Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2004

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   LAG Köln, 05.08.2004 - 4 Ta 269/04   

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LAG Köln, 05.08.2004 - 4 Ta 269/04 (https://dejure.org/2004,9493)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.08.2004 - 4 Ta 269/04 (https://dejure.org/2004,9493)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. August 2004 - 4 Ta 269/04 (https://dejure.org/2004,9493)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anforderungen und Wirkungen der Fristsetzung nach § 118 II ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 118 II ZPO
    Anforderungen und Wirkungen der Fristsetzung nach § 118 II ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Frist zur Erteilung von Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Fristsetzung durch das Gericht; Pflicht zur Beachtung nachgeholter Vorträge ...

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Auszüge)

    Prozesskostenhilfe, Anforderungen und Wirkungen der Fristsetzung nach § 118 II ZPO

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 05.08.2004 - 4 Ta 269/04
    Nachgeholtes Vorbringen und nachgereichte Belege müssen deshalb berücksichtigt werden, solange die Instanz noch nicht beendet ist (Zöller/Philippi a.a.O.; ebenso jetzt BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415).
  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    (3) Nach ganz überwiegender, herrschender Meinung beinhaltet § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO selbst keine Ausschlussfrist, welche der Berücksichtigung neuen Beschwerdevorbringens gemäß § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO entgegensteht, solange das Hauptsacheverfahren noch nicht beendet ist ( vgl. LAG Köln, 5. August 2004, 4 Ta 269/04, juris, Rn. 6; 19. August 2008, 7 Ta 181/08 , juris, Rn. 9, 13 ff.; 10. September 2010, 7 Ta 174/08, juris, Rn. 6, 14; LAG Rheinland-Pfalz, 30. März 2015, 2 Ta 24/15, juris, Rn. 3; LAG Schleswig Holstein, 5. März 2009, 5 Ta 44/09, juris, Rn. 10; OLG Celle, 20. Dezember 2012, 4 W 212/12, MDR 2013, 364 ; 6. Mai 1996, 14 W 17/96, OLGR Celle 1997, 45, I. 2. der Gründe; OLG Hamburg, 30. Januar 2015, 7 WF 1/15, MDR 2015, 356; OLG Frankfurt, 24. Januar 2008, 2 WF 401/07, juris, Rn. 10; OLG Koblenz, 19. Juni 1989, 11 WF 679/89, FamRZ 1990, 537; OLG Schleswig-Holstein, 25. Juni 2007, 13 WF 135/07, juris, Rn. 5; Sächsisches LSG, 25. März 2008, L 1 B 596/07 AL-PKH, juris, Rn. 15; BeckOK-ZPO/Reichling, Stand 1. März 2015, § 118 ZPO Rn. 25; Bertzbach, jurisPR-ArbR 50/2005 Anm. 6; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Rn. 897; Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 12. Auflage, 2014, § 118 ZPO Rn. 31 f.; Musielak/Fischer, ZPO, 12. Auflage, 2015, § 118 ZPO Rn. 10; Zöller/Geimer, § 118 ZPO Rn. 17a; § 127 ZPO Rn. 49 ).
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Des Weiteren ist die Verfügung mit vollem Namenszug zu unterschreiben (vgl. Baumbach/Hartmann § 118 ZPO Rn. 40 in Verbindung mit § 329 ZPO Rn. 11 und LAG Köln 05.08.2004 - 4 Ta 269/04; 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 sowie 30.09.2013 - 11 Ta 177/13).
  • LAG Köln, 13.03.2009 - 4 Ta 76/09

    Prozesskostenhilfe; Nachfrist

    Die notwendige Form der Fristsetzung ergibt sich aus § 329 ZPO (vgl. im Einzelnen den Beschluss der erkennenden Kammer vom 5.8. 2004 - 4 Ta 269/04).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2008 - 2 WF 401/07

    PKH-Bewilligungsverfahren: Wirkungen einer Fristsetzung zur Belegvorlage;

    Deswegen muss in der Regel auch später eingehender Vortrag berücksichtigt werden, wenn er vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch eingeht (Philippi, in: Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 26. Aufl., Rn. 17a zu § 118 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 5. August 2004 zu 4 Ta 269/04 (juris)).
  • LAG Köln, 08.05.2009 - 8 Ta 3/09

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, neue Angaben in Beschwerdeinstanz

    Im Umfang des nunmehr auf einen Streitwert von 2.250,00 EUR beschränkten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jedenfalls das im Beschwerdeverfahren ergänzende Vorbringen der Klägerin als nachgeholtes Vorbringen beachtlich und zu begründen, da zu diesen Ansprüchen der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht noch nicht beendet ist (ebenso Landesarbeitsgericht Köln vom 05.08.2004 - 4 Ta 269/04 - m. w. N.).
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LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2004 - 4 Ta 269/04 (https://dejure.org/2004,12951)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2004 - 4 Ta 269/04 (https://dejure.org/2004,12951)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 4 Ta 269/04 (https://dejure.org/2004,12951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; BSHG § 88 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2004 - 4 Ta 269/04
    Dies stünde mit dem Charakter der Prozesskostenhilfe als staatliche Sozialleistung der Daseinsfürsorge in Widerspruch (wie hier vgl. BAG, Beschl. v. 22.12.2003, 2 AZB 23/03).
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