf, 22.06.1989 - 14 Ta 210/89

    Ablehnung der Prozeßkostenhilfe; Mitwirkung des Antragstellers; Ermittlung der

  • LAG Hamm, 03.02.1999 - 4 Sa 1050/98

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Konkursausfallgeld; Bewilligung von

  • BFH, 23.10.1985 - I B 33/85

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Fall einer Unterlassung der

  • OLG Bamberg, 09.01.1997 - 7 WF 190/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen für

  • OLG Hamm, 09.12.1996 - 12 WF 219/96
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

  • OLG Celle, 13.04.1987 - 8 W 75/87
  • OLG Koblenz, 20.11.1987 - 5 W 583/87
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 16 U 139/98
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - 21 Ta 1249/13

    Faires Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rückwirkung auf Zeitpunkt der

    Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll verhindert werden, dass eine ablehnende Entscheidung ergeht, gleichwohl im Fall einer Fristsetzung oder des Abwartens einer angemessenen Zeit eine positive Entscheidung grundsätzlich noch rechtzeitig möglich wäre (vgl. Hessisches LAG vom 02.04.2007 - 8 Ta 49/07 -, juris; LAG Hamm vom 25.11.2002 - 4 Ta 180/02 -, AR-Blattei ES 1290 Nr. 33; vom 19.11.2002 - 4 Ta 220/02 -, juris; OLG Karlsruhe vom 22.04.1998 - 2 WF 37/98 -, NJW-RR 1999, 578).
  • OLG Oldenburg, 27.01.2010 - 8 W 4/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines verstorbenen Beteiligten

    Es ist allerdings umstritten, ob dieser Grundsatz dann eine Ausnahme erfährt und eine rückwirkende Bewilligung in Betracht kommt, wenn das angerufene Gericht den - vollständigen und auch sonst ordnungsgemäßen - Prozesskostenhilfeantrag des verstorbenen Verfahrensbeteiligten zögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hatte (so: BSG MDR 1988, 610 f.; ThürLSG, Beschluss vom 21.9.2004 - L 6 RJ 964.02, zitiert nach juris; LAG Hamm, Beschluss vom 25.11.2002 - 4 Ta 180/02, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - L 7 KA 55/12

    Prozessrecht - SGG - PKH

    Es ist allerdings umstritten, ob dieser Grundsatz dann eine Ausnahme erfährt und eine rückwirkende Bewilligung in Betracht kommt, wenn das angerufene Gericht den - vollständigen und auch sonst ordnungsgemäßen - Prozesskostenhilfeantrag des verstorbenen Verfahrensbeteiligten zögerlich oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet hatte (so: BSG MDR 1988, 610 f.; ThürLSG, Beschluss vom 21.9.2004 - L 6 RJ 964.02, zitiert nach juris; LAG Hamm, Beschluss vom 25.11.2002 - 4 Ta 180/02, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.01.2022 - 10 Ta 1629/21

    Prozesskostenhilfe - Verstorbener

    Dass auch die teilweise und auch vom Prozessbevollmächtigten des verstorbenen Antragstellers vertretene Auffassung, dass bei einem "steckengebliebenen" PKH-Gesuch auch nach dem Tod noch eine Bewilligung in Betracht käme (vgl. etwa LAG Hamm vom 25. November 2002 - 4 Ta 180/02 Rn. 16 und Thüringer LSG vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B) nicht richtig sein kann, zeigt sich auch daran, dass dem verstorbenen Antragsteller die Prozesskostenhilfe nur mit erheblicher Ratenzahlung zu bewilligen gewesen wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - L 8 SB 1779/13
    Ebenso hat das Thüringer LSG eine PKH-Gewährung nach dem Tod des Beteiligten ausnahmsweise dann angenommen, wenn der Beteiligte nach vollständiger Antragstellung verstorben sei und über den Antrag bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung noch zu Lebzeiten hätte entschieden werden können (ebenso LArbG Hamm 25.11.2002, 4 Ta 180/02, AR-Blattei ES 1290 Nr. 33 = juris).
  • LSG Thüringen, 21.09.2004 - L 6 RJ 964/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH);

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht